Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung sowie Bodenschutzverordnung

Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.

Bild„Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und der novellierten Bundes-Bodenschutzverordnung an den Umgang mit mineralischen Abfällen und Baustoffen“ lautet der Titel eines Seminars, das am 14. Oktober 2025 in Magdeburg stattfindet.

Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.

Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft: Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.

In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.

Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden. Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird. Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.

Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV. Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt. Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.

Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen. Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.

Programmablauf, Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A251014.pdf

Teilnahmepauschale: 469EUR

PROGRAMM

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Zentrale Regelungsziele und Begriffe des neuen Regelwerks
– u.a. Abgrenzung der Anwendungsbereiche von EBV und BBodSchV; Übergangsvorschriften; Grundstruktur der Güteüberwachung für mobile und stationäre Aufbereitungsanlagen

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Anforderungen an das Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
– Einzelheiten der Güteüberwachung; Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung; Bedeutung von Materialwerten, Überwachungswerten und sonstigen Schadstoffwerten; Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage; Anforderungen an den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
– Pflichten der Bauherren und Verwender von MEB; Ermittlungspflichten in Bezug auf Grundwasserabstand, Bodenbeschaffenheit und geplante Einbauweisen; Anzeige- Dokumentationspflichten; Ersatzbaustoffkataster

14.15 Uhr Sonstige Themen im Überblick
Pflicht der Aufbereitungsanlagenbetreiber zur Annahmekontrolle, Pflichten zur Getrenntsammlung beim Rückbau technischer Bauwerke (Novelle GewAbfV); Änderung der Deponieverordnung im Rahmen der „Mantelverordnung“; Abfallende und Nebenproduktstatus von MEB

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Novelle der BBodSchV
– Anforderungen an das Einbringen von Materialien

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
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Gebrauchte Textilien – Rohstoffe für Neues: Projekt „Transform Textile Waste into Feedstock“ gestartet

In Europa sind Textilabfälle ein Problem, das künftig gelöst werden muss.

BildTextilabfälle sind in Europa ein Problem. Von den 7-7,5 Millionen Tonnen Textilien, die jedes Jahr entsorgt werden, werden nur 30-35 % getrennt gesammelt und von dieser Menge werden nur 15-20 % von mittleren und grösseren Sortieranlagen in der EU sortiert.

In der Sortierung werden rund 60 % der Textilien als noch tragbar klassifiziert und über Second-Hand-Märkte dem Endverbraucher verfügbar gemacht. Früher oder später ist jedoch jedes Kleidungsstück abgetragen und nicht mehr in der originären Form im Kreislauf zu halten. Um die wertvollen Ressourcen zu erhalten, die aufgewendet wurden, um die Fasern zu gewinnen, wird das Faser-zu-Faser-Recycling immer wichtiger.

Das hochwertige Textilrecycling steckt noch in den Kinderschuhen, es gibt jedoch viele erfolgsversprechende Projekte, die darauf hoffen lassen, dass die verschiedenen Faser-Recycling-Technologien zukünftig in grossem Ausmass eingesetzt werden können. Wenn dies gelingt, könnte die Textilrecyclingindustrie im Jahr 2030 eine Recyclingquote von 18 bis 26 % des gesammelten Textilabfalls erreichen. Dies könnte bis 2030 einen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wert von 3,5 bis 4,5 Milliarden Euro schaffen.

Um eine echte Kreislaufwirtschaft für Textilien in Europa zu ermöglichen, muss massiv in Sortier- und Recyclinganlagen investiert werden. Nur durch die Ausweitung um 150 bis 250 neue und ortsnahe Sortier- und Recyclinganlagen wird es möglich, ausreichend Ausgangsmaterial für das Recycling zu generieren, wie in der McKinsey-Studie „Turning waste into value“ festgestellt wurde.

Auch bei der Sortierung für Second-Hand-Textilien und Textilien für das Recycling gibt es eine Technologie- und Kapazitätslücke. Um diese zu schließen und um sicherzustellen, dass künftig hochwertige Rohstoffe aus nicht tragbaren Textilabfällen in grossem Umfang verfügbar gemacht werden können, wurde das Projekt „Transform Textile Waste into Feedstock“ gestartet. Geleitet wird das im Rahmen der ReHubs-Initiative aufgesetzte Projekt von TEXAID, gemeinsam mit namhaften Stakeholdern der textilen Wertschöpfungskette.

Ziel des Projekts ist die Planung einer Sortieranlage, die die Anforderungen an den künftigen Bedarf des Faser-zu-Faser-Recyclings erfüllt und zukünftig nachhaltigere Textilien durch die Verwendung recycelter Fasern ermöglicht. Um ein hochwertiges Textilrecycling zu ermöglichen, hat sich TEXAID bereit erklärt, weitere Sortieranlagen in Europa zu errichten und zu betreiben, die erste mit einer Kapazität von bis zu 50.000 Tonnen bis Ende 2024.

„Dieses Projekt wird eine wirklich skalierbare Sortierung im Sinne einer Sortierung 4.0 ermöglichen“, erklärt Martin Böschen, CEO von TEXAID. „Um dieses Ziel zu erreichen, beginnen wir mit einer Technologiebewertung, gefolgt von einer Demo-Anlage, bevor wir bis Ende nächsten Jahres in den vollen Betrieb gehen.“ Renommierte Unternehmen wie Concordia, CuRe Technology, Decathlon, Inditex, Indorama Ventures, L’Atelier des Matières, Lenzing, Marchi & Fildi, PurFi, Södra, Worn Again und andere nehmen an dem Projekt teil, um gemeinsam Technologien und die Wirtschaftlichkeit für die skalierte Sortierung für Wiederverwendung und Recycling zu bewerten. Die ITA Academy GmbH (in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen) wurde zusammen mit CETIA mit der Bewertung der Technologien beauftragt. Das Ergebnis wird ein innovatives Sortiersystem 4.0 sein, das auf funktionsübergreifenden Technologien aufbaut, in deren Mittelpunkt Digitalisierung und Automatisierung stehen.

Weitere Informationen unter: https://retailsolutions.texaid.com/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TEXAID Textilverwertungs-AG
Herr Thomas Böschen
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Über TEXAID: 
TEXAID ist ein Spezialist für Kreislaufdienstleistungen in der Mode- und Textilindustrie. Als Marktführer, der sich der Nachhaltigkeit verschrieben hat, ist TEXAID ein erfahrener globaler Lösungsanbieter für das professionelle Sammeln, Sortieren, Reparieren, Wiederverkaufen und Recyceln von Textilien und Schuhen.

Mit fast 50 Jahren Erfahrung verarbeitet TEXAID jährlich mehr als 280 Millionen Artikel (80.000 Tonnen). TEXAID ist in Europa und Nordamerika vertreten und beschäftigt mehr als 1’000 Mitarbeiter, die täglich dazu beitragen, Millionen von Textilien vor der Mülldeponie oder Verbrennung zu bewahren. TEXAID’s Unit Retail Solutions wurde entwickelt, um dem wachsenden Bedarf der Textilindustrie an nachhaltigen End-of-Use-Lösungen gerecht zu werden und bietet Herstellern, Distributoren, Marken und Einzelhändlern in der Textilindustrie massgeschneiderte Konzepte, um Pre- und Post-Consumer-Textilien und -Schuhe im Kreislauf zu halten.

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