Testamentsvollstrecker – Fluch oder Segen? Warum die richtige Wahl entscheidend ist
Posted by PM-Ersteller - 28/01/26 at 08:01:48 a.m.Ein Testamentsvollstrecker kann eine Erbengemeinschaft retten – oder sie ins Chaos stürzen. Entscheidend ist, wer es macht.
Wenn sich Erben uneinig sind, der Nachlass besonders komplex ist oder minderjährige Erben beteiligt sind, kann eine Testamentsvollstreckung das Mittel der Wahl sein. Der Erblasser bestimmt zu Lebzeiten eine Vertrauensperson, die nach seinem Tod dafür sorgt, dass der letzte Wille umgesetzt wird – und zwar geordnet, rechtssicher und ohne endlose Streitigkeiten.
Klingt gut – ist es auch. Vorausgesetzt, man macht bei der Wahl des Testamentsvollstreckers nicht einen der häufigsten Fehler: Man setzt jemanden ein, der dieser Aufgabe schlicht nicht gewachsen ist.
Was ein Testamentsvollstrecker leisten kann
Richtig eingesetzt ist ein Testamentsvollstrecker ein echter Problemlöser:
o Er sorgt für eine sachliche Abwicklung des Nachlasses.
o Er bewahrt Erbengemeinschaften vor Eskalationen.
o Er schützt Minderjährige und Menschen mit Behinderung.
o Er übernimmt die Kommunikation mit Behörden, Banken und Gerichten.
o Er kann den Nachlass über Jahre verwalten – z. B. bei Immobilien oder Unternehmen.
Gerade bei größeren Vermögen oder zerstrittenen Familien ist das oft die einzig sinnvolle Lösung.
Und was passiert, wenn man den Falschen erwischt?
Leider erlebe ich in meiner Praxis auch das Gegenteil. Aktuell betreue ich eine Erbangelegenheit, in der der Erblasser – wohl aus persönlicher Verbundenheit – seinen Bankberater zum Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Ohne juristische Ausbildung, ohne Erfahrung in Nachlasssachen und ohne Überblick über die tatsächlichen Pflichten, hat dieser das Amt angenommen. Vermutlich in der Hoffnung auf ein gutes Honorar.
Seitdem ist Chaos angesagt: Fristen werden versäumt, Erben werden übergangen, Nachlasswerte nicht gesichert. Statt Probleme zu lösen, schafft der Testamentsvollstrecker ständig neue. Es ist für alle Beteiligten eine Zumutung – und kaum noch zu retten.
Gute Testamentsvollstrecker erkennt man an ihrer Qualifikation
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist anspruchsvoll. Es geht um Vermögenswerte, juristische Feinheiten und nicht zuletzt um das Vertrauen der Erben. Deshalb gibt es für diese Aufgabe mittlerweile auch zertifizierte Zusatzausbildungen. Ich selbst bin ausgebildeter und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Wenn Sie über eine Testamentsvollstreckung nachdenken, achten Sie bitte nicht nur auf persönliche Nähe, sondern auch auf fachliche Kompetenz. Nur so kann der Vollstrecker wirklich das tun, wofür er gedacht ist: Den letzten Willen geordnet umsetzen – im Sinne aller Beteiligten.
Fazit:
Ein guter Testamentsvollstrecker kann Familienfrieden sichern, Streit vermeiden und den Nachlass professionell abwickeln. Ein schlechter hingegen bringt Unsicherheit, Frust und oft jahrelange Auseinandersetzungen.
Wer klug vorsorgt, wählt bewusst – und qualifiziert.
Mehr Informationen und Beratung auf www.in-ruhe-gehen.de
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland
fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de
Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
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Schlachthof Elsfleth bleibt geschlossen: Veterinäramt zeigt ANINOVA-Vorstand an – Verfahren eingestellt
Posted by PM-Ersteller - 22/01/26 at 01:01:15 p.m.Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt ein Verfahren wegen angeblicher übler Nachrede gegen ANINOVA ein. Parallel dauern Ermittlungen wegen Tierquälerei im Schlachthof Elsfleth weiter an.
Der Schlachthof Elsfleth (Landkreis Wesermarsch) bleibt offenbar dauerhaft geschlossen. Eine Wiedereröffnung wird es nach aktuellem Stand nicht geben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg (AZ 1106 Js 74112/24) ermittelt weiterhin wegen Tierquälerei auf Grundlage der von ANINOVA veröffentlichten Videoaufnahmen aus dem Betrieb.
Parallel dazu ist nun ein weiteres Verfahren beendet worden: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen wegen angeblicher übler Nachrede gegen den Vorstandsvorsitzenden von ANINOVA, Jan Peifer, nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren gegen die Tierärztin und Gutachterin Dr. Claudia Preuß-Uberschär.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Zweckverbands Veterinäramt JadeWeser. Dieser hatte Anzeige erstattet, nachdem ANINOVA in einer Pressemitteilung erklärt hatte, dass das Bildmaterial aus dem Schlachthof Elsfleth nach Auffassung von ANINOVA belege, dass ein amtlicher Tierarzt bei massiven Tierschutzverstößen nicht eingeschritten sei. Dr. Preuß-Uberschär hatte diese Einschätzung in einer schriftlichen fachlichen Stellungnahme als tierärztliche Bewertung und Meinungsäußerung dargelegt. Das Kurzgutachten wurde auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg folgte offenbar der Auffassung des Zweckverbands nicht und stellte die Ermittlungsverfahren wegen angeblicher übler Nachrede gegen Jan Peifer sowie Dr. Claudia Preuß-Uberschär (AZ 230 Js 55677/25) ein.
ANINOVA liegt umfangreiches Bildmaterial aus dem Schlachthof Elsfleth vor, auf dem auch ein amtlicher Tierarzt mehrfach zu sehen ist. Auffällig ist dabei: Auf den Videoaufnahmen ist der amtliche Tierarzt kein einziges Mal bei den dokumentierten Tierquälereien im eigentlichen Schlachtbetrieb zu sehen. Stattdessen zeigen die Aufnahmen ihn ausschließlich im Außenbereich des Schlachthofs – unter anderem in Situationen, in denen er Kaffee trinkt und das Geschehen offensichtlich teilnahmslos beobachtet. Natürlich kann der Arzt nicht überall gleichzeitig sein. Unserer Ansicht nach sieht gewissenhafte Arbeit aber anders aus.
Ebenfalls dokumentiert ist der Außenbereich bei der Anlieferung und Abladung der Tiere. Dort ist auf den Aufnahmen zu sehen, dass Tiere mit erheblichem Druck in den Schlachthof getrieben werden. Ein Gitter im Verladebereich ist dabei deutlich verbogen – ein offensichtliches Zeichen für massive Gewaltanwendung gegenüber den Tieren. Ob der amtliche Tierarzt dies erkannt und als problematisch bewertet hat, ist uns nicht bekannt. Wir halten es aber für unwahrscheinlich.
„Die Einstellung des Verfahrens bestätigt, dass unsere Berichterstattung zulässig war und auf einer sachlichen, durch Bildmaterial belegten Kritik beruhte“, erklärt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. „Besonders irritierend ist, dass ein Veterinäramt juristisch gegen diejenigen vorgeht, die Tierquälerei öffentlich machen, statt sich kritisch mit der eigenen Kontrollpraxis auseinanderzusetzen.“
Bereits Ende Oktober 2024 hatte ANINOVA erschütternde Videoaufnahmen aus dem Schlachthof Elsfleth veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigten massive Gewalt gegen Rinder und Schafe, den exzessiven Einsatz von Elektrotreibern sowie schwerwiegende Fehlbetäubungen. Unmittelbar nach der Veröffentlichung wurde der Schlachthof durch das zuständige Veterinäramt geschlossen. Bis heute ist der Betrieb stillgelegt; eine Wiedereröffnung gilt inzwischen als ausgeschlossen.
„Es ist beschämend, dass gravierende und über Tage hinweg dokumentierte Tierschutzverstöße bei amtlichen Kontrollen offenbar nicht aufgefallen sind – obwohl das Veterinäramt nach eigenen Angaben nahezu täglich vor Ort war“, so Peifer weiter. „Statt diese Versäumnisse aufzuarbeiten, wurde versucht, diejenigen anzugreifen, die diese Zustände öffentlich gemacht und damit letztlich auch beendet haben.“
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Tierquälerei dauern weiterhin an (AZ 1106 Js 74112/24).
Der Fall Elsfleth zeigt zudem, dass Tierquälerei in Schlachthöfen kein Einzelfall ist, sondern eine zwangsläufige Folge eines Systems, das Tiere zu Waren macht. Solange Tiere gezüchtet, transportiert und getötet werden, bleibt ihr Leid Teil dieses Systems. ANINOVA sieht in einer pflanzlichen, veganen Lebensweise den konsequentesten Weg, Tierleid dauerhaft zu beenden und appelliert an die Menschen, Verantwortung zu übernehmen.
Weitere Informationen hier.
Bildmaterial kann angefordert werden
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ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
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Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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Privatinsolvenz24 – Schuldenfrei in 3 Jahren
Posted by PM-Ersteller - 12/01/26 at 08:01:06 a.m.Egal wie hoch die Schulden sind – es gibt einen Weg in eine schuldenfreie Zukunft, einfach und unkompliziert
Rechtsanwalt Benjamin Dimsic startet neue Online-Präsenz für Schuldenregulierung und Privatinsolvenzberatung – bundesweit und in Düsseldorf mit Umfeld
Düsseldorf, 10.01.2025 – Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M., aus Düsseldorf präsentiert seine neu gestaltete Website privatinsolvenz24.com, um überschuldeten Menschen deutschlandweit kompetente rechtliche Unterstützung bei der Schuldenregulierung, der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) und der Regelinsolvenz zu bieten. Die Plattform richtet sich insbesondere an Betroffene aus Düsseldorf, Krefeld, Neuss, Mönchengladbach, Duisburg und weiteren umliegenden Städten im Rheinland und Ruhrgebiet.
Auf privatinsolvenz24.com finden Ratsuchende umfassende Informationen zum Ablauf einer Privatinsolvenz und konkreten Lösungswegen aus der Schuldenfalle. Die Website ist übersichtlich aufgebaut und bietet unter anderem:
– einen kostenfreien Schuldencheck zur Erstanalyse,
– verständliche Erläuterungen zu Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz,
– praxisnahe FAQs rund um das Insolvenzverfahren,
– direkte Kontaktmöglichkeiten für eine diskrete und unverbindliche Erstberatung.
„Viele Menschen wissen nicht, welche rechtlichen Wege ihnen offenstehen, wenn sie mit Schulden kämpfen. Auf privatinsolvenz24.com erläutern wir klar und transparent, wie eine Schuldenregulierung oder ein Insolvenzverfahren abläuft und welche Optionen es für einen finanziellen Neustart gibt“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Dimsic aus Düsseldorf. Er unterstützt Mandanten nicht nur regional, sondern bundesweit beim Weg in ein schuldenfreies Leben.
Die neue Online-Präsenz bietet Betroffenen aus ganz Deutschland wertvolle Orientierung, von der ersten Einschätzung bis zur praktischen Begleitung im Insolvenzverfahren. Neben der Erklärung gesetzlicher Voraussetzungen und Verfahrensschritte wird insbesondere hervorgehoben, wie wichtig eine rechtlich fundierte Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist – zum Beispiel im Vergleich zu oft wenig effektiven Angeboten aus dem Schuldnerberatungsmarkt.
Über Rechtsanwalt Benjamin Dimsic
Rechtsanwalt Benjamin Dimsic, LL.M., ist in Düsseldorf ansässig und verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Mandanten im Bereich der Schuldenregulierung, Privat- und Regelinsolvenz. Sein Ansatz kombiniert rechtliche Expertise mit individueller und empathischer Betreuung. Die Beratung und Vertretung erfolgt sowohl vor Ort in Düsseldorf als auch deutschlandweit digital oder telefonisch.
Kontakt:
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Telefon: +49 (0)211 158 31 842
E-Mail: mail@dimsic.com
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