Argentina Metals gibt den Abschluss der Übernahme der Landstücke El Salado und La Quimera in Mendoza, Argentinien, bekannt

30. Juni 2026 – Vancouver, British Columbia / IRW-Press / Argentina Metals Corp. (TSXV: VLLC) (FSE: VA5) (VLLC oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass im Anschluss an die Pressemitteilung des Unternehmens vom 3. März 2026 die Dirección de Minería de la Provincia de Mendoza (das Bergbauministerium von Mendoza) die Übertragung und Eintragung von 100 % der Anteile an den Grundstücken El Salado und La Quimera (zusammen die Grundstücke), die sich über eine Fläche von 9.980 Hektar in Mendoza, Argentinien, erstrecken, an Argentina Metals S.A.S., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens, genehmigt hat (die Transaktion).

Die Genehmigung der Übertragung der Liegenschaften El Salado und La Quimera durch das Bergbauministerium von Mendoza stellt einen wichtigen Meilenstein für Argentina Metals dar, sagte Raymond D. Harari, CEO von VLLC. Diese Genehmigung schließt den Erwerbsprozess ab und sichert unsere 100-prozentige Beteiligung an diesen äußerst vielversprechenden Kupferexplorationsgebieten. Die Liegenschaften erweitern unsere Landposition in Mendoza erheblich und stärken unsere Präsenz in einer der wichtigsten aufstrebenden Kupferregionen Argentiniens. Wir schätzen die Unterstützung und Sorgfalt des Bergbauministeriums von Mendoza während des gesamten Prozesses und freuen uns darauf, die Explorationsaktivitäten in Zusammenarbeit mit den Provinzbehörden und den lokalen Gemeinden voranzutreiben.

Gemäß den Bedingungen der Transaktion hat VLLC die Abschlusszahlung an die Verkäufer der Liegenschaften in Höhe von 195.000 CAD in bar geleistet und 450.000 Stammaktien von VLLC (die Verkäuferaktien) ausgegeben. Die Verkäuferaktien unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sowie vertraglichen Handelsbeschränkungen bis zum 25. Februar 2027.

VLLC gibt außerdem bekannt, dass das Unternehmen vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange im Zusammenhang mit der Transaktion 225.000 Stammaktien von VLLC (die Vermittleraktien) an einen unabhängigen Vermittler ausgeben wird. Die Vermittleraktien entsprechen einer Vermittlerprovision in Höhe von 54.000 CAD, basierend auf einem Preis von 0,24 CAD pro Aktie. Die Vermittleraktien unterliegen vertraglichen Handelsbeschränkungen bis zum 30. Juni 2027 sowie einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen.

Zum Datum dieser Mitteilung, einschließlich der Ausgabe der Verkäuferaktien und der Vermittleraktien, hat VLLC 72.248.343 ausgegebene und im Umlauf befindliche Stammaktien.

Über Argentina Metals Corp.

Argentina Metals Corp. (TSXV: VLLC) (FSE: VA5) ist ein kanadisches Kupferexplorationsunternehmen, das sich auf die Provinz Mendoza in Argentinien konzentriert. Das Unternehmen verfügt über rund 146.700 Hektar in 26 Projekten, die alle zu 100 % im Besitz des Unternehmens sind und über ein einwandfreies Eigentumsrecht verfügen, ohne private Lizenzgebühren, NSRs, Rückkaufrechte oder Earn-in-Verpflichtungen, mit Ausnahme der an die Provinz Mendoza zu zahlenden Lizenzgebühren. Mit seinem Flaggschiffprojekt Las Estrellas als Anker hat sich das Unternehmen eine frühe Position in einem noch wenig erkundeten Teil der argentinischen Anden gesichert – vor dem Hintergrund der bergbaufreundlichen Reformen, die den Rohstoffsektor des Landes neu gestalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Raymond D. Harari
Vorstandsvorsitzender
E-Mail: harari@argentinametals.com
Tel.: +507-6675-2221
www.argentinametals.com

Warnhinweise

Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, sind zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen unter anderem Aussagen bezüglich: der Ausgabe der Finder-Aktien und der Erteilung der entsprechenden Genehmigung durch die TSXV; der Explorationspläne und -aktivitäten des Unternehmens auf den Liegenschaften; der erwarteten Vorteile der Transaktion; sowie der Geschäftsziele und der Wachstumsstrategie des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit der Erlangung behördlicher Genehmigungen, Explorationsergebnissen und den allgemeinen Bedingungen an den Kapitalmärkten. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Eine Beschreibung der Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen sowie seine Geschäftstätigkeit und Angelegenheiten ausgesetzt sind, finden Leser in den Offenlegungsunterlagen des Unternehmens bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden, die auf dem Unternehmensprofil unter www.sedarplus.ca veröffentlicht sind.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Argentina Metals Corp.
Investor Relations
No. 2505 – 1177 West Hastings Street
V6E 2L3 Vancouver, BC
Kanada

email : info@argentinametals.com

Pressekontakt:

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KRAUSE 360° competence: Ganzheitliche Steigtechnik-Kompetenz für sichere und effiziente Arbeitsprozesse

Sichere Höhenzugänge sind in vielen Betrieben ein alltäglicher Bestandteil der Arbeit.

BildHandwerker montieren Bauteile in wechselnden Einsatzumgebungen, Monteure warten Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge, Instandhaltungsteams erreichen höher gelegene Kontroll-, Bedien- und Wartungspunkte. Gleichzeitig sind Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsleiter dafür verantwortlich, dass geeignete Arbeitsmittel ausgewählt, regelmäßig geprüft und rechtskonform dokumentiert werden. Einkäufer, Ingenieure und Prozessplaner müssen zudem darauf achten, dass Steigtechnik nicht nur sicher, sondern auch wirtschaftlich, langlebig und passgenau in bestehende Abläufe integrierbar ist.

Mit der KRAUSE 360° competence bündelt das KRAUSE-Werk all diese Anforderungen in einem ganzheitlichen Ansatz. Im Mittelpunkt steht dabei nicht das einzelne Produkt, sondern die Kombination aus Produktqualität, Beratung, Arbeitssicherheit, Service und digitalen Lösungen. Dadurch entsteht ein Leistungsversprechen, das Anwender in der Praxis unterstützt, Verantwortliche bei der Erfüllung ihrer Pflichten entlastet und Planern sowie Entscheidern verlässliche Grundlagen für sichere Arbeitsprozesse bietet.

Produkt-Kompetenz als Grundlage sicherer Anwendungen

Die Basis jeder sicheren Höhenarbeit ist ein geeignetes Arbeitsmittel. Dazu zählen Leitern, Tritte, Fahrgerüste, ortsfeste Steigleitern, Überstiege, Treppen, Plattformen sowie kundenindividuelle Sonderlösungen. Sie müssen jeweils zur Aufgabe, zum Arbeitsumfeld und zur Nutzungshäufigkeit passen. So kann eine Anlegeleiter, die für einen kurzfristigen Zugang ausgelegt ist, bei längeren Arbeiten schnell an ihre Grenzen stoßen. Eine mobile Plattform oder ein Fahrgerüst bieten dagegen mehr Bewegungsfreiheit, ergonomischere Arbeitsbedingungen und eine sichere, großflächigere Standposition.

KRAUSE entwickelt Steigtechniklösungen in drei unterschiedlichen Qualitätsstufen, die diese unterschiedlichen Einsatzszenarien berücksichtigen. Dabei spielen hochwertige Materialien, stabile Konstruktionen, anwenderfreundliche Details und eine normgerechte Ausführung eine zentrale Rolle. Für Anwender bedeutet das: Sie erhalten Arbeitsmittel, die nicht nur formal geeignet sind, sondern sich auch im täglichen Einsatz bewähren. Verantwortliche profitieren von zusätzlicher Sicherheit, da die Produktauswahl auf erprobten Lösungen basiert und sich besser mit betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen verbinden lässt.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die Instandhaltung in einem Produktionsbetrieb. Wenn regelmäßig höher gelegene Kontrollpunkte an Maschinen oder Förderanlagen erreicht werden müssen, reicht eine improvisierte Zugangslösung nicht aus. Ein passender Überstieg oder eine Arbeitsplattform kann Laufwege verkürzen, Stolper- und Absturzrisiken reduzieren sowie Wartungsarbeiten planbarer machen. Ähnlich gilt dies für Arbeiten in Werkstätten, Lagern oder Produktionsbereichen, bei denen Beschäftigte auf wechselnden Untergründen, in engen Verkehrswegen oder in der Nähe von Maschinen und Regalanlagen tätig sind. Hier sind standsichere, rutschhemmende und gut handhabbare Steigtechniklösungen besonders wichtig.

Beratung, die vor der Produktauswahl beginnt

Die KRAUSE 360° competence setzt bereits vor dem Kauf an. Gerade bei komplexeren Anwendungen ist eine genaue Analyse der Ausgangssituation entscheidend. Welche Arbeiten werden ausgeführt? Wie lange dauern sie? Welche Höhen müssen erreicht werden? Gibt es Hindernisse, Verkehrswege, Maschinenbewegungen oder besondere Umgebungsbedingungen? Erst aus diesen Fragen ergibt sich, welche Lösung technisch, sicherheitsbezogen und wirtschaftlich sinnvoll ist.

KRAUSE unterstützt Kunden bei dieser Analyse und begleitet Projekte von der ersten Beratung über die Konzeption bis zur Realisierung. Vor Ort lassen sich Anforderungen praxisnah erfassen, etwa in Logistikbereichen, Werkstätten, Industrieanlagen, Produktionsumgebungen oder technischen Betriebsbereichen. So entstehen Lösungen, die auf den konkreten Bedarf zugeschnitten sind. Dieser Ansatz ist besonders relevant für Entscheider und Planer, da Fehlinvestitionen vermieden und Arbeitsprozesse dauerhaft verbessert werden können.

In der Praxis zeigt sich der Nutzen beispielsweise bei Wartungsarbeiten an Nutzfahrzeugen, Bussen oder Schienenfahrzeugen. Hier sind sichere Zugänge zu Dachbereichen, Frontpartien oder seitlichen Wartungspunkten erforderlich. In vielen Fällen können Standardprodukte ausreichen, doch häufig sind angepasste Plattformen oder Sonderkonstruktionen die bessere Wahl. Eine fachgerechte Beratung hilft dabei, Sicherheitsanforderungen, Ergonomie und Prozesszeiten miteinander in Einklang zu bringen.

Arbeitssicherheit und rechtssichere Organisation

Steigtechnik ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheit. Unternehmen sind dazu verpflichtet, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen, Gefährdungen zu beurteilen und regelmäßige Prüfungen sicherzustellen. Relevante Grundlagen ergeben sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit wie der TRBS 2121 sowie aus DGUV-Regeln und -Informationen. Für Leitern ist zudem die DIN EN 131 von Bedeutung. Sie beschreibt unter anderem Anforderungen an Bauarten, Funktionsmaße, Sicherheit und Kennzeichnung von Leitern.

Diese Regelwerke machen deutlich, dass es nicht ausreicht, ein Arbeitsmittel einmal zu beschaffen. Es muss für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein, sachgerecht genutzt und regelmäßig geprüft werden. Genau hier setzt die Arbeitssicherheits-Kompetenz von KRAUSE an. Über die KRAUSE-ACADEMY können Mitarbeitende praxisnah qualifiziert werden, um als „Befähigte Person“ Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Steigleitern oder weitere Arbeitsmittel zu prüfen. Damit bauen Unternehmen eigenes Know-how auf und können ihre Prüfpflichten effizienter in den betrieblichen Alltag integrieren.

Wenn im Unternehmen keine „Befähigte Person“ vorhanden ist oder interne Kapazitäten fehlen, können Prüfungen auch durch KRAUSE-INSPECT-Fachkräfte vor Ort durchgeführt werden. Dies ist insbesondere für Unternehmen mit vielen Standorten, großem Arbeitsmittelbestand oder zeitkritischen Betriebsabläufen von Vorteil. Neben Steigtechnik können im Rahmen entsprechender Prüfangebote auch weitere Arbeitsmittel wie Regalsysteme, kraftbetätigte Türen und Tore, Absturzsicherungs-Systeme, elektrische Flurförderzeuge, elektrische Anlagen und Maschinen sowie persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz betrachtet werden. Dadurch wird Arbeitssicherheit nicht isoliert betrachtet, sondern als Bestandteil eines umfassenden betrieblichen Sicherheitsmanagements.

Digitale Prozesse für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit

Ein wesentlicher Bestandteil moderner Arbeitssicherheit ist die digitale Dokumentation. Papierbasierte Prüfprotokolle, manuelle Terminlisten und verstreut abgelegte Unterlagen verursachen nicht nur Aufwand, sondern erhöhen auch das Risiko von Lücken. In Zusammenarbeit mit dem Digitalisierungspartner wosatec ergänzt KRAUSE seine Leistungen daher um eine Web-App zur digitalen Arbeitsmittelverwaltung und Prüfdokumentation.

Arbeitsmittel können über QR-Codes eindeutig identifiziert, Prüfungen mobil erfasst und Prüfergebnisse zentral dokumentiert werden. Automatische Erinnerungen an Prüffristen helfen dabei, Termine einzuhalten. Verantwortliche erhalten einen transparenten Überblick über den Zustand und die Prüfhistorie der eingesetzten Arbeitsmittel. Das erleichtert interne Kontrollen, Audits und die Vorbereitung auf externe Prüfungen.

Neben der höheren Prozesssicherheit trägt die digitale Dokumentation auch zur Nachhaltigkeit bei. Weniger Papier, weniger Suchaufwand und eine bessere Nachverfolgbarkeit reduzieren den Ressourcenverbrauch und den Verwaltungsaufwand. Für Betriebe mit vielen Leitern, Tritten, Fahrgerüsten oder weiteren prüfpflichtigen Arbeitsmitteln bedeutet dies einen spürbaren Effizienzgewinn.

Service über den gesamten Lebenszyklus

Die KRAUSE 360° competence endet nicht mit der Auslieferung eines Produkts. Technischer Support, Ersatzteilversorgung, Montageleistungen, Produktinformationen, digitale Daten, Kataloge, Seminare und persönliche Ansprechpartner tragen dazu bei, dass Steigtechnik über den gesamten Lebenszyklus hinweg sicher und wirtschaftlich eingesetzt werden kann.

Für Anwender bedeutet guter Service schnelle Unterstützung im Arbeitsalltag, für Sicherheitsverantwortliche verlässliche Informationen zu Prüfung, Nutzung und Instandhaltung und für Einkäufer und Planer bessere Daten, klarere Prozesse und mehr Transparenz bei Beschaffung und Verwaltung. Gerade in größeren Unternehmen, in denen technische, kaufmännische und sicherheitsrelevante Anforderungen zusammengeführt werden müssen, bietet dieser ganzheitliche Ansatz einen klaren Vorteil.

Mehr Sicherheit entsteht durch das Zusammenspiel

Sichere und effiziente Höhenarbeit entsteht nicht allein durch ein einzelnes Produkt, sondern durch das Zusammenspiel aus geeigneter Steigtechnik, fachgerechter Beratung, qualifizierter Anwendung, regelmäßiger Prüfung und nachvollziehbarer Dokumentation. Die KRAUSE 360° competence verbindet all diese Aspekte zu einem praxisorientierten Gesamtkonzept.

Anwender profitieren von durchdachten Produkten, die ihre tägliche Arbeit sicherer und ergonomischer machen. Verantwortliche und Prüfer erhalten Unterstützung bei Organisation, Qualifizierung und Dokumentation. Entscheider und Planer erhalten Lösungen, die technische Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit miteinander verbinden. Damit leistet KRAUSE einen Beitrag zu sicheren Arbeitsbedingungen, effizienten Prozessen und einer nachhaltigen Nutzung langlebiger Steigtechnik.

Weitere Informationen zur KRAUSE 360° competence sowie zu Produkten, Sonderlösungen, Schulungen und Services stehen auf der KRAUSE-Website unter www.krause-systems.com zur Verfügung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
Herr Wolfgang Jung
Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld
Deutschland

fon ..: 06641 911650
web ..: https://www.krause-systems.de/
email : jung@team-digital.de

Im Jahr 1900 gegründet, steht KRAUSE als traditionsreichste deutsche Steigtechnik“Marke für höchste Qualität, Innovation und Sicherheit. Wir bieten flexible Steigtechnik“Lösungen für alle Anwendungsbereiche. Dabei finden sämtliche Prozesse in unserem Unternehmen statt, von der Entwicklung über die Produktion bis hin zum Vertrieb und den genau abgestimmten Serviceleistungen. Wir setzen Maßstäbe im Hinblick auf Funktionalität, Unfallsicherheit und Bedienbarkeit. Durch ein kreatives und engagiertes Team im Innen“ und Außendienst, inklusive professioneller Projekt“ und After“Sales“Betreuung, sind wir für unsere Kunden seit mehr als 125 Jahren ein starker und zuverlässiger Partner.

Pressekontakt:

team digital GmbH
Herr Wolfgang Jung
Hopfmannsfelder Str. 7
36341 Lauterbach

fon ..: 06641 911650
email : jung@team-digital.de

1 Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die Abmahnwelle wird professioneller, der Markt steht erst bei 49 %

Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang.

Bild* Zweite Abmahnwelle erreicht neue Qualität: Forderungen stützen sich jetzt auf förmliche Prüfberichte statt auf pauschale Mängel.
* Marktüberwachungsstelle MLBF wird sichtbar aktiv und legt offen, wie sie reaktiv und durch eigene Stichproben prüft.
* Umsetzung bleibt lückenhaft: Unternehmen erfüllen im Schnitt erst 49 Prozent der Kriterien, oft fehlt sogar die Barrierefreiheitserklärung.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ein Jahr später lässt sich Bilanz ziehen: Auf eine erste, breit gestreute Abmahnwelle im Sommer 2025 folgt jetzt eine zweite mit deutlich höherem Niveau, gestützt auf förmliche Prüfberichte. Mit der Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF) ist zugleich eine Behörde aktiv geworden, die ihre Prüfverfahren inzwischen öffentlich macht. Und doch erfüllen deutsche Unternehmen im Schnitt erst rund die Hälfte der Anforderungen.

Von der Massenabmahnung zum Prüfbericht: Wie sich die Abmahnpraxis entwickelt hat

Schon im Sommer 2025 setzte eine erste Abmahnwelle ein: Spezialisierte Kanzleien verschickten im Namen einzelner Mandanten zahlreiche Schreiben wegen mutmaßlicher BFSG-Verstöße. Wie Fachmedien und Wettbewerbsrechtler berichten, waren diese breit gestreut und stützten sich meist auf pauschale Mängel, oft belegt nur durch einen Screenshot. Inzwischen hat die Praxis nach Einschätzung von Fachkanzleien eine neue Qualität erreicht. In einer zweiten Welle liegt den Abmahnungen ein automatisiert erstellter Barrierefreiheits-Prüfbericht bei, der die Forderungen deutlich besser fundiert. Die gerügten Fehler sind sehr spezifisch und maschinell auslesbar, etwa:

* „Klick ins Leere“ (leere Links ohne Ziel),
* „Unsichtbares Element“ (zu schwacher Farbkontrast),
* „Verwirrende Bild-Beschreibungen“ (verdächtige oder unpassende Alt-Texte).

Finanzielles Risiko: Die Abmahnung und ihre teuren Folgen

Laut diesen Berichten liegen die Forderungen bei rund 1.780 Euro (netto) Anwaltskosten plus rund 490 Euro (netto) für den Prüfbericht. Das ist aber oft erst der Anfang. Denn mit der Abmahnung kommt regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, bei jedem weiteren Verstoß droht dann eine Vertragsstrafe. Hinzu kommen erneute Abmahnungen, mögliche Gerichtskosten und der Umbau der Website unter Zeitdruck. Fachanwälte werten das niedrige, leicht skalierbare Kostenniveau zudem als Hinweis auf ein systematisches Massenmodell.

Marktüberwachung legt nach: MLBF macht Prüfverfahren öffentlich

Parallel zur privatrechtlichen Abmahnpraxis ist die staatliche Marktüberwachung in Bewegung gekommen. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) tritt mittlerweile weiter in den Vordergrund und hat offengelegt, wie sie prüft. Kontrolliert wird sowohl reaktiv, also auf Beschwerden hin, als auch aktiv durch eigene Stichproben. Mit rund 70 Mitarbeitenden ist die Stelle dabei spürbar handlungsfähig aufgestellt. Für Unternehmen bedeutet das: Der Druck kommt nicht mehr nur von Abmahnkanzleien, sondern zunehmend auch von behördlicher Seite.

Falsches Pferd: Besucher-Plugins verdecken die eigentlichen Barrieren

Viele Unternehmen reagieren auf das BFSG mit sogenannten Besucher-Plugins, über die sich Schriftgröße, Kontrast und Ähnliches anpassen lassen. Solche Werkzeuge vermitteln schnell das Gefühl, barrierefrei zu sein. Tatsächlich liegt der größte Teil der Barrieren jedoch im Hintergrund und bleibt von diesen Plugins unberührt.

* Sie helfen vor allem Menschen mit leichteren Seheinschränkungen, etwa durch größere Schrift oder stärkeren Kontrast.
* Blinde Menschen und Menschen mit motorischen Einschränkungen profitieren davon kaum.
* Die zentralen Hürden bleiben bestehen: fehlende Alt-Texte für Bilder, fehlende Linkbeschriftungen und fehlende Tastaturbedienbarkeit.

Vorreiter und Nachzügler: Wo Branchen stehen

Ein Jahr nach Einführung zeigt sich ein deutliches Gefälle zwischen den Branchen. Wer eine ältere oder besonders schutzbedürftige Zielgruppe hat oder stark regulierten Märkten unterliegt, ist im Schnitt weiter. Andere Branchen hinken hinterher, oft auch, weil ihre Webauftritte technisch komplexer sind. Besonders konsequent zeigt sich der Sport: Im Profibereich, etwa in der Volleyball-Bundesliga, wird das Thema inzwischen ernst genommen.

* Eher vorbildlich: große Konzerne, Anbieter mit älterer Zielgruppe (etwa Sanitätshäuser), Finanzdienstleister und der Bildungssektor.
* Eher Nachzügler: kleine und mittlere Unternehmen, E-Commerce, Tourismus und Mode.
* Erschwerend wirkt dort häufig die Komplexität der Seiten, etwa sehr viele Unterseiten und Bilder.

Stand der Umsetzung: erst 49 Prozent erfüllt

Bei aller Bewegung im Markt bleibt die Umsetzung lückenhaft: Im Schnitt erfüllen Unternehmen aktuell nur rund 49 Prozent der Kriterien. Selbst die Barrierefreiheitserklärung, eine der grundlegendsten Pflichten, fehlt vielerorts. Die typischen technischen Hürden wiederholen sich: fehlende Alt-Texte, unklare Linkbeschriftungen, mangelnde Tastaturbedienbarkeit.

Matthias Wirz, Geschäftsführer von AccessGO: „Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang. Wer jetzt nur ein Plugin einbaut, kauft sich ein gutes Gefühl, aber keine echte Barrierefreiheit. Entscheidend ist, die Hürden im Hintergrund zu finden und zu beheben, denn dort werden Menschen tatsächlich ausgeschlossen. Genau dafür haben wir AccessGO gebaut: Wir machen die unsichtbaren Barrieren in wenigen Minuten sichtbar, unterstützen beim Beheben und überwachen die Website laufend, damit Unternehmen rechtssicher und wirklich barrierefrei bleiben.“

Hintergrund und Quellen für Redaktionen

Die Angaben zur Abmahnpraxis stützen sich auf öffentlich zugängliche Berichte spezialisierter Kanzleien und Fachmedien. Für eine vertiefte Recherche unter anderem:

* anwalt.de, Rechtstipp zur ersten Abmahnwelle (CLAIM Rechtsanwalts GmbH): https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-claim-rechtsanwalts-gmbh-fuer-c-liermann-barrierefreiheitsgesetz-bfsg-unternehmen-aufgepasst-253896.html
* WBS Legal, Einordnung der ersten BFSG-Abmahnungen: https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/erste-bfsg-abmahnungen-claim-rechtsanwaelte-mahnt-fuer-christopher-liermann-ab-das-muessen-sie-wissen-83937/
* KBM Legal, Bericht zur zweiten Welle mit Prüfberichten: https://www.kbm-legal.com/aktuelles/wissenswertes/artikel/abmahnwelle-wegen-bfsg-wie-barrierefreiheit-jetzt-zum-abmahnrisiko-fuer-webseitenbetreiber-wird.html
* IT-Recht Kanzlei, Verteidigung gegen BFSG-Abmahnungen
* Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF)

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AccessGO | DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH
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email : frank.scheibe@accessgo.de

AccessGO ist eine Marke der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH und bietet eine automatisierte Komplettlösung für digitale Barrierefreiheit.

Unternehmen und öffentliche Institutionen können mit AccessGO ihre Webseiten schnell, einfach und ohne einen komplexen Website-Relaunch barrierefrei gestalten. Die in Deutschland entwickelte und DSGVO-konforme Lösung hilft dabei, die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit BFSG- und BITV-konform umzusetzen und Webseiten automatisch nach den WCAG 2.1 AA-Standards zu optimieren.

Mit Webseiten-Plugin, automatischer Optimierung, Monitoring- und Dokumentations-Tools sowie individuell generierten Barrierefreiheitserklärungen sorgt AccessGO bei Behörden, Top-Marken, Agenturen und Tausenden Webseiten europaweit für eine nachhaltige Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit – mit messbaren Vorteilen für SEO und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen unter www.accessgo.de

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