Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung

Der Winter ist folgenreich über Deutschland hereingebrochen: Vielerorts haben vereiste Straßen die Anzahl der Unfälle in die Höhe getrieben. Das müssen Geschädigte und Verursacher jetzt wissen.

Mit solchen Witterungsverhältnissen hatten deutsche Autofahrer schon lange nicht mehr zu kämpfen: Der Schnee türmt sich an den Straßenrändern und der Asphalt ist spiegelglatt. In diesen Zeiten gilt es besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Konkret bedeutet dies, seine Fahrweise so anzupassen, dass zu jeder Zeit ein gefahrloses Lenken, Bremsen sowie Anhalten gewährleistet ist. Das setzt auch voraus, sein Auto technisch den Wetterbedingungen anzupassen, es also mit Winterreifen auszustatten und für freie Scheiben zu sorgen.

Unfall auf glatten Straßen: Wer trägt die Schuld?

Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug ins Rutschen geraten ist und der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers. Es wird demnach von einer nicht angepassten Fahrweise im Rahmen der Witterung ausgegangen. Bei zu schlechtem Wetter beziehungsweise zu schlechten Fahrbedingungen hat der Fahrer Schrittgeschwindigkeit zu fahren oder sein Fahrzeug abzustellen, um einen Unfall zu verhindern. Auch bei Blitzeis liegt die Schuld beim Fahrer. So sind plötzliche Überfrierungen des Asphalts keine höhere Gewalt, die die Haftung des Fahrers unwirksam macht. Im Falle eines Unfalls ist also zu klären, welcher Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise nicht ausreichend angepasst hat und somit die alleinige oder zumindest eine Teilschuld trägt.

Sommerreifen auf vereisten Straßen: Wer übernimmt die Kosten?
Wichtig zu wissen für alle Vollkaskoversicherten: Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Auto teilweise, wenn vor Fahrtantritt und während der Fahrt klar ist, dass die Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.

Sie sind Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls?
Die Rechtsanwaltskanzlei von Stefan Tödt-Lorenzen bietet Ihnen durch die konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts eine optimale Interessenvertretung.

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie Stefan Tödt-Lorenzen dabei, das Beste aus Ihrem Fall herauszuholen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Herr Stefan Tödt-Lorenzen
Alfred-Delp-Str. 12
60599 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 069 65302454
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Insolvenz und Corona – Überwindung einer Liquiditäts-Krise

Ab 01.10.2020 müssen zahlungsunfähige GmbHs wieder einen Insolvenzantrag stellen.

BildAufgrund der aktuellen Regierungsbeschlüsse müssen zahlungsunfähige GmbHs ab dem 01.10.2020 wieder einen Insolvenzantrag stellen. Kommt jetzt die große Insolvenzwelle und wie sollten betroffene Geschäftsführer darauf reagieren?
Als erstes müssen wir einem Krisen-Unternehmer eine Illusion nehmen: bei kleineren Unternehmen mit Umsätzen unter 5 Mio. EUR ermöglicht die Insolvenz im Regelfall keine Sanierung. Mehr als 95% aller Insolvenz-Fälle werden abgewickelt und dabei sind die Sanierungs-Chancen umso geringer, je niedriger die Umsätze sind. Trotzdem müssen Zahlungs-Probleme nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten.

Es gibt nämlich eine Chance, die zwar nur selten genutzt wird, aber bei richtiger Konzeption gut funktioniert: die Gläubiger um Unterstützung durch Zahlungserleichterungen bitten. Das können auch weitreichende Forderungs-Verzichte bis zu ca. 70% sein, wenn die Notwendigkeit überzeugend begründet wird. Dass solche Abfindungs-Vergleiche funktionieren, liegt vor allem daran, dass die Insolvenz auch den Gläubigern einen massiven Schaden verursacht, weil die durchschnittlichen Quoten weniger als 4% betragen. Kann der Schuldner beweisen, dass er aus seinen zukünftigen Umsätzen deutlich höhere Tilgungen zahlen kann, profitieren die Gläubiger trotz ihrer Verluste von einem Schuldenschnitt.

Wir verhandeln seit mehr als 20 Jahren außergerichtliche Abfindungs-Vergleiche und haben damit zahlreiche Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt. Dazu erstellen wir aus den Daten des Schuldners eine Tilgungs-Prognose im Fall der Fortführung sowie eine Insolvenz-Prognose einschließlich der Quote und entwickeln daraus eine Entscheidungs-Vorlage für die Gläubiger. Wir dokumentieren alle relevanten Fakten, die damit jederzeit nachprüfbar sind und unsere Darstellungen glaubwürdig machen. Damit trifft die Gemeinschaft der Gläubiger die Entscheidung zwischen einer Sanierung und der Insolvenz, was zwar nur bei kleineren Unternehmen funktioniert, dort aber sinnvoll ist. Alle auftauchenden Probleme, wie Sicherheiten oder gesetzliche Privilegien der Gläubi-ger lassen sich lösen und auch die 3-Wochen-Frist für einen Insolvenz-Antrag kann mit Zustimmung der Gläubiger verlängert werden. Entscheidend ist nur die glaubwürdige Präsentation der Schuldner-Situation sowie der Vorteil jedes einzelnen Gläubigers.

Rechtsanwalt Dr. Weistermann, Geschäftsführer der proCon-treuHand GmbH: „Die Verhandlung eines Abfindungs-Vergleiches nach unserem Konzept dauert nur wenige Wochen und wird von den Gläubigern derzeit unterstützt, weil der Schuldner seine Probleme nicht selbst verursacht hat. Deshalb ist sie immer einen Versuch wert.“

Weitere Informationen unter https://procon-treuhand.de 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Fa. proCon treuHand GmbH
Herr Dr. Ulrich Weistermann
Prinzregentenstr. 22
80538 München
Deutschland

fon ..: 089 / 398297
web ..: https://procon-treuhand.de 
email : fa@procon-treuhand.de

Die Fa. proCon treuHand GmbH in München ist eine Treuhand-Gesellschaft mit Anwälten und Wirtschaftsprüfern als Gesellschafter. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt sie kleinere Unternehmen bei Liquiditäts-Krisen und hat durch einen außergerichtlichen Schuldenschnitt bereits lange vor ,Corona‘ zahlreiche Firmen vor der Insolvenz bewahrt.

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Wirtschaftliche Risiken vermeiden: Rechtsberatung speziell für Hoteliers

Hoteliers und Gastronomen sollten Rechtssicherheit in ihren Handlungen herstellen und sich bei Unklarheiten nicht aufs Hörensagen verlassen, betont Rechtsanwalt Dirk Hermanns (ihrhotelrecht.de).

BildUnternehmer in Hotellerie und Gastronomie stehen täglich vor großen Herausforderungen. Die Arbeit am Gast, Marketing und Vertrieb, Unternehmensführung und Personalmanagement – und natürlich damit verbunden die relevanten und regelmäßig auftretenden steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen. Und dies geht natürlich weit über die derzeitige Corona-Krise heraus. Corona geht, die Herausforderungen bleiben.

„Die Praxis zeigt aber, dass diese wichtigen Fragen oftmals eher beiläufig behandelt werden, weil viel zu wenig Zeit bleibt, sich damit eingehend zu befassen. Dann werden Verträge nicht genau geprüft, Marketingaktionen einfach ohne rechtliche Absicherung durchgeführt, und auch beim strategischen Umgang mit der Betriebsimmobilie und dem Grundstück werden Details gerne vernachlässigt“, beschreibt der Bielefelder Rechtsanwalt Dirk Hermanns. Er berät unter der Marke ihrhotelrecht.de (www.ihrhotelrecht.de) seit vielen Jahren vorrangig Hoteliers, Eigentümerfamilien und Geschäftsführer von Hotels bei ihren umfassenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und blickt auf umfassende Erfahrungen als Syndikusanwalt in der gehobenen Kettenhotellerie zurück. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen.

„Dieses Vorgehen mag verständlich sein, weil es im gastgewerblichen Alltag hoch hergeht und viele Unternehmer operativ stark eingebunden sind. Aber es muss klar sein, dass daraus auch große Schäden erwachsen können. Allein ein falscher oder nachteiliger Passus in einem Pacht- oder Leasingvertrag kann weitreichende wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen – von persönlichen Haftungsrisiken bei einer falschen Vertragsgestaltung ganz zu schweigen“, betont der Hotelrechtsexperte. Welche Folgen falsche AGB haben können, zeigt ein Urteil, in dem drei falsche AGB-Klauseln (der Kläger war ein Verband) mit 15.000 Euro Strafe sanktioniert wurden. Die Prozesskosten von fast 5000 Euro musste der verurteilte Unternehmer ebenso tragen.

Der Fokus von Dirk Hermanns wirtschaftsrechtlicher Beratung liegt auf dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem allgemeinen Handels- und Gesellschafsrecht und dem gesamten Immobilienrecht – und damit eben alle Rechtsgebiete, in denen im typischen Unternehmer- und Unternehmensalltag regelmäßig Fragestellungen und Probleme auftauchen können. „Gerade das Vertragsrecht ist ein riesiges Gebiet. Arbeits-, Pacht- Leasing- und Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Darlehensverträge, Veranstaltungs- und Gruppenverträge, Verträge mit Online-Buchungsplattformen und, und, und: Gastronomen und Hoteliers können sich wirklich kaum darüber beklagen, dass sie zu wenig mit Verträgen im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Berührung kommen“, weiß Dirk Hermanns aus Erfahrung. Da sie häufig auch gar nicht wüssten und erkennen könnten, dass Fallstricke drohten, bestehe eigentlich immer ein Beratungsbedarf.

Im Fokus des erfahrenen Wirtschaftsanwalts steht, für die Mandanten zielgerichtet zu jeder Zeit die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Ziel ist die maximale Risikobegrenzung bei allen Geschäftsvorgängen, die ein Hotel betreffen können. Diese konzentrierte wirtschaftsrechtliche Beratung schafft für Hoteliers Ruhe und Gelassenheit bei ihren Tätigkeiten und Entscheidungen und ermöglicht, wirtschaftliche Entwicklungspotenziale konsequent zu verfolgen. Dies gilt auch für die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, der Vermeidung und Lösung von Krisen und der Führung von Gerichtsprozessen bis hin zu Oberlandesgerichten.

Die Kombination der Rechtsgebiete Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht ist für Dirk Hermanns wesentlich. „Es sind die Bereiche, in denen – neben dem Steuerrecht und Arbeitsrecht – regelmäßig der größte Handlungsbedarf besteht und die teuersten Fehler passieren können. Daher sollten Hoteliers und Gastronomen Rechtssicherheit in ihren Handlungen herstellen und sich bei offenen Fragen nicht aufs Hörensagen verlassen, sondern auf professionelle und strategische rechtliche Beratung.“

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Ihrhotelrecht.de (Rechtsanwalt Dirk Hermanns M.R.F.)
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Melanchthonstraße 31b
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Über ihrhotelrecht.de
Rechtsanwalt Dirk Hermanns aus Bielefeld berät seit vielen Jahren vorrangig Hoteliers, Eigentümerfamilien und Geschäftsführer von Hotels bei ihren umfassenden wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Mit der Marke ihrhotelrecht.de hat der Wirtschaftsanwalt eine Beratungseinheit geschaffen, um höchste Sicherheit für seine Mandanten bei allen Geschäftsvorgängen, die ein Hotel im Alltag und bei der strategischen Ausrichtung betreffen, zu gewährleisten. Zugleich kann er als Partner der Wirtschaftskanzlei „Kanzlei für Steuern und Recht Bielefeld“ auf ein gewachsenes Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten zugreifen. Der Fokus von Dirk Hermanns wirtschaftsrechtlicher Beratung liegt auf dem Vertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht und dem gesamten Immobilienrecht – und damit eben alle Rechtsgebiete, in denen im typischen Unternehmer- und Unternehmensalltag regelmäßig Fragestellungen und Probleme auftauchen können. Dabei arbeitet der erfahrene Rechtsanwalt mit einem etablierten Netzwerk von Steuer- und Rechtsspezialisten zusammen, um bei jeder Fragestellung optimale Beratung bieten zu können. Weitere Informationen unter www.ihrhotelrecht.de

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