Sachkunde Fettabscheideranlagen – Nachweis für die Eigenüberwachung

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang erwerben die Teilnehmer die nach DIN 4040-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Sachkundiger für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100“.

Bild„Sachkunde Fettabscheideranlagen für den Betrieb nach der DIN 4040-100:2016-12 und DIN EN 1825 – Nachweis für die Eigenüberwachung“ lautet der Titel des Seminars, das am 13. Oktober 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an.

Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 bemessen und sachgerecht betrieben werden.

Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden.

Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.

Zielgruppe: Betreiber von Fettabscheidern und deren verantwortlichen Mitarbeiter/-innen in Großküchen, Hotels, Restaurants, Autobahnraststätten, Kantinen, Gaststätten, Schlachthöfen, Bäckereien u. v. a. m.

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang erwerben die Teilnehmer die nach DIN 4040-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Sachkundiger für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100“.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W251013.pdf

Programm

09:30 Uhr Begrüßung

Vorstellung, Ziele der Veranstaltung

09.35 Uhr Gesetzliche Grundlagen (Wasserhaushaltsgesetz, Landesgesetz, kommunale Satzung)

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Abfall-, wasser- und haftungs-rechtliche Grundlagen

Anforderungen aus Normen wie DIN EN 1825 und DIN 4040-100:2016-12

12.45 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Bauweise und Funktion von Fettabscheidern

14.15 Uhr Eigenkontrolle und Wartung von Fettabscheidern

Führen eines Betriebstagebuchs

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Hinweise zum Betrieb einer Küche mit Blick auf die Entlastung des Fettabscheiders

Praktische Vorführungen an einem Fettabscheider

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://www.iwu-ev.de
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

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Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung sowie Bodenschutzverordnung

Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.

Bild„Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und der novellierten Bundes-Bodenschutzverordnung an den Umgang mit mineralischen Abfällen und Baustoffen“ lautet der Titel eines Seminars, das am 14. Oktober 2025 in Magdeburg stattfindet.

Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.

Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft: Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.

In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.

Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden. Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird. Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.

Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV. Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt. Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.

Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen. Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.

Programmablauf, Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A251014.pdf

Teilnahmepauschale: 469EUR

PROGRAMM

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Zentrale Regelungsziele und Begriffe des neuen Regelwerks
– u.a. Abgrenzung der Anwendungsbereiche von EBV und BBodSchV; Übergangsvorschriften; Grundstruktur der Güteüberwachung für mobile und stationäre Aufbereitungsanlagen

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Anforderungen an das Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
– Einzelheiten der Güteüberwachung; Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung; Bedeutung von Materialwerten, Überwachungswerten und sonstigen Schadstoffwerten; Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage; Anforderungen an den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
– Pflichten der Bauherren und Verwender von MEB; Ermittlungspflichten in Bezug auf Grundwasserabstand, Bodenbeschaffenheit und geplante Einbauweisen; Anzeige- Dokumentationspflichten; Ersatzbaustoffkataster

14.15 Uhr Sonstige Themen im Überblick
Pflicht der Aufbereitungsanlagenbetreiber zur Annahmekontrolle, Pflichten zur Getrenntsammlung beim Rückbau technischer Bauwerke (Novelle GewAbfV); Änderung der Deponieverordnung im Rahmen der „Mantelverordnung“; Abfallende und Nebenproduktstatus von MEB

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Novelle der BBodSchV
– Anforderungen an das Einbringen von Materialien

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
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39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
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email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
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Rechtskonforme Deklaration der Abfälle (mit dem richtigen Abfallschlüssel)

Für die Deklaration der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.

Bild„Rechtskonforme Deklaration von Abfällen (mit dem richtigen Abfallschlüssel)“ lautet der Titel eines Seminars, das am 09. Juli 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt.

Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Bestimmung und Deklaration von Abfällen.

Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle zu beachten sind.

Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.

Für die Deklaration der Abfälle sind die Begriffsbestimmungen in Nummer 1 der Einleitung des Abfallverzeichnisses anzuwenden und die Vorgaben in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses einzuhalten.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.

In Präsenz, aber sicher!

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A250709.pdf

PROGRAMM

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Abfalldeklaration im Kreislaufwirtschaftsrecht
– Hintergrund und Wirkungsbereich der Abfalldeklaration
– Abgrenzung Abfall – Produkt – Nebenprodukt

10.15 Uhr Kaffeepause

10.30 Uhr Systematik der Abfallverzeichnisverordnung
– nicht gefährliche Abfälle
– gefährliche Abfälle – Spiegeleinträge
– Gefährlichkeitskriterien aus dem Chemikalien- und Gefahrstoffrecht

11.30 Uhr Nachweisführung
– nicht gefährliche Abfälle
– gefährliche Abfälle
– behördliche Überwachung
– Vorab- und Verbleibskontrolle
– Entsorgungsnachweis
– Sammelentsorgungsnachweis

12.30 Uhr Mittagspause

13.15 Uhr häufige Fehler bei der Abfalldeklaration
– Fallbeispiele aus der Praxis
Abgrenzung zum Gefahrgutrecht
– gefährliche Abfälle vs. Gefahrgut
14.15 Uhr Kaffeepause

14.30 Uhr Persistente organische Schadstoffe (PoP-Abfälle)
– Auflistung von PoP-Abfällen
– Getrennthaltungsgebot
– Nachweispflichten

14.45 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

15.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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