Das Patientendatenschutz-Gesetz ist ein Vabanque-Spiel mit Patientenrechten.

Der mündige Bürger wird zum unmündigen Patienten degradiert.

Ein breites Bündnis von Patienten-Datenschützern fordert eine grundlegende Überarbeitung des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) beziehungsweise den Stopp seiner Einführung.

Das Bündnis kritisiert aus Datenschutzgründen die elektronische Patientenakte, den Betreiber der Telematikinfrastruktur (TI) Gematik, Regelungen zur Organspende und Vorsorgevollmacht, die Einführung von elektronischen Rezepten und die Intransparenz bei der Vergabe von Aufträgen an die IT-Wirtschaft.

In seiner umfangreichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Stand 01.04.2020) bemängelte das Bündnis zahlreiche Unstimmigkeiten des vorliegenden Gesetzestextes.

Elektronische Patientenakte (ePA) – „vom mündigen Bürger zum unmündigen Patienten“
Im Kern fordern die Schützer von Patientenrechten und -daten, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiterhin freiwillig bleiben muss. Zahlreiche Bestimmungen im Gesetzentwurf bergen die Gefahr, dass sozialer Druck zum Mitmachen für Patienten entsteht. Dagegen verwehrt sich der Verein. Der Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz Jan Kuhlmann meint: „Es kann nicht sein, dass das gute im Gesetz verankerte Diskriminierungsverbot auf zahlreiche Arten ausgehöhlt wird. Niemand darf aufgrund seiner Entscheidung, die ePA nicht zu nutzen, benachteiligt werden.“

Zentrale Datenspeicherung ist nicht sicher genug
Die zentrale Datenspeicherung auf zentralen Servern ist aus Sicht der Patientenrechtler nicht sicher. Deshalb muss die die Speicherung gesundheitlicher Informationen auf eigenen Datenträgern der Ärzte und Patienten und in Papierform weiterhin unterstützt werden. Zudem müssen Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre sensiblen Gesundheitsdaten behalten. Dies geht nur, wenn sie Zugriffsrechte auf Dokumentenebene der ePA vergeben können.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, dass Krankenversicherte ohne Smartphone ihre EPA ausschließlich in den Räumen niedergelassener Ärzte einsehen können, lehnt das Bündnis ab. Der Landesgeschäftsführer der Humanistischen Union Berlin Brandenburg Axel Bussmer meint dazu: „Das ist total unpraktikabel und unfrei. Es ist unmöglich, unbefangen in einer Arztpraxis seine Daten zu sichten und dann deren Verwendung nach eigenem Willen einzuteilen. Man geht ja auch nicht zur geheimen Wahl in ein Wahllokal einer Parteizentrale. Damit würden wir als mündige Bürger zu unmündigen Patienten degradiert.“

Gematik – „Wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass“
Aus Sicht des Bündnisses ist es ein Unding, einen IT-Dienstleister zu engagieren, der keine Verantwortung für sein Produkt übernimmt. Wie in jedem großen IT-Projekt muss auch die Gematik die datenschutzrechtliche Gesamtverantwortung für die Telematik-Infrastruktur übernehmen. Die teilweise Abwälzung auf niedergelassene Ärzte und Therapeuten widerspricht der EU-Datenschutz-Grundverordnung, denn nur die Gematik hat die Kontrolle über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Walter Schmidt, Die Datenschützer Rhein-Main resümiert: „Alles absahnen, aber keine Verantwortung übernehmen. Für mich wirkt das wie, wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass“.

Versichertengelder fließen in die Wirtschafsförderung
Darüber hinaus bemängelt das Bündnis, dass Versichertengelder unkontrolliert zweckentfremdet werden. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf hat im Endeffekt der Gesundheitsminister beziehungsweise seine Stellvertreter die Macht, alle Gematik-Aufträge frei zu vergeben. Die Ausgaben tragen vollständig die Krankenkassen. Hiermit wird die Selbstverwaltung der Krankenkassen umgangen. Das Bündnis fordert: „Die Kontrolle aller Ausgaben muss wieder in der Hand der Selbstverwaltung der Krankenkassen liegen.“

Wischiwaschi der elektronischen Gesundheitskarte
Der Umfang der gespeicherten Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte sind aus Sicht des Bündnisses nicht genau genug definiert. Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes, fordert: „Alle verpflichtenden Daten auf der Patientenakte müssen per Gesetz festgelegt werden. Es sind nur Daten zu speichern, die zur Abrechnung benötigt werden. Das vorhandene Wischiwaschi eröffnet ungeahnte Schlupflöcher für die Gematik und das Gesundheitsministerium. So können einfach mal so, neue „Pflicht-Informationen“ eingeführt werden. Das darf nicht sein.“

Vabanque-Spiel – Organspende, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Krankenversicherten sollen die Möglichkeit bekommen, Erklärungen zur Organspende und Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen in der Telematik-Infrastruktur zu hinterlegen. Der Schlüssel des Versicherten zu diesen Anwendungen ist die elektronische Gesundheitskarte (EGK).

Bei Organspende-Erklärungen soll auch der Inhalt der Erklärung enthalten sein, bei Patientenverfügungen nicht. Damit sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert, denn die Organspende-Erklärung und die Patientenverfügung können sich widersprechen. Eine Organtransplantation setzt meistens voraus, dass lebenserhaltende Systeme bis zur Organentnahme weiter betrieben werden. Patientenverfügungen enthalten hingegen häufig die Bestimmung, dass solche Systeme abgeschaltet werden, wenn durch sie keine Besserung in Sicht ist. Diesen Widerspruch können Ärzte in der elektronischen Gesundheitskarte nicht sehen. „Damit wird die Entscheidung von Ärzten – Abschalten oder nicht – zum Vabanque-Spiel.“ kritisiert Arne Buß von den Patientendatenschützern Rhein-Main. „Im Sinne der Versicherten ist dies gewiss nicht.“

Das Bündnis fordert deshalb, ein einziges, zentrales Register für Organspende-Erklärungen, Patientenverfügungen und Vorsorge-Verordnungen mit restriktiven Zugriffsrechten – idealerweise weiterhin bei der Bundesnotarkammer. Ein „Zweitregister“ in der Telematik-Infrastruktur führe zu Chaos, so das Bündnis.

Das elektronische Rezept – Himmelfahrtskommando für Patienten
Für Arzneimittel-Rezepte macht der Entwurf die Benutzung der Telematik-Infrastruktur zur Pflicht. Rezepte dürfen ab 2022 nur noch elektronisch vom Arzt verordnet werden. Damit ist die Grundlage für die Ausgabe von Medikamenten nicht mehr das Papierrezept, sondern die in der TI gespeicherte Verordnung. Das bedeutet: Ohne funktionierende Telematik können Apotheken künftig keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel herausgeben. So kann es passieren, dass Erkrankte für sie lebensnotwendigen Medikamente nicht bekommen können. Spezialisten für IT-Sicherheit warnen schon länger vor der fehlenden Redundanz der Telematik-Systeme. Das Risiko der mangelhaften Ausfallsicherheit tragen die Patienten.

Uta Schmitt, Vorsitzende Patientenrechte und Datenschutz, fordert: „Das Papier-Rezept in seiner jetzigen Form muss weiterhin Grundlage für die Ausgabe von Medikamenten sein. Alles andere wäre ein Himmelfahrtskommando für Patienten.“

Auftragsvergabe: Freifahrtschein für Gematik und Gesundheitsministerium
Vereinfacht gesagt, erhält die Gematik vom Gesundheitsministerium einen Freifahrtschein zur Vergabe von Aufträgen an Dritte. Die Kosten der Gematik und ihrer Aufträge tragen allerdings die Krankenkassen. Zudem entsteht bei Krankenhäusern, Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken, und Krankenkassen ein erheblicher Zusatzaufwand bei der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur.

Aus diesen Gründen fordert das Bündnis, die Offenlegung aller Empfänger von Gematik-Aufträgen und des Auftragsvolumens. Um die Wirtschaftlichkeit dauerhaft auf den Prüfstand stellen zu können, sollten zudem die TI-Folgekosten jährlich ermittelt und veröffentlicht werden. Nur durch diese regelmäßige Überprüfung des Telematik-Projekts kann über die Sinnhaftigkeit des Projektes entschieden werden, so das Bündnis in seiner Stellungnahme.

Die unterzeichnenden Organisationen
Patientenrechte und Datenschutz e.V., https://patientenrechte-datenschutz.de/
Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk, https://dpnw.info
Patientendatenschützer Rhein Main
Die Datenschützer Rhein Main, https://ddrm.de/
Humanistische Union – Landesverband Berlin-Brandenburg: http://berlin.humanistische-union.de/

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Unterdruck für reduzierte Aufbauhöhen

Vakuumdämmplatten von Kingspan meistern architektonische Herausforderungen

BildFür besonders schlanke Wand- und Bodenaufbauten bietet Kingspan eine Vakuumdämmplatte an, welche bei sehr geringer Materialstärke hocheffizient ist. Optim-R kommt dort zum Einsatz, wo herkömmliche Dämmstoffe aufgrund von Platzmangel oder aus gestalterischen Gründen nicht in Frage kommen.

Eine gedämmte Gebäudehülle senkt den Energiebedarf – Wärmeverluste werden wirksam verringert. Um dies zu erreichen, sind jedoch oftmals dicke Konstruktionen notwendig. In vielen Fällen fehlt hierfür jedoch der Platz – oder die vorhandene Gebäudegeometrie lässt dies nicht zu. Eine Lösung, die eine hohe Dämmwirkung mit einer geringen Materialstärke vereint, bietet Kingspan mit Optim-R an. Die Vakuumdämmplatten eignen sich sowohl für Sanierungsmaßnahmen als auch für Neubauprojekte. Sie kommen hauptsächlich im horizontalen Bereich – wie bei Loggien, Balkonen und Dachterrassen – zum Einsatz. Hier sind bei Neubauten oftmals aus gestalterischen Gründen geringe Materialstärken gefragt. Auch bei Bestandsbauten erweist sich die Vakuumdämmplatte als effektive Lösung. Denn häufig steht für die nachträgliche Montage eines Dämmsystems kaum Platz zur Verfügung. Bei der Aufbauhöhe kann dann jeder Millimeter entscheidend sein. Die Platten sind in unterschiedlichen Stärken verfügbar – in 20, 25, 30 und 40 Millimetern. Trotz geringer Materialstärke weist das Produkt mit einem Lambda-Wert von 0,007 W/(mK) eine fünf Mal geringere Wärmeleitfähigkeit als herkömmliche Dämmmaterialien auf. Dies ergibt sich vor allem durch den Aufbau der Platten.

Hochleistungsdämmstoff nach Maß
Optim-R besteht aus einem nicht brennbaren mikroporösen Kernmaterial. Hierbei handelt es sich um gepresstes pyrogenes Siliciumdioxid. Zum Schutz ist dieses mit Vlies umhüllt. Ganz außen befindet sich ein gasdichter Umschlag aus einer mehrschichtigen Hochbarrierefolie. Dieser wird abschließend die Luft entzogen, sodass ein Vakuum entsteht. So wird die Wärmeleitung verhindert. Hierbei ist es wichtig, dass die äußere Hülle nicht beschädigt wird, damit die Dämmeigenschaften erhalten bleiben. Die Platten sind in vielen unterschiedlichen Formaten erhältlich, sodass sich Geometrien jeglicher Art umsetzen lassen. Bereits vor Verarbeitung des Hochleistungsdämmstoffes wird ein Verlegeplan gefertigt, welcher die Position jeder einzelnen Platte festlegt. Ein aufwendiges und zeitintensives Zuschneiden auf der Baustelle entfällt – lediglich im Randbereich müssen sogenannte Flexplatten aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) angepasst werden.

Mit Optim-R ermöglicht Kingspan optisch unauffälliges und zugleich hocheffizientes Dämmen. Auch für komplizierte Anforderungen im Bestand bietet die Vakuumdämmung eine effiziente Lösung, wenn herkömmliche Dämmsysteme an ihre Grenzen stoßen.
Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt bei Kingspan Insulation – unter www.kingspan.de oder per Mail an info@kingspaninsulation.de.

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Die Kingspan Insulation GmbH & Co. KG mit Sitz in Ibbenbüren ist Teil der gleichnamigen Kingspan Gruppe. Das Unternehmen entwickelt energieeffiziente Dämm- und Gebäudelösungen für Projekte weltweit. Deren Einsatz reicht vom industriellen- und gewerblichen Bereich über Wohngebäude bis hin zu Büro- und Verwaltungsbauten. Die Produktschwerpunkte der Kingspan Insulation GmbH & Co. KG umfassen hochwertige Dämmsysteme für Wand, Dach, Boden sowie Rohre. Die Kingspan Gruppe ist mit über 14.000 Mitarbeitern in rund 50 Ländern auf der ganzen Welt vertreten.

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iText veröffentlicht iText pdfOCR, ein vielseitiges Open-Source-Produkt

Ein vielseitiges Open-Source-Produkt, das Texte in eingescannten Dokumenten erkennt und diese in editierbare PDFs umwandelt.

BildiText Group NV, ein weltweit angesehenes Unternehmen, welches die Entwicklung von PDF-Bibliotheken und -Lösungen vorantreibt, hat heute den Start von iText pdfOCR (https://itextpdf.com/en/products/itext-7/pdfocr) angekündigt. Dies ist das neueste Produkt im preisgekrönten Software-Portfolio des Unternehmens.

Als Teil des bekannten „iText 7“-PDF-SDK bietet iText pdfOCR optische Zeichenerkennung (OCR), um gedruckten Text in eingescannten Dokumenten und Bildern in vollständig durchsuchbare und mit dem PDF/A-3u-Standard kompatible Formate (PDF Version 1.7) umzuwandeln. So wird der Zugriff auf diese Texte einfacher und schneller. Ohne maschinenlesbaren Text können gedruckte oder gescannte Dokumente weder durchsucht, katalogisiert noch analysiert werden. Weitere Schritte nach dem Einlesen könnten die Extrahierung von Daten mit iText pdf2Data, die sichere Schwärzung von Inhalten mit iText pdfSweep oder die Erstellung von mehrsprachigen Dokumenten mit iText pdfCalligraph sein. Die Weiterverwendung der extrahierten Daten mit dem benutzerfreundlichen Dokumentengenerator iText DITO® ist oft der krönende Abschluss der Textverarbeitung.

Das Add-On iText pdfOCR basiert auf der Technologie der Tesseract-OCR-Engine. Tesseract unterstützt mehr als 100 Sprachen und wurde ursprünglich 1985 von Hewlett-Packard entwickelt. 2005 wurde es mit einer Apache-Open-Source-Lizenz veröffentlicht. Seit 2006 wird die Entwicklung von Google gefördert.

„Seit COVID-19 Unternehmen dazu zwingt, ihre digitalen Transformations-Projekte zu beschleunigen, müssen diese Unternehmen neue Möglichkeiten finden, auf ihre Daten zuzugreifen und diese zu verwalten, egal ob es sich dabei um bestehende oder neue Daten handelt. Als führendes Unternehmen im Bereich „Digitaler Dokumente“ freut es uns, dass wir an der Spitze dieser neuen Epoche stehen. Deshalb bin ich sehr froh, das neueste Produkt in unserer modernen PDF-Bibliothek vorzustellen: Die OCR-Fähigkeiten von iText pdfOCR eröffnen viele Chancen und Möglichkeiten für Anwender und Unternehmen, die ihr Datenpotenzial maximieren möchten.“ Yeonsu Kim, Geschäftsführer bei iText Group NV.

„Da wir unsere Open-Source-Vergangenheit nicht vergessen möchten, basiert iText pdfOCR auf der Tesseract-OCR-Engine, die ebenfalls in Open-Source vorliegt. Damit möchten wir betonen, dass wir nach wie vor ein Open-Source-Unternehmen sind. Diesen Wert schätzen unsere Millionen von Anwendern und Kunden gleichermaßen.“

„Dieses neue Produkt in unserer PDF-Bibliothek hilft Entwicklern dabei, Daten zu nutzen, die bislang in nicht zugänglichen Dokumenten verborgen lagen. Mit unserem neuesten Produkt können diese Unternehmen ihren digitalen Workflow erweitern, indem sie auf Daten aus eingescannten Dokumenten zugreifen und sie für ihre Zwecke oder die ihrer Endbenutzer verwenden.“ Tony Van den Zegel, VP im Bereich Produkte und Marketing bei iText Group NV und Geschäftsführer bei iText Software Belgium.

iText pdfOCR hat viele Anwendungsbereiche, wie z. B. die Archivierung historischer Dokumente, die Übersetzung von juristischen Texten, die automatische Eingabe von Daten bei allen Arten von Bewerbungen oder Forderungen auf Basis von Papierdokumenten sowie die Sortierung von gedruckten oder gescannten Dokumenten, die bislang nicht editierbar waren.

Am 9. Juli 2020 können Sie an unseren Live-Vorführungen teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier. https://itextpdf.com/en/events/live-webinar-introducing-itext-pdfocr-enabling-text-recognition-scanned-documents-pdfs-and
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