Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Die Kontrollpflichten wurden nicht ausgeübt, sagt der Landesverband Berlin.

Gerd Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) macht in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“ eine deutliche Aussage, die ganz gewiß keine Spekulation ist !

BildDer Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin, Gerd Schoppa, in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“: Zum Pankower Kleingarten-Skandal :

„… In diesem Ausmaß war das für mich unvorstellbar. Als wir Ende 2022 erstmals … erfuhren, nahm niemand an, dass der Verband dort systematisch und über Jahre geschröpft worden war. Und ich hätte mir nie vorstellen können, dass es zu solchen Verfehlungen über einen längeren Zeitraum kommen kann, ohne dass ein gewähltes Gremium, der Vorstand oder die Delegiertenversammlung , kritisch nachfragt und seine Kontrollpflichten ausübt. …“.

Ergänzende Anmerkung vom Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität … im Kleingartenwesen“ (HIER) =

Der Pankower Skandal ist zweifellos der größte, den es im deutschen Kleingartenwesen jemals gab, aber bei weitem nicht der einzige. Wir haben aus ganz Deutschland Hunderte sms, Emails, Anrufe, Briefe erhalten (mit überwiegend äußerst fundierten Darlegungen). Das Aushebeln der Kontrollinstanzen ist vglw. einfach (fünf Mechanismen bzw. Tricks ermöglichen hier das „Sesam öffne dich“). Auf Dauer wird Abhilfe nur durch externe Kontrollen möglich sein (vgl. dazu die ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebrachte Initiative:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/eine-konstruktive-initiative/

Das ist gerade im Interesse der Vereine und Verbände, die „sauber“ sind und vor rufschädigenden Verdacht geschützt werden sollten.

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Viola Kleinau äußerte ggü. dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martini (lt. Morgenpost vom 7.11.23):

Die ausufernden Kosten…

„… waren mit dem gesamten Vorstand abgestimmt“.

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Die Pankower-Kleingärtner-Demonstration …

… am 30.11.2023 (vor der Quickborner Str. 12) kann zweifellos als erfolgreich bezeichnet werden, trotz der eisigen Kälte. Veranstalter war der BRANDBRIEF-Verein. Zwar haben die 40 mitgebrachten Trillerpfeifen nicht ausgereicht (man lernt dazu – bei den nächsten Demos bringen wir 150 mit), aber es war nötig, den drei BV-Vorstandsmitgliedern, die schon unter Kleinau im Vorstand waren (mit voller vereinsrechtlicher Verantwortung) eine rechtsstaatlich legitime WARNUNG zukommen zu lassen.

Die Morgenpost und die Pankower Allgemeine Zeitung hatten schon im Vorfeld der Demo berichtet (HIER).

Zu einem RADIKALEN personellen Neuanfang gibt es keine Alternative. Versuche, dies trickreich zu unterlaufen, sind heillos.

Erfreulich war, daß eine ganze Reihe Delegierter (zum Verbandstag) zu den Demonstranten kamen und Sympathie zeigten.

Zu den Megaphon-Sprachdurchsagen bei der Demo:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/megaphon-durchsagen-zur-demo-am-30-11-23/

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Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
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Erbrechtskanzlei in München und Stuttgart: Kompetenz und Fachwissen für eine reibungslose Vermögensnachfolge

Das Erbrecht kann zu einer komplexen Herausforderung werden. Auf die Expertise der Kanzlei RPE in München und Stuttgart ist Verlass.

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für viele Menschen eine große Herausforderung darstellt. In dieser sensiblen Phase des Lebens ist professionelle Unterstützung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Wünschen und gesetzlichen Bestimmungen geregelt wird. Die Kanzlei RPE, mit Standorten in München und Stuttgart, ist ein verlässlicher Partner für alle erbrechtlichen Belange.

Warum professionelle Hilfe im Erbrecht unverzichtbar ist

Das Erbrecht ist geprägt von zahlreichen Gesetzen und Vorschriften, die es zu beachten gilt. Ein unzureichend geplanter Nachlass kann zu ungewollten Konflikten und finanziellen Verlusten führen. Deshalb empfiehlt sich in vielen Fällen die Inanspruchnahme einer erfahrenen Erbrechtskanzlei. Die Kanzlei RPE zeichnet sich durch ihre hervorragende Expertise auf diesem Gebiet aus.

Kompetenzen der Kanzlei RPE im Erbrecht

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht der Kanzlei RPE haben sich auf eine breite Palette von erbrechtlichen Themen spezialisiert, darunter:

– Anfechtung von Testamenten: Wenn Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments bestehen, kann
die Kanzlei dabei helfen, dieses anzufechten und die Interessen von Mandantinnen und
Mandanten zu schützen.

– Erbausschlagung: In manchen Situationen ist es sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen. Die Kanzlei
unterstützt Mandantinnen und Mandanten bei diesem komplizierten Prozess.

– Erbengemeinschaft: Bei der Verwaltung von Nachlässen mit mehreren Erben kann es leicht zu
Konflikten kommen. Die Kanzlei RPE berät Mandantinnen und Mandanten über die besten
Vorgehensweisen.

– Erbscheinsverfahren: Um das Erbrecht nachzuweisen, kann es notwendig sein, einen Erbschein
zu beantragen. Die Kanzlei unterstützt Mandantinnen und Mandanten in diesem Verfahren.

– Erbprozess: Wenn es zu erbrechtlichen Streitigkeiten kommt, vertritt die Kanzlei RPE die
Interessen von Mandantinnen und Mandanten vor Gericht.

– Pflichtteilsrecht: Die Anwälte der Kanzlei beraten Mandantinnen und Mandanten und helfen bei
der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

– Testamentsvollstreckung: Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei RPE können als
Testamentsvollstrecker agieren und sicherstellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen
umgesetzt wird. Darüber hinaus berät und vertritt die Kanzlei auch Testamentsvollstrecker.

– Vermächtnis: Bei Fragen rund um Vermächtnisse steht die Kanzlei RPE Mandantinnen und
Mandanten mit fachkundigem Rat zur Seite.

Die Vorteile einer juristischen Unterstützung

Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei bietet zahlreiche Vorteile. Dank ihrer Spezialisierung auf das Erbrecht und die Vermögensnachfolge erhalten Mandantinnen und Mandanten eine sehr fundierte Beratung. Die Anwälte der Kanzlei setzen ihr Fachwissen, strategisches Denken und juristisches Geschick ein, um die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten zu vertreten.

Kanzlei RPE: hohe Spezialisierung im Erbrecht

Die Kanzlei RPE hat Standorte in München und Stuttgart, um Mandantinnen und Mandanten in beiden Regionen optimal zu betreuen.

In München, in der Brienner Straße 48, sind die Anwälte im Herzen der bayerischen Landeshauptstadt ansässig und somit in unmittelbarer Nähe zu zahlreichen Gerichten. Dies ermöglicht eine effiziente Interaktion mit den Behörden.

Stuttgart, mit seinem Standort in der Kriegerstraße 13, bietet ebenfalls eine zentrale Lage und eine optimale Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, darunter der Hauptbahnhof Stuttgart. Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen erreichen Mandantinnen und Mandanten die Kanzlei unter den folgenden Kontaktdaten:

– STANDORT MÜNCHEN: Brienner Straße 48 in 80333 München; Tel: +49 (0)89 53 90 63 89 0; Fax:
+49 (0)89 53 90 63 89 10
– STANDORT STUTTGART: Kriegerstraße 13 in 70191 Stuttgart; Tel: +49 (0)711 98 14 96 70; Fax:
+49 (0)711 98 14 96 79

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Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen möglicher Tierquälerei in Deutschlands größter Kaninchenzucht

Vor mehr als einem Jahr veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus dem größten Kaninchenzuchtbetrieb in Deutschland.

BildDie Aufnahmen sind in einer umfangreichen Undercover-Recherche entstanden. Immer wieder wurden die Zustände im Betrieb der Firma Dr. Zimmermann in Abtsgmünd, Ostalbkreis (Baden-Württemberg), auch durch versteckte Kameras, dokumentiert. So zeigen die dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielten Bilder Kaninchen dicht gedrängt in engen Käfigen, wobei sich die Gitterstäbe in die empfindlichen Pfoten der Tiere drücken. Es sind nach unserer Einschätzung auch kranke und zum Teil stark verletzte Tiere zu sehen. „Ich frage mich: Wie herzlos sind die Verantwortlichen? „, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. und verweist dabei auf die Videoaufnahmen.

Der Hauptvorwurf der Tierrechtsorganisation ist aber, dass kranke Tiere unsachgemäß (not-)getötet worden sind. Versteckte Kameras filmten, wie verschiedene Mitarbeitende Kaninchen mit einer Eisenstange geschlagen haben. Einige Tiere wurden auch einfach an den Hinterläufen gepackt und auf den Boden geschlagen. „Es gab Tiere, die nach diesem Gewaltakt noch klare Lebensanzeichen zeigten. So etwas Brutales habe ich lange nicht mehr gesehen“, so Peifer und weiter: „Wir meinen, dass die dokumentierte Art des Tötens nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, vor allem, weil es teilweise an einer zeitnahen Abschlusshandlung gefehlt hat, um sicherzugehen, dass die Tiere auch wirklich tot sind“.

Der Betrieb und seine Inhaber bestreiten die Vorwürfe und verweisen unter anderem darauf, dass es bei Kontrollen durch die Behörden keine Beanstandungen gegeben habe.
Die Veröffentlichung der Bilder sorgte letztes Jahr für großes Aufsehen, es folgten diverse juristische Auseinandersitzungen zwischen dem Betreiber der Dr. Zimmermann und dem Deutschen Tierschutzbüro, die bis heute anhalten. Dabei wird über die Frage verhandelt, ob die Nennung des Firmennamens im Zusammenhang mit der Berichterstattung zulässig war. In einem Verfügungs-Verfahren gewann das Deutsche Tierschutzbüro kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Neben den zivilrechtlichen Verfahren laufen auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen (AZ 45 Js 9153/22) wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittlungen sind auf Grund einer Anzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro und einem Hinweis durch das zuständige Veterinäramt ins Rollen gekommen. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen vier Personen, wie uns die Staatsanwaltschaft kürzlich mitgeteilt hat, darunter auch die beiden Gesellschafter. Der Anwalt des Betriebes weist Vorwürfe eines strafbaren Verhaltens zurück und zudem darauf hin, dass der Sachstand des Verfahrens dem aus Juli 2022 entspreche. „Wir können und wollen den Ermittlungen nicht vorgreifen und auch niemand vorverurteilen, zumal wir über die im Ermittlungsverfahren vorliegenden Kenntnisse keine näheren Informationen haben. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, strafrechtliche Beurteilungen vorzunehmen. Sollten die Ermittlungen zu dem Ergebnis führen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, dann hoffen wir aber auf eine hohe Strafe für den oder die Täter: Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben“, so Peifer abschließend.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/staatsanwaltschaft-ermittelt-weiter-gegen-groesste-kaninchenzucht-deutschlands

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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53757 Sankt Augustin
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fax ..: 02241-261549-1
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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