Immopartner auf Wachstumskurs

Das Immobilienunternehmen ist ab sofort auch in Neumarkt in der Oberpfalz aktiv

Eigentümer, die ihre Immobilie in Neumarkt in der Oberpfalz mit Immopartner verkaufen möchten, haben ab sofort Ansprechpartner vor Ort: Geschäftsführer Stefan Sagraloff und seine Mitarbeiterin Vanessa Maier bieten ihnen unter anderem eine professionelle Wertermittlung, eine umfangreiche Immobilienvermarktung sowie eine schnelle Kaufinteressentensuche an. Vermieter oder Immobiliensuchende, die Unterstützung benötigen, können sich ebenfalls an die erfahrenen Immobilienmakler wenden.

Das Bayerische Metzgerei- und Weißwurstmuseum, das Museum für historische Maybach-Fahrzeuge und das Museum Lothar Fischer – es ist nicht nur die kulturelle Vielfalt, die das Leben in Neumarkt in der Oberpfalz so besonders macht. „Ein Spaziergang durch die wunderschöne Altstadt ist ebenfalls absolut empfehlenswert“, weiß Immopartner-Geschäftsführer Stefan Sagraloff. Wer sich in die rund 40.000 Einwohner starke Kreisstadt verliebt hat, kann mit Hilfe der erfahrenen Immobilienmakler Neumarkt zu seinem neuen Zuhause machen. „Wir begeben uns gerne auf die Suche nach einer geeigneten Immobilie zum Kauf oder zur Miete“, so Stefan Sagraloff.

Doch manchmal führen Gründe wie eine Trennung, eine berufliche Veränderung oder eine neue Lebenssituation auch dazu, dass Eigentümer ihre Wohnung, ihr Haus oder ihr Grundstück in Neumarkt verkaufen müssen. Dann übernehmen die Makler den gesamten Verkaufsprozess für sie. Sie führen nicht nur eine professionelle Wertermittlung durch, sondern vermarkten die Immobilie auch zielgruppengerecht und übernehmen auf Wunsch die Verkaufsverhandlungen – immer mit dem Ziel, einen angemessenen Preis für die Eigentümer herauszuhandeln.

Für Vermieter werden die Makler in Neumarkt ebenfalls aktiv: Mit verschiedenen Leistungspaketen unterstützen sie alle, die sich um das Mietmanagement nicht selbst kümmern können oder möchten und bieten beispielsweise die Erstellung von Inseraten, die Anfertigung von Exposés sowie die Mietersuche an.

Durch die Arbeit vor Ort kann die Immobilienvermittlung zwischen Eigentümern und Kauf- oder Mietinteressenten in Neumarkt und Umgebung noch schneller erfolgen. „Wir haben durchaus Interessenten aus Nürnberg, Erlangen, Fürth oder Schwabach, die sich für eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete in Neumarkt interessieren und verfolgen deshalb einen Wachstumskurs“, so der Geschäftsführer, der bislang hauptsächlich in Mittelfranken aktiv war.

Die Expansion bietet zahlreiche Vorteile: Die Makler sind – zum Beispiel für die Durchführung von Besichtigungsterminen – schnell bei den Kunden vor Ort. Die Kunden wiederum sparen sich dadurch den Anfahrtsweg nach Nürnberg, dem Hauptsitz von Immopartner. Außerdem profitieren sie von dem enormen Wissen der Immobilienmakler, die sich mit Immobilienangelegenheiten bestens auskennen.

In Neumarkt in der Oberpfalz ist Vanessa Maier unter der Telefonnummer 09181/5464660 in ihrem Büro an der Mariahilfstraße 8 erreichbar, und zwar von montags bis donnerstags von 8.30 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr und samstags von 8.30 bis 15 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilienmakler Neumarkt, Makler Neumarkt und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immopartner.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
Herr Stefan Sagraloff
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IMMOPARTNER hat sich seit der Gründung im Jahr 2003 als Immobilienmakler in Nürnberg mit Sitz im Herzen der Altstadt bei seinen Kunden und Geschäftspartnern einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Durch seine kompetente Beratungsleistung und die fundierte Marktkenntnis gehört das Familienunternehmen, das von Geschäftsführer Stefan Sagraloff geleitet wird, zu den führenden Maklern für Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen. Bei der Maklertätigkeit legt das junge und dynamische Unternehmen besonderen Wert auf hohes Sorgfaltsbewusstsein und den regionalen Fokus. Das Leistungsportfolio reicht von der realistischen Marktwertermittlung über die intensive, persönliche Beratung, die professionelle Vermarktungs- und Vertriebsleistung bis hin zur erfolgreichen Objektübergabe.

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HSMA Deutschland e.V. ruft Social Media Award ins Leben

Der Fachverband will zukünftig Hotels für ihr Engagement in den sozialen Netzwerken auszeichnen. Gerade im Rahmen der Corona-Pandemie stellen sie oft die einzige Verbindung zu dem Gast dar.

BildDie Corona-Krise gilt auch als Treiber der Digitalisierung. Neben internen Prozessen oder technologischen Innovationen, die unter anderem einen kontaktlosen Check-in inklusive digitalem Meldeschein ermöglichen, gewinnen die sozialen Medien weiter an Relevanz, wenn es um die Vermarktung des Hotels oder die direkte Kommunikation mit dem Gast geht.

„Reisende haben die Lockdowns auch verstärkt genutzt, um sich beispielsweise auf Instagram für die nächste Reise inspirieren zu lassen. Einige Hoteliers haben wiederum diese Chance und Möglichkeit genutzt, die Präsenz zu erhöhen oder trotz leer stehenden Betten in den sozialen Netzwerken weiter aktiv zu sein, um über die Lage zu Covid-19 im Kontext von Reisen zu informieren“, so Zeèv Rosenberg, stellvertretender Präsident der HSMA Deutschland e.V.

Die teilnehmenden Hotels können sich in Kürze für unterschiedliche Kategorien für den HSMA Social Media Award bewerben. Zu den aktuell geplanten Kategorien gehören Neukundengewinnung, Kundenbindung, Covid-19-Kommunikation und HR & Employer Branding.

Der Verband wird im kommenden Monat über weitere Details zu den Teilnahmebedingungen informieren. Darüber hinaus wird eine Jury aus Branchenexperten zusammengestellt, die anschliessend die Gewinner auswählt.

Die Hospitality Sales & Marketing Association Deutschland e.V. (HSMA) ist der Fachverband für die Fach- und Führungskräfte aus Sales und Marketing in Hotellerie & Tourismus. Sie bildet das Netzwerk und den Wissenspool zu allen relevanten Sales & Marketing Themen der Hospitality Branche.

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Die HSMA (Hospitality Sales & Marketing Association) Deutschland e.V. ist der Fachverband für die Fach- und Führungskräfte aus Sales und Marketing in Hotellerie & Tourismus.
Ziel des Verbandes ist es die beruflichen Interessen der über 1.400 Mitglieder zu fördern. Es ist die Aufgabe der HSMA einen engen Kontakt zwischen den Mitgliedern herzustellen, um durch Informations- und Erfahrungsaustausch die Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Distribution, E-Commerce, Revenue Management, Verkauf, Employer Branding und Marketing zu pflegen und zu verbessern.
Neben einer Vielzahl von fortbildenden Veranstaltungen in Form von Fachkongressen, Roadshows und Barcamps zu aktuellen Branchenthemen, schätzen die Mitglieder der HSMA vor allem das hochkarätige Netzwerk und den direkten Kontakt untereinander, der in der Hospitality-Branche unabdingbar ist.

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„Die vorgesehenen Fristen sind zu starr“

DGHS zu Suizidhilfe-Gesetzentwurf der
Bundestagsabgeordneten Helling-Plahr, Lauterbach, Sitte u. a.

Für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist der heute vorgestellte „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ ein im Grundsatz begrüßenswerter Vorschlag. „Der Entwurf ist von einem liberalen, humanistischen Weltbild geprägt und wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weitgehend gerecht“, freut sich DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe sieht vor, dass staatlich anerkannte Beratungsstellen geschaffen werden, dass ergebnisoffen beraten und über Handlungsalternativen zum Suizid aufgeklärt werden muss. Die Möglichkeit zur ärztlichen Freitodbegleitung steht nur volljährigen Menschen offen, die einen autonom gebildeten, freien Willen haben. Bis zur Verschreibung des gewünschten Medikaments nach erfolgter Beratung muss gemäß diesem Gesetzentwurf mindestens eine Frist von zehn Tagen vergangen sein. Vorgesehen ist auch eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.
Dass der Entwurf die Schaffung von staatlich anerkannten Beratungsstellen vorsieht, begrüßt Roßbruch ausdrücklich, die DGHS hatte solche Beratungsstellen (zwar eher halbstaatlich) bereits im Jahr 2012 gefordert. Allerdings sieht Roßbruch in dem heute präsentierten Entwurf der Abgeordneten noch etwas Nachbesserungsbedarf. Nach erfolgter Beratung soll – ähnlich wie in der Schwangeren-Konfliktberatung – eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung erstellt werden. Dass diese Bescheinigung nur maximal acht Wochen alt sein darf, um ein ärztliches Rezept für eine letale Dosis eines suizidgeeigneten Medikaments zu erhalten, ist für Roßbruch nicht akzeptabel. Zum einen wird damit das Beratungsrecht des Suizidwilligen zu einer Beratungspflicht, zumal gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzentwurfs die Vorlage der Beratungsbescheinigung Voraussetzung für die ärztliche Verschreibung eines Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung ist. Diese Regelung entspricht nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 und wird daher von uns abgelehnt. Die Beratung muss freiwillig bleiben. Zum anderen könnte für den Betroffenen ein nicht hinnehmbarer Druck entstehen, dass er jetzt schnell vor Ablauf der Acht-Wochen-Frist seinen Suizid realisieren muss. Dies kann nicht ernsthaft gewollt sein. Roßbruch könnte sich eher fallspezifische Sorgfaltskriterien vorstellen.
Der DGHS-Präsident begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetzentwurf von Helling-Plahr / Lauterbach / Sitte u.a. nicht erneut eine Vorschrift im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Im Übrigen sei die jetzige Rechtslage ausreichend, um Missbrauch bei der Suizidhilfe zu verhindern. Roßbruch widerspricht in diesem Zusammenhang der oft kolportierten Auffassung, dass es zurzeit einen rechtsfreien Raum gebe.

Die im Entwurf vorgesehene Änderung im Betäubungsmittelgesetz hält Roßbruch dagegen für „nicht ausreichend“. In einem eigenen Gesetzentwurf, den die DGHS im September des Vorjahrs vorgestellt hatte, war für das Betäubungsmittelgesetz ein eigener Absatz enthalten, der die Voraussetzungen für die Verschreibung durch einen Arzt umfassend beschreibt.

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Pressekontakt:

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
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