Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung sowie Bodenschutzverordnung

Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.

Bild„Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und der novellierten Bundes-Bodenschutzverordnung an den Umgang mit mineralischen Abfällen und Baustoffen“ lautet der Titel eines Seminars, das am 14. Oktober 2025 in Magdeburg stattfindet.

Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.

Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft: Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.

In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.

Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden. Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird. Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.

Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV. Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt. Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.

Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen. Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.

Programmablauf, Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A251014.pdf

Teilnahmepauschale: 469EUR

PROGRAMM

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Zentrale Regelungsziele und Begriffe des neuen Regelwerks
– u.a. Abgrenzung der Anwendungsbereiche von EBV und BBodSchV; Übergangsvorschriften; Grundstruktur der Güteüberwachung für mobile und stationäre Aufbereitungsanlagen

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Anforderungen an das Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
– Einzelheiten der Güteüberwachung; Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung; Bedeutung von Materialwerten, Überwachungswerten und sonstigen Schadstoffwerten; Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage; Anforderungen an den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
– Pflichten der Bauherren und Verwender von MEB; Ermittlungspflichten in Bezug auf Grundwasserabstand, Bodenbeschaffenheit und geplante Einbauweisen; Anzeige- Dokumentationspflichten; Ersatzbaustoffkataster

14.15 Uhr Sonstige Themen im Überblick
Pflicht der Aufbereitungsanlagenbetreiber zur Annahmekontrolle, Pflichten zur Getrenntsammlung beim Rückbau technischer Bauwerke (Novelle GewAbfV); Änderung der Deponieverordnung im Rahmen der „Mantelverordnung“; Abfallende und Nebenproduktstatus von MEB

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Novelle der BBodSchV
– Anforderungen an das Einbringen von Materialien

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://www.iwu-ev.de
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

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Ordnungswidrigkeitenrecht im Umweltrecht

Teilnehmer erfahren, wie sie umweltrechtliche Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen müssen, um entsprechende ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen erfolgreich zu vermeiden.

Bild„Ordnungswidrigkeitenrecht im Umweltrecht“ lautet der Titel eines Seminars, das am 22. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.

Das Seminar zeigt die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf und macht Sie mit dem Verfahrensablauf im Bußgeldverfahren vertraut.

Die Teilnehmer erfahren, wie sie umweltrechtliche Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen müssen, um entsprechende ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen erfolgreich zu vermeiden.

Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind:
– Allgemeines zu Ordnungswidrigkeiten, wie Anwendungsbereich, Definitionen, Zuständigkeiten, Verfahrensablauf und Verjährung
– Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit anhand von Beispielen
– Bemessung von Bußgeldhöhen im umweltrechtlichen Verfahren
– Beweisführung, Beweissicherung und Entlastungsmöglichkeiten
– Paralleles Führen von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

Das Seminar richtet sich sowohl an Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen, wie Umweltbeauftragte im Unternehmen, als auch als Behördenmitarbeiter, die im umweltrechtlichen Bereich tätig sind.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/R250922.pdf

Programm

09.30 Uhr Einführung in das Ordnungswidrigkeitenrecht im Umweltbereich

10.00 Uhr Definitionen

– Deliktsarten

– Tatbeteiligung

– Prüfungsschemata

– Vorwerfbarkeit

– Irrtümer

Anwendungsbereich, Zuständigkeiten

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Verfahrensablauf und Verjährung

12.00 Uhr Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit anhand von Beispielen aus der Umweltpraxis

12.30 Uhr Mittagspause

13.15 Uhr Bemessung von Bußgeldhöhen im umweltrechtlichen Verfahren

14.30 Uhr Kaffeepause

14.45 Uhr Beweisführung, Beweissicherung und Entlastungsmöglichkeiten

15.30 Uhr Paralleles Führen von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

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Frau Romy Steinke
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Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

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Dr. Hartmut Frenzel betont Relevanz korrekter Spraydosenentsorgung in neuem Blogbeitrag

Wuppertal, Deutschland, 25. Juli 2023

BildDr. Hartmut Frenzel hat heute einen einführenden und informativen Beitrag zum Thema korrekte Entsorgung von Spraydosen auf seinem Blog veröffentlicht. Anhand eines praktischen Beispiels klärt er über die angemessene Handhabung von Spraydosen im Umgang mit ihrem Abfall auf.

„Die Notwendigkeit einer aufgeklärten Entsorgungspraxis“

Die Industrie produziert weltweit jedes Jahr Milliarden von Spraydosen. Diese werden in einer Vielzahl von Anwendungen genutzt und sind nach ihrem Gebrauch ein Teil des alltäglichen Abfalls. Der Blogbeitrag von Dr. Frenzel ist eine Reaktion auf das zunehmende öffentliche Bewusstsein für die ökologischen und rechtlichen Fragen, die mit der Entsorgung solcher Gegenstände einhergehen. Im Blogbeitrag demonstriert Dr. Frenzel die Komplexität des Themas und zeigt auf, wie wichtig es ist, die geltenden Rechtsnormen zu beachten. Es ist ein hochaktueller Beitrag, und er zeigt, wie Dr. Frenzel mit seinem Blog kontinuierlich die richtigen Fragen zu stellen versteht und relevante Probleme anspricht. „Es vergeht kein Monat“, so Dr. Frenzel, „in dem ich nicht auf die Frage der richtigen Entsorgung von Spraydosen angesprochen werde. Dieser Beitrag soll einen Überblick geben und damit ein Anstoß sein, sich mit der Entsorgung auseinanderzusetzen.“

„Wissen teilen, das Bewusstsein erhöhen“

Mit seiner fachkundigen Herangehensweise will Dr. Frenzel das eher trockene Thema lebendig und relevant halten. Er setzt seinen Fokus auf praktische Lösungen und auf die Sicherheit seiner Zielgruppe, Kunden und die Öffentlichkeit insgesamt. Dr. Frenzel achtet darauf, durch komplexe Themen zu navigieren und seinen Lesern praktische und verständliche Informationen zu liefern. Insgesamt erweitert dieser Blogbeitrag die breite Palette von Themen, die Dr. Frenzel in seiner Arbeit anspricht. Es ist ein weiterer Beweis für sein Engagement für praktische Lösungen und sein Bestreben, komplexe Fachthemen auf eine Art und Weise darzustellen, die fasziniert und in gleichem Maße aufklärt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschland

fon ..: 02022541472
web ..: https://dr-frenzel.com

Dr. Hartmut Frenzel kombiniert technisches Know-how mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis, um stets die Stärken seiner Kunden und des Fachpublikums zu entfesseln. Indem er monatlich vier Tage in Weiterbildung investiert, behält er immer einen Einblick in die neuesten Trends und Innovationen. Er versteht sich darauf, trockene und komplexe Themen in eine leicht verständliche und überschaubare Form zu übersetzen, wodurch Sicherheit und Vertrauen für alle Beteiligten gewährleistet werden.

Pressekontakt:

Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Hartmut Frenzel
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