Betreuungsrecht: Keine Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit bei Betreuervorschlag notwendig

Rechtsanwältin Susanne Kilisch beantwortet die Frage ob Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit bei Betreuervorschlag notwendig sind.

BildDer BGH hat mit Beschluss des XII. Zivilsenats vom 18.8.2021 – XII ZB 151/20 folgenden Fall entschieden. Ein Betreuervorschlag erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen äußert, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

Der Betroffene ist der verwitwete Vater von drei Söhnen und einer Tochter. Der Betroffene leidet an fortgeschrittener Demenz. Bei der Erteilung einer notariellen Vorsorgevollmacht für zwei Söhne war er bereits geschäftsunfähig. Das Amtsgericht hat zunächst einen Berufsbetreuer bestellt und nach einer eingelegten Beschwerde zwei Söhne als Betreuer bestellt. Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Tochter, mit der sie weiterhin die Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle ihrer Geschwister erreichen möchte.

Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Auswahlentscheidung ausgeführt, die Auswahl der beiden Söhne als Betreuer entspreche dem grundsätzlich zu beachtenden Vorschlag des Betroffenen. Ein solcher Vorschlag erfordere in der Regel weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit; vielmehr genüge es, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtue, eine bestimmte Person als Betreuer zu bestellen. Dass der Betroffene die beiden Söhne als Betreuer wünsche, ergebe sich daraus, dass er ihnen Vollmacht erteilt und diese Entscheidung im gerichtlichen Anhörungstermin ausdrücklich bestätigt habe. Demgegenüber habe der Betroffene im erstgenannten Termin geäußert, die Tochter hätte auf gar keinen Fall seine Betreuerin werden können. Es bestünden trotz der familiären Verwerfungen nach der Anregung des Betreuungsverfahrens keine Bedenken gegen die grundsätzliche Eignung der beiden Betreuer. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will, was vorliegend nicht der Fall ist. Ebenfalls ist bei der Auswahl des Betreuers die verwandtschaftlichen Beziehungen des Betroffenen zu berücksichtigen. Nahe Angehörige werden erst recht zu Betreuer bestellt, wenn der Betroffene ihn ausdrücklich als Betreuer wünscht.

Das Beschwerdegericht ist weiter davon ausgegangen, dass konkrete Bedenken gegen die Führung der Betreuung durch die beiden Söhne weder dargelegt noch ersichtlich sind. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen.

Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Herztod verhindern: Warum Selbstfürsorge der Schlüssel zur Lösung von Deutschlands Herz-Kreislauf-Krise ist

Vanessa Buth gewinnt den ,Excellence Award‘ beim 20. Internationalen Speaker Slam in Mastershausen – und zeigt, wie Prävention und Selbstfürsorge Leben retten können.

BildHerz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Jeden Tag sterben fast 900 Menschen daran – das sind jährlich rund 330.000. Doch viele dieser Todesfälle wären vermeidbar. Was fehlt, ist ein Umdenken: weg von Symptombekämpfung, hin zu bewusster Selbstfürsorge.

„Wir haben es zu einem großen Teil selbst in der Hand, wie gesund unser Herz bleibt“, betont Vanessa Buth. Die Gesundheitsexpertin, die kürzlich beim internationalen Speaker Slam in Mastershausen den „Excellence Award“ gewann, macht klar, wie entscheidend Eigenverantwortung und Prävention für die Herzgesundheit sind – und warum die Politik aktuell die falschen Prioritäten setzt.

Herztote in Deutschland – und eine verpasste Chance der Politik

Die Herz-Kreislauf-Krise in Deutschland verschärft sich. Mit dem geplanten „Gesundes-Herz-Gesetz“ will die Regierung Herzkrankheiten stärker in den Fokus rücken. Doch statt langfristige Prävention zu fördern, fließen die Mittel überwiegend in Medikamente wie Cholesterinsenker und Früherkennungsmaßnahmen. Gleichzeitig werden Fördergelder für Präventionskurse in Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung drastisch gekürzt.

Vanessa Buth sieht darin einen fatalen Fehler: „Das Herz braucht mehr als Pillen – es braucht Pflege. Bis zu 70 % der Herzkrankheiten könnten durch einen gesünderen Lebensstil verhindert werden. Doch statt Menschen zu befähigen, proaktiv ihre Gesundheit zu stärken, setzt die Politik auf kurzfristige Lösungen.“

Selbstfürsorge als Lebensretter

Vanessa Buth weiß, wovon sie spricht. Die 33-Jährige startete ihre Karriere mit einem eigenen Gesundheitsstudio und entwickelte früh eine Leidenschaft für ganzheitliche Prävention. Sie erkannte schnell, wie entscheidend ein gesunder Lebensstil für die Herzgesundheit ist.

„Selbstfürsorge ist keine egoistische Entscheidung“, erklärt Buth. „Es ist die Grundlage für ein glückliches und gesundes Leben. Mit einfachen, aber wirkungsvollen Maßnahmen können wir unser Herz schützen – und das ohne ständige Notlösungen wie Medikamente.“

Auf den Bühnen Deutschlands spricht sie regelmäßig vor großem Publikum darüber, wie jeder Einzelne Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen kann. „Ein gesunder Lebensstil rettet Leben“, betont sie.

3 einfache Schritte zu einem gesunden Herzen

Für alle, die aktiv etwas für ihre Herzgesundheit tun möchten, hat Vanessa Buth drei praktische Tipps:
1. Bewegung in den Alltag integrieren: 30 Minuten moderate Bewegung täglich – sei es ein Spaziergang, Radfahren oder Yoga – senken das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich.
2. Stress abbauen: Atemübungen, Meditation oder einfach mal bewusst Pausen einlegen – Stressreduktion ist essenziell für ein gesundes Herz.
3. Auf die Ernährung achten: Viel frisches Obst, Gemüse und gesunde Fette – und weniger Zucker sowie stark verarbeitete Lebensmittel – fördern die Herzgesundheit.

„Selbstfürsorge bedeutet, sich bewusst Zeit für Bewegung, Entspannung und eine ausgewogene Ernährung zu nehmen“, erklärt Buth. „So reduzieren wir die Belastungen für unser Herz nachhaltig – und das jeden Tag.“

Prävention statt Symptombekämpfung

Trotz der alarmierenden Zahlen wird Prävention in Deutschland oft stiefmütterlich behandelt. „Wenn wir weiterhin nur Symptome bekämpfen, anstatt die Ursachen anzugehen, verlieren wir nicht nur Lebensjahre, sondern auch Lebensqualität“, warnt Buth.

„Das Wichtigste ist doch, dass wir gesund und glücklich alt werden wollen“, sagt sie. „Und das schaffen wir nicht mit Notlösungen, sondern mit einer bewussten Veränderung unserer Gewohnheiten.“

Der Appell: Verantwortung übernehmen

Vanessa Buths Botschaft ist klar: Selbstfürsorge ist der Schlüssel zu einem gesunden Herzen und einem erfüllten Leben. Jeder kann heute beginnen, durch kleine Schritte die Weichen für eine gesunde Zukunft zu stellen – für sich selbst und für eine Gesellschaft, die mehr Lebensqualität verdient.

„Wer frühzeitig auf sich achtet, lebt nicht nur länger, sondern auch besser“, sagt Buth. „Und das Beste daran: Es liegt zum größten Teil in unserer eigenen Hand.“

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Vanessa Buth
Frau Vanessa Buth
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Insolvenz Irland: In nur zwölf Monaten schuldenfrei mit Garantie. 100% Legal nach EU-Recht.

. Viele Steuerberater und Anwälte sind mit dem Verfahren nicht vertraut und kenne sich im irischen Recht nicht aus.

Bild_Insolvenz Irland:_

_der schnellste und 100% legale Weg aus der Schuldenfalle._

_In nur zwölf Monaten schuldenfrei mit Garantie_

Schulden belasten nicht nur Ihre Finanzen, sie halten Schuldner auch davon ab, das Leben zu führen, das sie verdienen

Was wäre, wenn Ihre Schulden in nur 12 Monaten verschwinden könnten?

Viele wissen nicht: es gibt eine rechtsichere Lösung, die die meisten Menschen übersehen – eine Lösung, die schneller und effizienter ist, als die meisten denken. Viele Steuerberater und Anwälte sind mit dem Verfahren nicht vertraut und kenne sich im irischen Recht nicht aus.

Man stelle sich vor: In nur 12 Monaten schuldenfrei sein.

Es geht darum, Ihre Schulden strategisch und gesetzlich korrekt zu eliminieren mit der Irland Insolvenz. In Irland gibt es dazu den schnellsten und 100% legalen Weg, der Ihnen genau das ermöglicht – und das in Rekordzeit.

In nur einem Jahr schuldenfrei sein. Wie würde sich das anfühlen?

Es ist es ist so, als würden Ihnen lästige Steine aus dem Weg geräumt und ein Weg gepflastert werden, auf dem es nur geradeaus in einen Neuanfang geht.

Auf dem man nicht scheitert, wenn man sich von uns im Verfahren begleiten lassen und sich an das Gesetz hält.

So funktioniert es:

(https://kanzlei-drwagner.com/privatinsolvenz-irland)

Eine Privatinsolvenz zu beantragen in Deutschland oder Österreich ist für viele überschuldete Personen oft eine große Hürde, da Schuldner die vielfältigen Nachteile und Beschränkungen eines Insolvenzverfahrens fürchten. Die wichtigsten Befürchtungen und Gefahren sind:

– Das lange Insolvenzverfahren mit einer Wohlverhaltensperiode von allein 36 Monaten zuzüglich vorbereitender Maßnahmen wie Vergleichsversuch beim Gericht sowie nachgelagerte Verfahren wie Klagen von Gläubigern auf Versagung der Restschuldbefreiung, schwer kalkulierbare und nicht planbare Zeitstrecken bis die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt. Alles dies und die praktisch dicht zu beeinflussende Schnelligkeit der deutschen Gerichte bedeuten:

– Die erheblichen Einschränkungen der finanziellen Handlungsfreiheit, da die Freibeträge in der deutschen Privatinsolvenz sehr gering sind und nur ein Leben am Existenz-Minimum während der langen Zeitstrecke erlauben.

-Stigmatisierung des Schuldners durch das öffentliche Bekanntwerden der Insolvenz in Deutschland, sowohl geschäftlich als auch privat.

– Die mit einer Privatinsolvenz verbundene schlechte Bonität durch SCHUFA-Einträgen, die jede Art von Geschäftstätigkeit drastisch beschränkten inklusive der Wohnungssuche.

Insolvenz Irland:

Die Lösung zur Reduzierung dieser Probleme ist aber wesentlich leichter als manche denken:

Schuldner können eine viel bessere Privatinsolvenz im europäischen Ausland- die Insolvenz in Irland- beantragen.

Die Insolvenz Irland muss nach höchster europäischer Rechtsprechung und der europäischen Insolvenzordnung (EUInsVO) genauso anerkannt werden, wie eine Insolvenz Privatinsolvenz in Deutschland.

Schuldner müssen also lediglich Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) für eine kurze Periode nach Irland verlagern

Damit bietet die Insolvenz in Irland einen unschlagbaren Lösungsweg, um der belastenden Schuldenspirale mit einer bis zu 80 % verkürzten Privatinsolvenz Dauer mit der Schuldenfalle einem blauen Auge zu entgehen.

Die vielen Vorteile der Insolvenz Irland in Form

* einer um 80 % verkürzten Privatinsolvenz mit nur

12 Monaten Wohlverhaltensphase und wesentlich höheren, pfändungsfreien Einkommensmöglichkeiten

* verbunden mit einem wesentlich vereinfachten Insolvenzverfahren sowie
* wesentlich höheren Freibeträgen während der Insolvenz Dauer in Irland.

machen die Insolvenz in Irland zu einer unschlagbaren und rechtsicheren Entschuldungsverfahren im Vergleich zur deutschen Privatinsolvenz.

Zusätzlich

* läuft das Verfahren nicht in der deutschen Öffentlichkeit ab, sondern dezent in Irland, sodass eine Ausgrenzung oder Diskriminierung des Schuldners entfällt.
*
* Außerdem unterliegt der Schuldner in Irland nicht den Beschränkungen der SCHUFA und kann im Kern oft unbeschränkt geschäftlich weiterarbeiten und ohne Gängelung durch einen Insolvenzverwalter wesentlich unbelasteter leben.

Insolvenz Irland: Voraussetzungen: Lebensmittelpunkt (COMI) verlagern

Um d_ie_ Insolvenz in Irland zu beantragen ist es zwingend notwendig, den Lebensmittelpunkt (COMI) nach Irland zu verlegen. Dieser Schritt ist entscheidend, um von den verkürzten und vereinfachten Verfahren in Irland profitieren zu können. In der Regel ist eine Mindestaufenthaltsdauer von sechs Monaten in Irland erforderlich vor der Anmeldung zur Insolvenz in Irland.

Vorteile der Irland Insolvenz

Die Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf 12 Monate in Irland bietet mehrere Vorteile:

* Schnellere Entschuldung: Schuldner können ihre finanzielle Freiheit schneller wiedererlangen.
* Planbarkeit: Die im Gesetz festgelegte, feste Dauer von nur zwölf Monaten, bietet eine klare Perspektive und Planbarkeit für die Zukunft.
* Geringere Belastung: Eine kürzere Wohlverhaltensphase bedeutet weniger Zeit unter den Einschränkungen und Auflagen, die das Verfahren mit sich bringt.

Höhere Freibeträge in der Insolvenz in Irland: mehr Lebensqualität

Während der Wohlverhaltensphase in Irland genießen Schuldner mehr finanzielle Freiheit durch höhere Freibeträge. Zum Vergleich: In Deutschland bleibt einem Schuldner ohne Kind etwa 1.900 EUR zum Leben, in Irland sind es rund 3.300 EUR. Diese großzügigeren Freibeträge ermöglichen es Schuldnern, während des Insolvenzverfahrens ein angemesseneres und würdevolleres Leben zu führen. Diese finanzielle Erleichterung kann auch dazu beitragen, den psychischen Druck, der mit einer Insolvenz einhergeht, zu mindern.

Insolvenz Irland: automatische Restschuldbefreiung garantiert

Das Insolvenz in Irland ist insofern einzigartig, als dass sie eine hohe Planbarkeit bietet. Nach einem Zeitraum von nur 12 Monaten wird automatisch die Restschuldbefreiung erteilt. Dies steht im deutlichen Gegensatz zu den Verfahren in Deutschland, wo Gläubiger verschiedene Versagungsgründe geltend machen können, die das Verfahren verlängern oder sogar die Restschuldbefreiung verhindern können. Diese Vorhersehbarkeit und Sicherheit der Insolvenz in Irland bieten Schuldner eine klare Perspektive und ein festes Ziel, auf das Schuldner hinarbeiten können.

Weniger strenge Gläubigerrechte bei Irland Insolvenz

In Irland sind dies Gläubigerrechte weniger streng, was den Schuldnern zusätzlichen Schutz bietet. In Deutschland können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung z.Bsp. aufgrund von „unangemessenen“ Verbindlichkeiten oder „Vermögensverschwendung“ beantragen und dies sogar rückwirkend bis zu 3 Jahren bevor Schuldner Privatinsolvenz beantragen. Diese Möglichkeit stellt eine erhebliche Unsicherheit und ein potenzielles Risiko für Schuldner dar, da sie zu einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens oder gar zu dessen Scheitern führen kann. In Irland hingegen sind die Rechte der Gläubiger begrenzter, was den Schuldnern eine sicherere und vorhersehbarere Route zur Schuldenfreiheit bietet.

Umgang mit Steuerhinterziehung

Ein signifikanter Unterschied im irischen System ist der Umgang mit Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung. In Deutschland wird bei Steuerhinterziehung niemals eine Restschuldbefreiung erteilt. Diese Regelung existiert in Irland weniger streng, was bedeutet, dass auch Schuldner, die wegen Steuerhinterziehung in Schulden geraten sind, unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung haben. Dieser Ansatz ist ein weiteres Beispiel für die flexiblere und schuldnerfreundlichere Haltung des irischen Insolvenzrechts.

Die Rolle der Kanzlei Dr. Wagner & Partner

Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner, mit über zehn Jahren Erfahrung als Marktführer in England und Irland, bietet eine nahezu 100% Erfolgsquote in der Betreuung des gesamten Insolvenzverfahrens. Sie arbeitet in Irland mit führenden Insolvenzanwälten aus Dublin zusammen.

Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung bietet die Kanzlei eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung per Telefon. Weitere Informationen finden Schuldner unter: www.kanzlei-drwagner.com

Die Privatinsolvenz in Irland bietet somit eine effektive Möglichkeit, sich schnell und sicher von Schulden zu befreien. Die verkürzte Wohlverhaltensphase, großzügigere Freibeträge und weniger strenge Gläubigerrechte sind nur einige der Vorteile, die das irische System bietet.

Eine kostenfreie Beratung kann unter www.kanzlei-drwagner.com angefordert werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ingenio Management Consultants GmbH
Herr Dr. Peter Wagner
Otto Hahn Str. 14
85609 Dornach
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Kanzlei für verkürzte Privatinsolvenzen in Irland. Wir helfen hochverschuldeten Unternehmern, Privatpersonen und Freiberuflern die Dauer einer Privatinsolvenz bis zu 80% zu verkürzen-100% EU-legal.Wir vermeiden eine langjährige Privatinsolvenz in Deutschland /Österreich durch ein 100% legales, umfassenderes und um fast 80% kürzeres Insolvenzverfahren als in Deutschland/Österreich?

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Unser Team hat sich darauf spezialisiert, hochverschuldeten Individuen und Unternehmern den schnellstmöglichen Start in ein Leben ohne Schulden zu bieten. Das Vermeiden langwieriger Insolvenzverfahren in Deutschland und Österreich durch legale, aber bis zu 80% kürzere Prozesse innerhalb der EU ist unsere unübertroffene Expertise.

Wir ermöglichen eine rechtssichere Entschuldung in nur 6-12 Monaten in Irland (nach Anmeldung bei Gericht) und arbeiten dazu in Kooperation mit unseren Insolvenz-Anwalts Partnern in Dublin/Irland.

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