Beschwerde der KB Holding GmbH abgewiesen – Kapitalerhöhung vom 18. Februar 2021 hat Bestand.

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

München, den 28.11.2024 (IRW-Press/28.11.2024) – Das Oberlandesgericht München hat die Beschwerde der KB Holding GmbH gegen den Beschluss des Amtsgerichts München, Registergericht, vom 30. November 2023, mit dem der Antrag der KB Holding GmbH auf Löschung der Registereintragung vom 18. Februar 2021 (Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, Eintragung Nr. 24) der UMT United Mobility Technology AG abgelehnt hatte, verworfen.

Das OLG München hat in seinem Beschuss vom 27. November 2024 die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Somit steht rechtskräftig fest, dass die Registereintragung vom 18. Februar 2021 (Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, Eintragung Nr. 24) Bestand hat.

Zu dem Beschluss des Amtsgerichts München, Registergericht, vom 30. November 2023 verweisen wir auf die Ad-hoc-Meldung vom 19. Dezember 2023. Die KB Holding GmbH hat gegen den Beschluss vom 30. November 2023 Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde hat nunmehr das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 27. November 2024 verworfen (AZ des OLG München: 31 Wx 14/24 e). Die Beschwerde der KB Holding GmbH wurde als unzulässig verworfen, weil die KB Holding GmbH nicht beschwerdeberechtigt war. Gegen die Ablehnung der Vornahme einer Amtslöschung steht die Beschwerde nur demjenigen zu, der durch den Beschluss in einem eigenen sachlichen Recht beeinträchtigt wird. Dies war jedoch bei der KB Holding GmbH nicht der Fall und ergab sich insbesondere nicht aus der Gesellschafterstellung. Endet das Amtslöschungsverfahren mit dem Ergebnis, dass keine Löschung erfolgt, ist hiergegen eine Beschwerde des Gesellschafters nicht zulässig.

Dem Beschluss des OLG München vom 27. November 2024 war vorausgegangen ein Hinweisbeschluss des OLG München vom 23. Oktober 2024. In diesem Beschluss hatte der erkennende Senat nicht nur auf die fehlende Beschwerdeberechtigung der KB Holding GmbH hingewiesen, sondern auch auf eine voraussichtliche Unbegründetheit der Beschwerde, weil die Registereintragung vom 18. Februar 2021 nur unter den Voraussetzungen des § 398 FamFG, der insoweit § 395 FamFG verdrängt, gelöscht werden könnte, so dass eine Löschung der Registereintragung nur dann möglich wäre, wenn der Beschluss über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals nach seinem Inhalt zwingende gesetzliche Vorschriften verletzen würde, was vorliegend jedoch nicht der Fall ist, und etwaige Verfahrensfehler eine Löschung nach § 398 FamFG nicht rechtfertigen könne.

Über die UMT AG:

Die UMT United Mobility Technology AG steht als innovatives Unternehmen vor allem für die Integration maßgeschneiderter Lösungen im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Der eigenentwickelte Payment Hub, KI und Blockchain ermöglicht der UMT AG, in dem stark wachsenden und nachgefragten Segment der Supply Chain Management Lösungen erfolgreich zu sein. Hierbei liegt der Fokus auf digitalen und skalierbaren Lösungen für das B2B-Segment. Zusätzlich strebt die UMT AG neben organischem Wachstum an, durch gezielte Akquisition von Unternehmen sowohl Kunden als auch Technologien aufzunehmen. Die über ein Jahrzehnt aufgebaute IT- und Consulting-Expertise ist die Basis für wertschaffende Investitionen in Unternehmen, die zur digitalen Transformation des Mittelstands beitragen.

Die Aktie der UMT United Mobility Technology AG (WKN: A2YN70 (
www.boerse-frankfurt.de/equity/DE000A2YN702), ISIN: DE000A2YN702 (
www.boerse-frankfurt.de/equity/DE000A2YN702)) wird an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und ist im Basic Board der Deutschen Börse AG notiert.

(Ende)

Aussender: UMT United Mobility Technology AG
Adresse: Brienner Straße 7, 80333 München
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LINUS reicht Finanzierung für Wohnportfolio mit 18.000 m2 in Norddeutschland aus

Berlin (IRW-Press/28.11.2024) –
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LINUS vergibt ein Junior-Darlehen im einstelligen Millionenbereich zur Refinanzierung eines Portfolios von Wohnimmobilien
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Das Portfolio umfasst zwölf Objekte im Großraum Hamburg, Rostock und Lübeck mit einer vermietbaren Fläche von ca. 18.000 m2 sowie einem gutem Energieeffizienzstandard
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LINUS realisiert trotz anhaltend herausforderndem Marktumfeld eine Investmentopportunität mit attraktivem Rendite-Risiko-Profil und einer laufenden Ausschüttungsrendite im zweistelligen Prozentbereich

Berlin, 28. November 2024 Ein von LINUS beratener Private Debt Fonds hat ein Junior-Darlehen im einstelligen Millionenbereich vergeben, um die Refinanzierung eines Wohnportfolios im Großraum Hamburg, Rostock und Lübeck mit gutem Energieeffizienzstandard zu ermöglichen. Das Portfolio besteht aus zwölf nahezu vollvermieteten Wohnimmobilien mit einer Gesamtfläche von ca. 18.000 m2. Damit hat LINUS ein weiteres Projekt im Bereich Real Estate Private Debt erfolgreich umgesetzt

Das Darlehen hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird laufend verzinst. Die Finanzierung schafft zudem eine nachhaltige Wertschöpfung über eine finanzierte Capex-Reserve zur laufenden Aufwertung des Portfolios. Lucas Boventer, Co-CEO von LINUS, betonte: „Die abgeschlossene Transaktion ist ein Abbild der attraktiven Marktphase für alternative Finanzierer. Wohnportfolien bieten gute Finanzierungsmöglichkeiten bei moderaten Risikoprofilen. Wir haben eine Struktur aufsetzen können, bei der unsere Investoren laufend von zweistelligen Renditen profitieren. Entsprechend kann unser Team einmal mehr den exzellenten Marktzugang sowie unsere Expertise bei der Strukturierung unter Beweis stellen. Davon profitieren unsere Investoren nachhaltig.“

Mit dieser erfolgreichen Finanzierung unterstreicht LINUS seine Position als ein führender Partner für maßgeschneiderte Immobilienfinanzierungslösungen und unterstreicht seine Fähigkeit, in dynamischen Märkten nachhaltige Werte zu schaffen.

Über LINUS

Die Berliner Linus Digital Finance AG finanziert über von ihr verwaltete und beratene Private Debt-Fonds Immobilienprojekte mit Fremd- und Mezzanine-Kapital und ermöglicht semiprofessionellen, professionellen und institutionellen Anlegern, sich an diesen kurz- bis mittelfristigen Investments zu beteiligen. Gemeinsam mit ihren Co-Investoren haben die LINUS-Fonds seit der Gründung im Jahr 2016 knapp 1,6 Mrd. Euro in 75 Immobilienprojekte investiert (Stand: November 2024).

Die Linus Capital Management GmbH, eine Tochtergesellschaft der Linus Digital Finance AG, ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) registriert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.linus-finance.com (
www.linus-finance.com/)

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Lucas Boventer
Co-CEO

Alexanderstr. 7
10178 Berlin
ir@linus-finance.com
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Fairchild meldet Abschluss einer weiteren Privatplatzierung

Vancouver, British Columbia–(28. November 2024) / IRW-Press / Fairchild Gold Corp. (TSXV: FAIR) (Fairchild oder das Unternehmen) meldet den Abschluss seiner nicht über einen Makler vermittelten Privatplatzierung für einen Bruttoerlös von 496.000 $ (das Emissionsangebot).

Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Emissionsangebots gab das Unternehmen 8.266.667 Einheiten (die Einheiten) zu einem Preis von 0,06 $ pro Einheit aus.

Jede Einheit bestand aus einer Stammaktie (eine Stammaktie) des Unternehmens und einem Warrant zum Kauf einer Stammaktie (ein Warrant), wobei jeder ganze Warrant innerhalb eines Zeitraums von sechzig (60) Monaten ab dem Ausgabedatum zu einem Ausübungspreis von 0,15 $ in eine weitere Stammaktie umgewandelt werden kann. Die Warrants sehen eine Beschleunigungsklausel wie folgt vor: Falls der tägliche volumengewichtete durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien an der TSX Venture Exchange 12 Monate nach dem Abschluss der Privatplatzierung während eines Zeitraums von fünf (5) aufeinanderfolgenden Handelstagen bei mindestens 0,50 $ pro Stammaktie liegt (das auslösende Ereignis), kann das Unternehmen innerhalb von 5 Tagen ab dem auslösenden Ereignis das Verfallsdatum der Warrants durch entsprechende Benachrichtigung der Inhaber der Warrants mittels einer Pressemitteilung vorverlegen, und in diesem Falle verfallen die Warrants am ersten Tag, der 10 Kalendertage nach dem Datum einer solchen Benachrichtigung des Unternehmens über das auslösende Ereignis eintritt.

Fairchild hat die Absicht, den Nettoerlös aus dem Emissionsangebot für die Exploration in dem vom Unternehmen neu erworbenen Projekt Copper Chief in Nevada, USA, sowie als allgemeines Betriebskapital zu verwenden.

Das Unternehmen zahlte im Zusammenhang mit der Zeichnung durch Zeichner, denen das Emissionsangebot von Revere Securities LLC (Revere Securities) vermittelt wurde, eine Barprovision in Höhe von 12.960 $ an Revere Securities. Neben dieser Barprovision gab das Unternehmen als Teil der Vermittlungsprovision 108.000 Vermittler-Aktien und 108.000 Vermittler-Warrants an Revere Securities aus.

Das Unternehmen wird in der kommenden Woche einen endgültigen Abschluss des Emissionsangebots vornehmen. Die Wertpapiere, die im Rahmen des Emissionsangebots ausgegeben wurden, und Aktien, die bei Ausübung dieser Wertpapiere auszugeben sind, unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist, die vier Monate und einen Tag nach dem Ausgabedatum bzw. für bestimmte Zeichner später abläuft.

Das Angebot unterliegt noch der endgültigen Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

Die angebotenen Wertpapiere wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Ausnahme von den Registrierungsvorschriften vor. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch dürfen die Wertpapiere in einem Staat verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.

Über Fairchild Gold Corp.

Fairchild befasst sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Mineralkonzessionsgebieten in Kanada und den Vereinigten Staaten. Sein derzeitiges Portfolio besteht aus dem Konzessionsgebiet Fairchild Lake in Ontario und dem Projekt Copper Chief in Nevada.

Im Namen des Board of Directors

Luis Martins
Direktor und Chief Executive Officer
Fairchild Gold Corp.
info@fairchildgold.com
(866) 497-0284

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