Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen möglicher Tierquälerei in Deutschlands größter Kaninchenzucht

Vor mehr als einem Jahr veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus dem größten Kaninchenzuchtbetrieb in Deutschland.

BildDie Aufnahmen sind in einer umfangreichen Undercover-Recherche entstanden. Immer wieder wurden die Zustände im Betrieb der Firma Dr. Zimmermann in Abtsgmünd, Ostalbkreis (Baden-Württemberg), auch durch versteckte Kameras, dokumentiert. So zeigen die dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielten Bilder Kaninchen dicht gedrängt in engen Käfigen, wobei sich die Gitterstäbe in die empfindlichen Pfoten der Tiere drücken. Es sind nach unserer Einschätzung auch kranke und zum Teil stark verletzte Tiere zu sehen. „Ich frage mich: Wie herzlos sind die Verantwortlichen? „, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. und verweist dabei auf die Videoaufnahmen.

Der Hauptvorwurf der Tierrechtsorganisation ist aber, dass kranke Tiere unsachgemäß (not-)getötet worden sind. Versteckte Kameras filmten, wie verschiedene Mitarbeitende Kaninchen mit einer Eisenstange geschlagen haben. Einige Tiere wurden auch einfach an den Hinterläufen gepackt und auf den Boden geschlagen. „Es gab Tiere, die nach diesem Gewaltakt noch klare Lebensanzeichen zeigten. So etwas Brutales habe ich lange nicht mehr gesehen“, so Peifer und weiter: „Wir meinen, dass die dokumentierte Art des Tötens nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, vor allem, weil es teilweise an einer zeitnahen Abschlusshandlung gefehlt hat, um sicherzugehen, dass die Tiere auch wirklich tot sind“.

Der Betrieb und seine Inhaber bestreiten die Vorwürfe und verweisen unter anderem darauf, dass es bei Kontrollen durch die Behörden keine Beanstandungen gegeben habe.
Die Veröffentlichung der Bilder sorgte letztes Jahr für großes Aufsehen, es folgten diverse juristische Auseinandersitzungen zwischen dem Betreiber der Dr. Zimmermann und dem Deutschen Tierschutzbüro, die bis heute anhalten. Dabei wird über die Frage verhandelt, ob die Nennung des Firmennamens im Zusammenhang mit der Berichterstattung zulässig war. In einem Verfügungs-Verfahren gewann das Deutsche Tierschutzbüro kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Neben den zivilrechtlichen Verfahren laufen auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen (AZ 45 Js 9153/22) wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittlungen sind auf Grund einer Anzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro und einem Hinweis durch das zuständige Veterinäramt ins Rollen gekommen. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen vier Personen, wie uns die Staatsanwaltschaft kürzlich mitgeteilt hat, darunter auch die beiden Gesellschafter. Der Anwalt des Betriebes weist Vorwürfe eines strafbaren Verhaltens zurück und zudem darauf hin, dass der Sachstand des Verfahrens dem aus Juli 2022 entspreche. „Wir können und wollen den Ermittlungen nicht vorgreifen und auch niemand vorverurteilen, zumal wir über die im Ermittlungsverfahren vorliegenden Kenntnisse keine näheren Informationen haben. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, strafrechtliche Beurteilungen vorzunehmen. Sollten die Ermittlungen zu dem Ergebnis führen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, dann hoffen wir aber auf eine hohe Strafe für den oder die Täter: Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben“, so Peifer abschließend.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/staatsanwaltschaft-ermittelt-weiter-gegen-groesste-kaninchenzucht-deutschlands

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Moritz Strate über Urheberrechte bei der Verwendung von Künstlicher Intelligenz

Über Urheberrecht und KI-generierte Inhalte, die ein brandaktuelles Thema sind, berichtet Moritz Strate.

BildDer aktuelle Trend und die Verwendung von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Inhalten bringen viele Herausforderungen mit sich, so Moritz Strate. In diesem Beitrag soll nicht die bereits vielseitig beleuchtete Sicht Thema werden, dass Urheber ihre Werke in Gefahr sehen, da Künstliche Intelligenzen darauf zugreifen. Vielmehr stellt sich der Anwalt für Unternehmensrecht die Frage, ob sich mittels KI erzeugte Werke urheberrechtlich schützen lassen.

Inhalt:
o Besitzen KI-Erzeugnisse Urheberrechtsschutz?
o Können Verwerter KI-Erzeugnisse schützen?
o Moritz Strate über urheberrechtlich geschützte Werke zum Training von künstlichen Intelligenzen
o KI-Training mit eigenen Inhalten

BESITZEN KI-ERZEUGNISSE URHEBERRECHTSSCHUTZ?

Verwerter stehen vor Herausforderungen, wenn es um den Umgang mit KI im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geht. Sowohl für Verwender KI-erzeugter Werke als auch für Urheber ist die wichtigste Erkenntnis, dass den Erzeugnissen zumeist kein urheberrechtlicher Schutz zukommt. Für den Urheberrechtsschutz muss die Persönlichkeit des Erschaffenden in dem Erzeugnis zum Ausdruck kommen. Zwar bringen Verwender von KI-Systemen ihre Ideen ein, aber es ist nicht möglich, den Inhalt so detailliert zu beeinflussen, dass das Urheberrecht greifen könnte.

KÖNNEN VERWERTER KI-ERZEUGNISSE SCHÜTZEN?

Diese Frage stellen sich viele Nutzer von KI-Systemen, wie Moritz Strate weiß. Da Erzeugnisse, wie beispielsweise Bilder aus KI-Bildgeneratoren, in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, müssen sie frühzeitig alternative Schutzkonzepte für Inhalte entwickeln. Der einfachste Ansatz besteht darin, die Nutzung der Inhalte von vornherein zu verhindern. Das ließe sich zum Beispiel durch die Verwendung von Kopierschutzmechanismen bewirken.
Betrachtet man das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht genauer, bietet sich hier eine weitere Möglichkeit. Auch ohne urheberrechtlichen Schutz können Verwender beispielsweise immer noch ein ausschließliches Recht an dem KI-Erzeugnis erlangen. Das Leistungsschutzrecht für Filmhersteller oder Musikproduzenten könnte beispielsweise zum Tragen kommen. Aktuell ist jedoch die Position von KI- Erzeugnissen innerhalb des neuen Leistungsschutzrechts noch unklar. Die Herausforderung besteht darin, dass die Schutzdauer der Leistungsschutzrechte meist deutlich kürzer ist als der normale urheberrechtliche Schutz.

MORITZ STRATE ÜBER URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE ZUM TRAINING VON KÜNSTLICHEN INTELLIGENZEN

Die verwertenden Personen stehen vor einer weiteren urheberrechtlichen Herausforderung im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI, nämlich dem Training dieser Systeme. Künstliche Intelligenzen basieren derzeit auf künstlichen neuronalen Netzen. Sie müssen vor ihrer Einsatzfähigkeit mit einer großen Menge an Trainingsdaten gefüttert werden. Jene Datensätze enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke. Oft werden sie mit Hilfe von sogenannten Web-Crawlern aus frei zugänglichen Internetquellen heruntergeladen. Dabei besteht keine ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber. Ob künstlerisch Schaffende die Verwendung der Werke durch Dritte für das Training von KI dulden müssen, hängt von der Anwendbarkeit der neuen urheberrechtlichen Bestimmungen im § 44b UrhG ab. Auch wenn noch nicht endgültig geklärt ist, ob das Training von KI-Systemen tatsächlich darunterfällt, gibt es durchaus einige Anhaltspunkte dafür, merkt Moritz Strate an.
Wenn Nutzer von KI-Systemen die Verwendung ihrer Werke durch Dritte für Training verhindern wollen, haben sie bereits jetzt die Möglichkeit, eine Vorbehaltsregelung zu erstellen. Wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird die Ausnahmeregelung rechtlich unwirksam. Es ist jedoch noch offen, wie verhindert werden kann, dass die Crawler die Werke überhaupt für das KI-Training herunterladen.

KI-TRAINING MIT EIGENEN INHALTEN

Ersteller von Content können auch ein Interesse daran haben diese Systeme für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Der Trend zu individualisierbaren KI-Systemen ist eindeutig vorhanden. Dafür benötigen sie natürlich eine enorme Menge an Trainingsmaterialien. Kreativ Schaffende verfügen meist über ein entsprechendes Repertoire an urheberrechtlich geschützten Werken, die sie selbst erstellt haben. Dennoch stellt sich die Frage, ob Content, an dem das Urheberrecht besteht, für das Training eines eigenen KI-Systems genutzt werden darf.
Das Training von künstlichen Intelligenzen ist eine eigenständige Art der Nutzung. Sie können spezifisch lizensiert werden. Dies ist für Content Kreatoren zunächst nachteilig, da die Nutzungsrechte im Allgemeinen beim Urheber verbleiben. Damit die Rechte auf den Erschaffer der ursprünglichen Werke übergehen und er die Werke für das Training von KI nutzen kann, müssen spezifische Regelungen im Nutzungsvertrag getroffen worden sein.
Fazit: Der Einsatz von KI wirkt sich nicht nur auf Entwickler und Urheber aus, auch die Nutzer sind betroffen. Der steigende Einsatz von generativer, künstlicher Intelligenz bringt eine umfangreiche Liste urheberrechtlicher Fragestellungen mit sich. Die in diesem Beitrag vorgestellten Aspekte stellen lediglich einen kleinen Teil davon dar, erläutert Moritz Strate. Proaktiv und schnell zu handeln ist daher mehr denn je wichtig. Ebenso natürlich, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.

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Skrupelloser Schweinemäster muss sich vor Gericht verantworten: Versteckte Videoaufnahmen zeigen Tierquälerei

Verhandlung am 30.08.2023 vor dem Amtsgericht Bersenbrück (NIedersachsen)

BildVor drei Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) veröffentlicht. In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher kommt es Ende August zur Verhandlung. „Wir hoffen auf eine Verurteilung, Tierquälerei darf nicht unbestraft bleiben“, so Peifer.

Folgen hatte die Aufdeckung bereits jetzt für den Landwirt, der insgesamt fünf Schweinemastanlagen betreibt. Die Schlachtunternehmen Vion und Tönnies nehmen keine Tiere mehr von dem Betrieb ab. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück (NZS 400 Js 36090/21) wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs. So erhielt der Landwirt und sein Familiengeflecht zwischen 200.000 Euro und 300.000 Euro pro Jahr an Subventionen, die teilweise an Tierwohl-Auflagen geknüpft waren. Aber genau diese wurden offenbar nicht eingehalten. Die Ermittlungen laufen noch. „Es kann nicht sein, dass Tierquäler auch noch Steuergelder erhalten“, empört sich Peifer.
Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt jedem Menschen, der die Tierquälerei nicht weiter unterstützen möchte, die vegane Lebensweise. „Kein Tier geht freiwillig in den Schlachthof, Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Die öffentliche Verhandlung findet am 30.08.2023 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Bersenbrück (Saal E 11) statt. Das Deutsche Tierschutzbüro plant keine Demonstration vor Ort.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/der-standard-ist-tierquaelerei/

Bildmaterial aus der Mastanlage, senden wir auf Anfrage gerne zu.

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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