Nach einer weiteren Anzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Betreiber

Skandal um Schlachthof Hürth weitet sich aus

BildAnfang Januar 2023 hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus dem Schlachthof „Mezbaha“ in Hürth bei Köln veröffentlicht, die Bildaufnahmen sind dem Verein zugespielt worden und im Zeitraum vom 25.12.2022 bis 04.01.2023 mit versteckter Kamera entstanden. Die veröffentlichten Bilder zeigen einen brutalen Umgang mit den Tieren. So wurden Schafe regelrecht an Beinen und Schwänzen in den Schlachtraum gezogen, Rinder mit Mistgabeln misshandelt. „Die Zustände in dem Betrieb gleichen einem Horrorfilm“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.

Die Liste der Verfehlungen ist lang, so wurden Tiere u.a. mangelhaft betäubt, doch der Hauptvorwurf ist, dass einige der Tiere sogar betäubungslos geschlachtet worden sind. Dazu wurden Schafe brutal auf den Boden gedrückt und ihnen ohne vorherige Betäubung die Kehle aufgeschnitten. Dabei ist das betäubungslose Schlachten von Tieren in Deutschland grundsätzlich verboten und nur ein einziger Betrieb in Hessen hat eine Ausnahmegenehmigung, die dieses Verbot aushebelt. Solch eine Ausnahmegenehmigung lag dem Schlachthof in Hürth jedoch nicht vor. „Die Tierquälerei in dem Schlachthof ist kaum in Worte zu fassen, es ist sicherlich mit das schlimmste, was ich jemals gesehen habe“, sagt Peifer.

Nach kurzer Sichtung hatte das Deutsche Tierschutzbüro damals das zuständige Veterinäramt informiert. Das Amt handelte sehr schnell, entzog den Mitarbeitenden die Schlachtlizenz und versiegelte den Schlachthof. „Bis heute ist der Schlachthof geschlossen und das ist auch gut so“, sagt Peifer. Zudem hatte die Tierrechtsorganisation eine umfangreiche Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen bereits aufgenommen. Derzeit wertet das Kriminalkommissariat 11 in Hürth das Bildmaterial aus.

Jetzt hat das Deutsche Tierschutzbüro eine weitere Strafanzeige gegen den Betreiber des Schlachthofes gestellt. Nach weiterer Sichtung des Bildmaterials fiel auf, dass es zu Anlieferungen von Schafen und Rindern kam, die direkt geschlachtet worden sind, ohne dass die sogenannte Lebendbeschau stattgefunden hat. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Tier vor der Schlachtung von einem Veterinär oder amtlichen Tierarzt begutachtet wird. Dieser muss die Schlachtfähigkeit bescheinigen. „Auf dem Videomaterial sind mehrere Anlieferungen von Tieren zu sehen, die ohne Begutachtung geschlachtet worden sind. In einigen Fällen ist dabei auch der Betreiber des Schlachthofes zu sehen“, so Peifer. Die Tierrechtsorganisation hat das zuständige Veterinäramt in Bergheim informiert und dort teilt man die Einschätzung der Schwarzschlachtung des Deutschen Tierschutzbüros. Die Staatsanwaltschaft hat auch dazu die Ermittlungen unter dem AZ 911 JS 190/23 aufgenommen. „Wir hoffen, dass der Betreiber bestraft wird“, so Peifer abschließend.

Das Deutsche Tierschutzbüro rät allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, eine rein pflanzliche Lebensweise. Völlig gleich, ob betäubt oder nicht, Tiere leiden immer im Schlachthof und kein Tier geht freiwillig dorthin.

Bildmaterial auf Anfrage.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/betaeubungsloses-schlachten-huerth

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Kochen mit einem Spitzenkoch von BORA – Ein einzigartiges Kochevent in Neuötting bei Küchen Wimmer

Liebst du es, neue Gerichte auszuprobieren? Möchtest du lernen, wie man mit einem Profi-Dampfbackofen köstliche Speisen zaubern kann? Dann komm am Sonntag, den 02.04.2023 zu Küchen Wimmer in Neuötting

Am kommenden Sonntag, den 02.04.2023, lädt Küchen Wimmer in Neuötting zum einzigartigen Kochevent mit einem Spitzenkoch von BORA ein. Herr Gert Pischel wird am brandneuen „Profi-Dampfbackofen für zu Hause“ XBO köstliche Gerichte zaubern und dabei auch am BORA Professional Muldenlüfter kochen. Besonderes Highlight ist der Kaiserschmarrn, der am BORA Professional Muldenlüfter zubereitet wird.
Zusätzlich zur kulinarischen Erfahrung haben alle Gäste auch die Chance, eine Küchenmaschine von AEG im Wert von 299,00 EUR zu gewinnen. Für Kinder gibt es eine Spielecke, damit auch die Kleinsten Spaß haben können. Die Veranstaltung ist für alle Gäste und Familien offen, und es ist keine Anmeldung erforderlich.

Ein Kochevent, das sich nicht nur für Hobbyköche lohnt, sondern auch für Familien und alle, die eine besondere kulinarische Erfahrung erleben möchten. Das Event bietet die Möglichkeit, von einem Spitzenkoch zu lernen und einen neuen „Profi-Dampfbackofen für zu Hause“ XBO in Aktion zu sehen.

„Wir freuen uns sehr, dieses einzigartige Kochevent bei uns in Küchen Wimmer zu veranstalten“, sagt Geschäftsführer Herr Wimmer. „Es ist eine großartige Gelegenheit, um von einem Spitzenkoch zu lernen und neue Gerichte auszuprobieren. Wir hoffen, dass viele Gäste vorbeikommen und sich von unseren Produkten und unserem Engagement für exzellenten Kundenservice überzeugen lassen.“
Die Veranstaltung beginnt um 11:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr. Küchen Wimmer befindet sich in der Bembergerweg 37 in 84524 Neuötting.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Küchen Wimmer GmbH
Herr Günter Wimmer
Bembergerweg 37
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Deutschland

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Die PABS Résidences + Appartements AG ist seit 32 Jahren bei der Vermietung von möblierten Wohnungen in Zürich führend für Qualität, Kosteneffizienz und Service (isaap-zertifiziert). Ihre Berater erleichtern den Kunden Relocations und zentrales Wohnen in der Stadt Zürich. Die möblierten Miet-Wohnungen von PABS, im Zentrum der Stadt Zürich, gehören zu den besten Angeboten bei Relocations, temporärer Übersiedlung oder temporärem Wohnungsbedarf.

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