Rechtskonforme Deklaration der Abfälle (mit dem richtigen Abfallschlüssel)
Posted by PM-Ersteller - 26/05/25 at 02:05:15 p.m.Für die Deklaration der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
„Rechtskonforme Deklaration von Abfällen (mit dem richtigen Abfallschlüssel)“ lautet der Titel eines Seminars, das am 09. Juli 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt.
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Bestimmung und Deklaration von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.
Für die Deklaration der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
In Präsenz, aber sicher!
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A250709.pdf
PROGRAMM
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Abfalldeklaration im Kreislaufwirtschaftsrecht
– Hintergrund und Wirkungsbereich der Abfalldeklaration
– Abgrenzung Abfall – Produkt – Nebenprodukt
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr Systematik der Abfallverzeichnisverordnung
– nicht gefährliche Abfälle
– gefährliche Abfälle – Spiegeleinträge
– Gefährlichkeitskriterien aus dem Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
11.30 Uhr Nachweisführung
– nicht gefährliche Abfälle
– gefährliche Abfälle
– behördliche Überwachung
– Vorab- und Verbleibskontrolle
– Entsorgungsnachweis
– Sammelentsorgungsnachweis
12.30 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr häufige Fehler bei der Abfalldeklaration
– Fallbeispiele aus der Praxis
Abgrenzung zum Gefahrgutrecht
– gefährliche Abfälle vs. Gefahrgut
14.15 Uhr Kaffeepause
14.30 Uhr Persistente organische Schadstoffe (PoP-Abfälle)
– Auflistung von PoP-Abfällen
– Getrennthaltungsgebot
– Nachweispflichten
14.45 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
15.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland
fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://iwu-ev.de/
email : presse@iwu-ev.de
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
Pressekontakt:
Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
fon ..: +49 391 7447894
grenzüberschreitende Abfallverbringung – Grundlagen, Regelungen und Aktuelles
Posted by PM-Ersteller - 26/05/25 at 12:05:14 p.m.Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese Rechtsmaterie.
„Die grenzüberschreitende Abfallverbringung – Grundlagen, Regelungen und Aktuelles“ lautet der Titel eines Seminars, das am 10. Juni 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden. Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A250610.pdf
09.30 Uhr Einführung und Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Völkerrechtliche Grundlagen, supranationales Recht und nationales Recht, verbrachte Abfallströme, Zuständigkeiten
10.30 Uhr Abfalldefinition und Klassifizierung von Abfällen
Produkt/Abfall, Abfalllisten der VVA, AVV
11.30 Uhr Kaffeepause
11.45 Uhr Einstufung und Zuordnung von Abfällen anhand von Beispielen (einschließlich Praxisübung)
12.30 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr EU – Abfallverbringungsverordnung
Unterschiedliche Verfahren, Verwertung/Beseitigung, Auswirkung dieser Rechtsbegriffe auf die Unternehmen
13.45 Uhr Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil I)
Von der Antragstellung bis zur Genehmigung, Prüfung und Weiterleitung der Unterlagen, Behördenwege
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil II)
Einschließlich Praxisübung zum Notifizierungsverfahren
15.45 Uhr Die Durchführung der Transporte
Anmeldung, Annahmeerklärung, Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
16.15 Uhr Transportrecht
Anzeige- und Erlaubnisverordnung, zuständige Behörden, Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge, Umschlag und Lagerung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
In Präsenz, aber sicher!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland
fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://iwu-ev.de/
email : presse@iwu-ev.de
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
Pressekontakt:
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