Schatten der Demokratie

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BildIn den 1930er-Jahren war die Demokratie in vielen Teilen Europas noch jung und verletzlich. Sie galt als Symbol für Freiheit und Fortschritt, doch gleichzeitig öffneten ihre Regeln denjenigen das Tor, die sie ins Wanken bringen wollten. Bestimmte politische Kräfte nutzten die demokratischen Strukturen, um sich legal an die Macht zu bringen – nur um danach Schritt für Schritt das Fundament dieser Demokratie zu untergraben und schließlich abzuschaffen. Was lernen wir daraus?

Die demokratische Ordnung lebt von Offenheit, Diskussion und Teilhabe. Sie lässt zu, dass Widersprüche geäußert und unterschiedliche Interessen verhandelt werden. Genau diese Offenheit kann aber auch zur Schwachstelle werden, wenn sich Akteure einschleichen, die ihre neue Machtposition dazu nutzen, die Grundrechte schrittweise zu beschneiden. Die anfänglichen Versprechen einer vermeintlich „besseren Ordnung“ verwandeln sich rasch in autoritäre Maßnahmen. Pressefreiheit wird geknebelt, politische Gegner werden zum Schweigen gebracht, Minderheiten entrechtet.

Das Gefährliche dabei ist, dass dieser Prozess oft „legal“ erscheint: Gesetze werden angepasst, Institutionen werden umgestaltet und Menschen finden sich in einer scheinbaren Normalität wieder, die ihnen Stück für Stück die Freiheit nimmt. Bürger, die glauben, dass eine freie Gesellschaft unverrückbar ist, erkennen zu spät, dass demokratische Freiräume längst erodieren. Diejenigen, die zuvor ihre Gegnerinnen und Gegner bekämpften, sitzen nun am Hebel der Macht, gestützt von Ängsten, Propaganda und einem Gefühl nationaler Krisenstimmung.

Genau hier liegt die bittere Lehre: Demokratie verteidigt sich nicht von selbst. Sie benötigt Menschen, die wachsam bleiben – auch gegenüber scheinbar legitimen Veränderungen. Sie braucht Stimmen, die sich erheben, wenn Grundrechte angetastet werden. Denn nicht die offenen Feinde von außen sind die größte Gefahr, sondern die inneren Kräfte, die die demokratische Idee langsam zersetzen, während sie nach außen den Anschein von Ordnung und Stabilität wahren.

In unserer Zeit, in der demokratische Prinzipien oft als selbstverständlich gelten, ist es umso wichtiger, auf die Geschichte der 1930er-Jahre zu blicken. Offenheit ist eine Stärke – doch ohne Achtsamkeit kann sie zur Schwäche werden. Die Erinnerung daran mahnt, dass Freiheit stets verteidigt, aber auch im Innersten verstanden werden muss. Denn wenn wir vergessen, wie rasch eine Demokratie ihr eigenes Grab schaufeln kann, laufen wir Gefahr, sie abermals zu verlieren.

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Willkommen – ich bin Anselm Bonies, kreativer Begleiter, der das Spiel zwischen Farbe, Form und Gestaltung als Herzstück seiner Arbeit versteht.

In meiner Welt dreht sich alles um die Symbiose aus Fotografie, Film und Grafikdesign. Für mich bedeutet kreatives Arbeiten, nicht nur eindrucksvolle Werke zu schaffen, sondern auch Geschichten zu erzählen und Dialoge zu eröffnen – und das in enger Zusammenarbeit mit Ihnen. Ich sehe mich als jemanden, der nicht nur gestaltet, sondern begleitet. Als kreativer Partner entwickle ich mit Ihnen gemeinsam visuelle Erlebnisse, die einen bleibenden Eindruck hinterlassen und die Wesenheit Ihrer Botschaft auf den Punkt bringen.

Was können Sie von mir erwarten?
Ob Sie eine starke Markenidentität aufbauen, ein einzigartiges visuelles Erlebnis gestalten oder eine Geschichte erzählen möchten, die Ihr Publikum berührt – ich bringe die Erfahrung, das Gespür und das technische Know-how mit, um Ihre Ideen lebendig werden zu lassen. Mein Ziel ist es, Ihre Vision so präzise und individuell wie möglich umzusetzen und dabei einen kreativen Prozess zu schaffen, der Ihre Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern übertrifft.

Ihr Projekt – einzigartig und persönlich
Meine Arbeit ist mehr als das reine Erschaffen von Bildern und Designs. Es ist ein Prozess der Transformation: Gemeinsam entwickeln wir eine Idee, die Form annimmt, lebendig wird und Spuren hinterlässt. Dabei liegt mein Fokus stets darauf, Ihre Botschaft in kraftvolle, visuelle Ausdrucksformen zu übersetzen – maßgeschneidert und auf Ihre Ziele abgestimmt.

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Was bei privater Nutzung von Kommunikationsmitteln im Unternehmen zu beachten ist

Bis vor Kurzem wurde angenommen, dass Arbeitgeber, die die private Internet-Nutzung zumindest dulden, dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Klarstellungen der Datenschutzbehörden ändern diese Sicht.

BildUIMC: Neue Entwicklungen und Handlungsempfehlungen zum Fernmeldegeheimnis

_Auch wenn heutzutage nahezu jeder Mitarbeitende eine Smartphone hat und somit erreichbar ist, so ist weiterhin die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel wie E-Mail und Internet ein häufiges Thema. Dabei rücken auch immer wieder juristische Fragestellungen – Stichwort: Fernmeldegeheimnis – in den Fokus. Aktuelle rechtliche Entwicklungen werfen dabei Fragen zum Schutz der Kommunikation und den Pflichten von Arbeitgebern auf. „Die jüngsten Klarstellungen der Datenschutzbehörden bringen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der privaten Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel“, erklärt Dr. Jörn Voßbein, UIMC-Geschäftsführer._

Bis vor Kurzem wurde angenommen, dass Arbeitgeber, die die private Nutzung von E-Mail und Internet erlauben oder zumindest dulden, als sog. Telekommunikationsdiensteanbieter gelten und somit dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Diese Sichtweise führte zu erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Überwachung und des Zugriffs auf Kommunikationsdaten, da sowohl die Überwachung des Datenverkehrs als auch der Zugriff auf E-Mails im Krankheitsfall massiv erschwert wurden. Nun verdichten sich aber die Anzeichen für eine juristische Fortentwicklung.

Aktuelle Stellungnahmen, wie der 29. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), stellen nun klar, dass Arbeitgeber in diesen Fällen nicht als Telekommunikationsdiensteanbieter einzustufen sind und somit nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Stattdessen greifen die „allgemeinen“ Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen.

Trotz dieser Klarstellung bleibt der Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter essenziell. Unternehmen sollten daher folgende Maßnahmen ergreifen, um sich rechtssicher und im Sinne der DSGVO korrekt aufzustellen:

* Klare Richtlinien: Definieren Sie in einer schriftlichen Vereinbarung, ob und in welchem Umfang die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel gestattet ist.
* Transparente Kommunikation: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfassend über mögliche Datenverarbeitungen und Zugriffsrechte des Arbeitgebers gemäß Art. 13 DSGVO.
* Datenschutzkonforme Überwachung: Sollte eine Überwachung notwendig sein, muss diese im Einklang mit der DSGVO stehen und verhältnismäßig sowie transparent durchgeführt werden. Sofern das Unternehmen mitbestimmt ist, sollte dies auch über eine Betriebsvereinbarung geregelt oder zumindest mit dem Betriebsrat abgestimmt/diskutiert werden.

„Es ist unerlässlich, dass Unternehmen ihre internen Regelungen prüfen und sofern erforderlich an die aktuellen rechtlichen Entwicklungen anpassen, um sowohl den Schutz der Mitarbeiterdaten zu gewährleisten, als auch rechtliche Risiken für das Unternehmen zu minimieren“, betont Dr. Jörn Voßbein abschließend.

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Wir sind eine mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit. Im Jahr 1997 gegründet, gehören wir im Datenschutz zu den Marktführern und bieten als Vollsortimenter von einzelnen Tools bis hin zum Komplett-Outsourcing in Form einer externen Datenschutzbeauftragung sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung an.

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551 Fragen – müssen Steuerzahler für ihre Bevormundung bezahlen?

Die „Kleine Anfrage“ der Union mit 551 Fragen zu NGO’s treibt die SPD auf die Palme.

BildSie heißen „Omas gegen Rechts“, Campact, Correctiv, Amadeo Antonio Stiftung, HateAid, aber auch BUND. Sie nennen sich Nicht-Regierungsorganisationen. Jetzt wollen CDU/CSU wissen, mit wie viel Geld die Regierung sie unterstützt und ob sie sich politisch neutral verhalten.

SPD und die gesamte Linke in Deutschland sind auf der Palme, weil die Union die Multimillionen-Zahlungen der Regierung an sogenannte NGO’s und deren parteipolitische Neutralität hinterfragt haben.

Linke Medien sind sich einig: Die Union will „sich für die Anti-Rechts-Proteste rächen“. Den „Freitag“ erinnert das Handeln von Friedrich Merz an Viktor Orbán. Die Rheinische Post urteilt: „Friedrich Merz, der wohl der nächste Bundeskanzler werden wird, hat offenbar noch eine Rechnung offen.“ Könnte man tatsächlich meinen: Die CDU war im Wahlkampf im Visier des linken Mobs: Demonstrationen der sogenannten NGO’s, Nazi-Vorwürfe, beschädigte CDU-Geschäftsstellen, Terror gegen Mitarbeiter.

Doch es geht um deutlich mehr. Dürfen politische Vorfeldorganisationen, die durch die Bank linkes Gedankengut propagieren, steuerfinanziert Demonstrationen organisieren, in denen regierungstreu agiert wird? Das kritische Portal NIUS bringt es auf den Punkt: „Die sogenannten „Demos gegen Rechts“ waren nie etwas anderes als steuerfinanzierte Regierungsaufmärsche gegen die Opposition, inklusive gewaltbereiter Extremisten.“

Die extrem linke Grüne Lisa Paus, Noch-Familienministerin, schüttete über ihr Programm „Demokratie leben“ letztes Jahr allein 2o Millionen Euro aus. Sie unterstützte damit zahlreiche Demonstrationen „gegen Rechts“, forderte aber dazu auf, auf Plakaten das Logo des Ministeriums nicht zu verwenden. Ein wenig Abstand will man ja halten.

Foulspiel

Mehr als sechs Millionen Euro erhielt letztes Jahr die Amadeu Antonio Stiftung, die von der ehemaligen Stasi-Spitzelin Anetta Kahane geleitet wird. Auch diese Linke agiert – gegen Rechts.

Über ein „Foulspiel“ der Union vor den Koalitionsverhandlungen wegen der 551 Fragen giftet der neu gekürte SPD-Fraktionsvorsitzende Lars Klingbeil. Ihm dürfte man Befangenheit unterstellen, seine Frau ist Geschäftsführerin einer NGO, die die mit sechsstelligem Betrag durch Regierungsgelder gefördert wird.

Die WerteUnion fordert die Abschaffung jeglicher Zuschüsse für die sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen. Sylvia Pantel, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei: „Es ist unfassbar, dass der Steuerzahler zig Millionen Euro dafür bezahlt, dass sein Denken in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. Das ist Bevormundung und Steuermissbrauch.“

Die WerteUnion wendet sich auch gegen die Einstufung der NGO’s als „Zivilgesellschaft“. Als solches gilt in Diktaturen stets die unterdrückte Opposition, die etwa bei Staatsbesuchen demonstrativ angehört wird. Sylvia Pantel: „In Deutschland wird der Begriff Zivilgesellschaft deshalb missbraucht. Hier ist nicht die Opposition gemeint, stattdessen werden Unterstützer linker Politik mit Millionen bedacht. Hier geht es nahezu ausschließlich um politische Beeinflussung.“

Pantel sieht den Fragenkatalog als ersten großen Prüfstein für Friedrich Merz: „Rückt er davon ab, macht er sich von Anfang an zum Büttel der SPD. Zieht er das nicht durch, ist klar, dass auch seine Regierung auf Linkskurs bleiben wird.“

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