Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

PRO RETINA appelliert zum 5.5.2024: Vollständige Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbots – jetzt !

Am 5. Mai dieses Jahres findet wieder der europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Deutschland und Europa statt.

Bonn, 11.4.2024
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz umsetzen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch auch 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes und 22 Jahre nach dem des BGG ist die Realität noch weit von diesem Ziel entfernt. Daher fordert die Patientenselbsthilfe PRO RETINA Deutschland e. V. anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5.5. die schnelle und vollständige Umsetzung aller Vorgaben zur Barrierefreiheit.
Will ein sehbehinderter oder blinder Mensch einen Antrag auf Assistenzmittel stellen, kann es ihm passieren, dass er kein barrierefreies digitales Formular vorfindet, sondern einen Antrag ausdrucken muss und ausfüllen soll. Auch Internetseiten, Geld- und Fahrkartenautomaten oder Bahnhöfe sind vielfach nicht barrierefrei.
„Die Gesetze müssen endlich umgesetzt werden“, fordert Dario Madani, Geschäftsführer von PRO RETINA. Er weiß: „Barrierefreiheit ist nach wie vor an vielen entscheidenden Stellen nur eine leere Worthülse. De facto stoßen sehbehinderte und blinde Menschen überall auf Hürden und Hindernisse. Wir appellieren an die Verantwortlichen, die Benachteiligung endlich zu beenden und Menschen mit Sehbeeinträchtigung Zugang zu allen Informationen und Angeboten zu ermöglichen.“
Gerade die Digitalisierung biete enorme Chancen auf Teilhabe für alle Menschen: „Wenn bei der Digitalisierung die Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, kann es uns gelingen, die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung Realität werden zu lassen“, so Madani.
Ute Palm, Vorstandsvorsitzende von PRO RETINA, appelliert an Unternehmen und Einrichtungen wie Krankenhäuser, ihre Anstrengungen zur Barrierefreiheit fortzusetzen und zu intensivieren: „In Deutschland leben allein rund acht Millionen Menschen mit einer Netzhauterkrankung. Durch den demografischen Wandel wird die Zahl weiter steigen. Lasen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Menschen am Leben ebenso teilhaben können wie Menschen ohne Behinderung. Dabei können die Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache den Unternehmen und Einrichtungen helfen, ihre Angebote so barrierefrei zu gestalten, dass auch Menschen mit Sehbehinderung sie nutzen können.“
PRO RETINA Deutschland e. V.
Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen
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Zum Frauentag: „Weiblichkeit“ 3. Folge der Serie „Rael, der letzte Prophet: 50 Jahre spirituelle Revolution“

Zum Frauentag zeigt die Raelbewegung in ihrem dritten Teil der Serie die universelle Bedeutung der Weiblichkeit für individuelle und gesellschaftliche Harmonie auf.

BildLas Vegas, 20. März 2024 – Anlässlich des internationalen Frauentags in diesem Monat, freut sich die Internationale Raelbewegung (IRB), den dritten Teil ihrer Serie zu Ehren Raels, dem Gründer und spirituellen Oberhaupt der Bewegung, der Öffentlichkeit vorzustellen. Die neueste Folge mit dem Titel „Die Weiblichkeit“ befasst sich mit einem Kernthema der Religion der Unendlichkeit, wofür sich Rael einsetzt. Dieses Thema verdient es, das ganze Jahr über gewürdigt zu werden.

Weiblichkeit umfasst Werte wie Sanftmut, Sensibilität, Kultiviertheit und einen tiefen Respekt vor dem Leben. Diese Eigenschaften, traditionell mit der weiblichen Welt verbunden, sind geschlechterübergreifend und wohnen allen Menschen inne.

Shizue, raelistische Bischöfin und Koordinatorin des internationalen Tages der Weiblichkeit, betont die universelle Natur der Weiblichkeit: „Weiblich zu sein bedeutet, die Eigenschaften zu fördern, die in allen Menschen vorhanden sind. Eine weibliche Geisteshaltung fängt die Feinheiten des Lebens ein und verbindet sich tiefer mit der unendlichen Natur unserer Existenz, indem sie einen Zustand der andauernden Harmonie fördert. Diese Ausrichtung ist der Höhepunkt unserer spirituellen Reise in der Religion der Unendlichkeit

Die Folge erörtert, dass es entscheidend ist, die Weiblichkeit anzunehmen, insbesondere für Männer, die häufig gesellschaftlichem Druck ausgesetzt sind, die diese wesentlichen Aspekte ihrer Persönlichkeit unterdrücken und sie irrtümlich mit Schwäche gleichsetzen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Ansichten geht Weiblichkeit über Geschlecht und sexuelle Orientierung hinaus und steht nicht im Widerspruch zur Männlichkeit, die ein genetisches Merkmal ist.“

Shizue erklärt weiter: „Weiblichkeit ist eine mächtige Kraft für den Einzelnen und die Menschheit insgesamt und ebnet den Weg zu Frieden und Überleben. Das Verfeinern unserer Gedanken und Körper ist miteinander verbunden und dient als Abschreckung gegen Gewalt und als Schritt in Richtung weltweiter Harmonie. Feinfühlige und kultivierte Gedanken vertragen sich nicht mit einer gleichzeitig brutalen und gewalttätigen Haltung. Die Weiblichkeit anzunehmen ist daher nicht nur eine Wahl, sondern eine Verantwortung für alle.“

Während wir uns in das vorwagen, was die Spiritualität des dritten Jahrtausends sein könnte, lädt die IRB Sie zu einer Reise ein, die Sie verändern wird. Diese neue Perspektive verspricht, unsere Gesellschaft zu revolutionieren und sie in die friedliche, liebe- und freudvolle Welt zu lenken, die sich unsere außerirdischen Schöpfer vorgestellt haben. Feiern Sie mit uns diese Vision, am Frauentag und auch darüber hinaus.

Die gesamte Serie ist auf YouTube verfügbar

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Die Rael-Bewegung ist eine nicht-kommerzielle, internationale Organisation. Sie vereint all jene Menschen, die den Wunsch hegen, die Menschheit über ihren außerirdischen Ursprung zu informieren.

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Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Der vierte Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) räumt Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten einen höheren Stellenwert ein.

BildBonn, 17.04.2024 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vierten Referentenentwurf für das GVSG vorgelegt. Er beinhaltet unter anderem eine grundsätzliche Neuberechnung des Bedarfes an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Es geht um Neuerungen im Paragraphen 101 „Überversorgung“ im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

Dort war bisher in Absatz 4 vorgeschrieben, dass ein Fünftel aller Psychotherapie-Niederlassungen überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Der neue GVSG-Entwurf sieht vor, diese Zahl an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und geht von einer deutlichen Erhöhung aus.

Der DPNW-Vorsitzender Dieter Adler meint dazu: „Wir begrüßen, dass unsere Gesundheitspolitiker die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und endlich die lange überfällige und sehr sinnvolle Neuberechnung von Kassensitzen angehen. Die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Klimawandel führen nachweislich zu verstärkten Ängsten und erhöhtem Behandlungsdarf bei Heranwachsenden.“

Das DPNW ist überzeugt, dass mehr Praxen für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie auch Eltern, Schulen und Beratungsstellen deutlich entlasten werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk fordert eine rasche Umsetzung: „Der Gesetzesentwurf darf nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Es sollten als Sofort-Maßnahme unmittelbar mehr Sitze freigegeben werden. Dazu muss nicht lange gerechnet werden. Die Zahlen liegen auf der Hand.“

Adler unterstreicht die Sinnhaftigkeit des Handelns: „Jede Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist letztlich eine ,eingesparte‘ Erwachsenentherapie – nur wesentlich effektiver, weil die Symptomatik viel früher erfasst und behandelt wird.“ Darüber hinaus fordert das DPNW eine schnellere Anerkennung und Zulassung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten aus Krisengebieten, um muttersprachliche Therapien in Flüchtlingsfamilien leisten zu können.

Psychotherapierichtlinie – Jugendlichen-Psychotherapie bis Ende des 23. Lebensjahrs

Das DPNW setzt sich fürderhin für eine Änderung der Psychotherapierichtlinie ein, mit der Erlaubnis, Jugendlichen-Psychotherapie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zu gestatten. DPNW-Vorsitzender Adler meint: „In besonderen Lebens- und Entwicklungslagen, wie einer Schwellensituationskrise oder bei Nachreifungsbedarf, sind vorzugsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gefragt. Dies ist dann hochsinnvoll, wenn der Patient bei seinem Psychotherapeuten, seiner Psychotherapeutin, schon einmal in Behandlung war.“

Elektronische Patientenakte – keine Aufnahme von psychotherapeutischen Kinder- und Jugendlichen-Daten

Darüber hinaus fordert das DPNW: „Eine gesetzliche Regelung zum vollständigen Verzicht der Aufnahme von psychotherapeutischen Daten in der elektronischen Patientenakte von Kindern und Jugendlichen.“ Dies sei dringend geboten, so der Verband. Dieter Adler kommentiert: „Es kann nicht angehen, dass Daten aus Kinder- und Jugendlichen Krisen dauerhaft für Dritte einsehbar in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Hierdurch kann die Zukunft eines jungen Menschen gefährdet werden, beispielsweise weil sich die Eltern streiten und das Kind mit einer depressiven Krise darauf reagiert und später aufgrund dokumentierter Vorbefunde als junger Erwachsener bestimmte Berufe nicht ergreifen darf. Weil diese persönlichen Daten auch in die Hände künftiger Arbeitgeber kommen. Auch in anderen Bereichen hat der Gesetzgeber gerade diesen besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen anerkannt.“

Zu den Daten, die nicht aufgenommen werden sollen, zählt das DPNW auch die „erlaubten“ Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 8 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort steht geschrieben, dass die Krankenkassen alle Leistungsdaten (=Behandlungsdaten) und Abrechnungsziffern ohne Zutun des Arztes und ohne Einwilligung des Patienten abspeichern dürfen.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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