Urlaub in der Schwangerschaft – verträgt sich das & was muss man beachten?

Urlaub und Schwangerschaft passen hervorragend zusammen – soviel wollen wir gleich vorweg nehmen.

BildSelbst im ersten Trimester, in dem viele schwangere Frauen von Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit geplagt werden, sind Urlaubsreisen durchaus machbar. Der Körper verändert sich in den ersten Monaten der Schwangerschaft und die hormonellen Veränderungen spüren werdende Mamas meist sehr deutlich. Hinzu kommen beispielsweise häufige Erschöpfung, Stimmungsschwankungen und häufiger Harndrang. Wenn man jedoch wenig von diesen Beschwerden geplagt wird, kann es bedenkenlos in den Urlaub gehen!
Deshalb ist das zweite Trimester perfekt für den Babyurlaub!

Mit dem Ende des ersten Trimesters lassen diese Schwangerschaftsbeschwerden allerdings auch nach. Der Hormonspiegel schwangerer Frauen normalisiert sich. Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft stellt sich meist ein Wohlgefühl ein. Gegen Schwangerschaftsbeschwerden wie Rückenschmerzen verursacht durch den wachsenden Babybauch, kann man leicht geeignete Maßnahmen ergreifen. Auch das Risiko von Blutungen oder einer Fehlgeburt nimmt deutlich ab. So ist der Zeitpunkt zwischen dem vierten und sechsten Schwangerschaftsmonat ideal, um eine gemeinsame Urlaubsreise zu unternehmen.
Das dritte Trimester – hier wird Urlaub schnell zum Risiko

Im dritten Trimester wird von Urlaubsreisen meist eher abgeraten. Die Gründe sind sowohl praktischer als auch medizinischer Natur. Der Babybauch wächst sehr stark, wodurch schwangere Frauen sich eingeschränkt und immobil fühlen. Bewegungen und Aktivitäten werden immer anstrengender. Hinzu kommt, dass es zu vorzeitigen Wehen kommen kann, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist.

Übrigens: Wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht, dürfen schwangere Frauen auch längere Flugreisen absolvieren. Ab der 28. Schwangerschaftswoche jedoch nehmen bereits einige Fluggesellschaften schwangere Frauen nicht mehr mit. Teils bestehen sie auch auf ein ärztliches Attest, bevor sie die werdende Mutter transportieren. Spätestens mit Beginn der 36. SSW sind Flugreisen allerdings verboten.
Das 2. Trimester – beste Zeit für den gemeinsamen Babymoon

Somit ist das zweite Trimester ein sehr guter Zeitpunkt, vor der Geburt noch einmal Urlaub zu Zweit zu genießen. Häufig möchten werdende Eltern besonders in dieser Phase der Schwangerschaft Zweisamkeit genießen und jeden Moment mitnehmen. Hierfür wurde längst eine passende Bezeichnung geschaffen: Babymoon. Die Bezeichnung leitet sich ab vom englischen Begriff „Honeymoon“. Er beschreibt eben jene Urlaubreise, die ein Paar vor der Geburt gemeinsam unternimmt, um die Schwangerschaft besonders intensiv zu erleben – bevor es dann künftig mit Baby und Kinderwagen in den Urlaub geht!

Wie diese Urlaubsreise aussieht, ist immer abhängig von den Interessen und Bedürfnissen des Paares. Natürlich spielt auch das Befinden der werdenden Mutter eine Rolle.

Dennoch sollte man einige Punkte hinsichtlich der Reiseplanung beachten. Wichtig sind hier die hygienischen Bedingungen am Urlaubsort, die Reisezeit (Temperaturen/Klima) und auch das Reiseziel bzw. geplante Aktivitäten.
Deshalb sollten die Reisepläne mit dem behandelnden Arzt besprochen werden!

Prinzipiell kann eine schwangere Frau natürlich in der ganzen Welt verreisen, ganz gleich ob Kurztrip oder Fernreise. Abhängig ist dies vor allem vom gesundheitlichen Befinden. Wir empfehlen daher, dass man vor der Buchung einer Reise die Pläne mit dem Frauenarzt teilt und sich seine Zustimmung einholt.
Hinsichtlich des Reiseziels sollte man zuvor folgende relevante Fragen geklärt haben:

Spricht aus medizinischer Sicht etwas gegen eine Urlaubsreise?
Sind spezielle Impfungen erforderlich und dürfen diese Impfstoffe möglicherweise während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden?
Wie ist die medizinische Versorgung im Urlaubsland?
Wie sind die hygienischen Bedingungen im Urlaubsland?
Wie lange soll die Urlaubsreise dauern?

Der behandelnde Arzt wird – sofern er keine Bedenken hat – keine Einwände gegen die Urlaubsreise erheben. Wenn er allerdings der Meinung ist, dass die Reise für die werdende Mutter zu anstrengend oder für das ungeborene Baby gefährlich ist, wird er von der Reise abraten. Liegt beispielsweise eine Risikoschwangerschaft vor, wird er einer Flugreise keinesfalls zustimmen.
Dem Rat des Arztes sollte man dann auch entsprechend Folge leisten und ihn ernst nehmen.
Bitte kein Infektionsrisiko und sonstige gesundheitliche Risiken eingehen!

Es ist dann empfehlenswert, sich beispielsweise für eine andere Destination zu entscheiden, die dem Gesundheitszustand der Schwangeren mehr entgegenkommt. Nur der Abenteuerlust wegen sollte man kein Risiko für Kind und Mutter in Kauf nehmen.

Es wird in der Regel von Urlaubszielen abgeraten, in denen die Gefahr hochinfektiöser Krankheiten besteht. So ist beispielsweise in Ländern, die von Malaria betroffen sind, besondere Vorsicht geboten, da das automatisch ein stark erhöhtes Infektionsrisiko für die schwangere Frau bedeutet.
Es ist auch sinnvoll, sich mit Temperaturen und Klima im Reiseland zu befassen. Besonders hohe Temperaturen können den Kreislauf der Schwangeren stark belasten und beispielsweise zu Kreislaufzusammenbrüchen führen.
Impfungen in der Schwangerschaft

Bei Fernreisen ist auch immer das Thema Reiseprophylaxe wichtig. Da im Normalfall während einer Schwangerschaft keine Impfungen vorgenommen werden, die nicht unbedingt notwendig sind, sollte man das auch bei der Auswahl des Reiseziels berücksichtigen. Einige Impfstoffe werden überhaupt nicht verabreicht. Bei anderen Impfstoffen gilt es gemeinsam mit dem behandelnden Arzt das Risiko gründlich abzuwägen. Das Wohl des ungeborenen Babys und der Mutter stehen hier an erster Stelle.
Besondere Vorbereitungen bei Flugreisen

Besonders wenn es sich um eine längere Flugreise handelt, bringt diese meist größere Anstrengungen mit sich. Werdende Mütter können jedoch vorsorgen und sich die Reise etwas angenehmer gestalten.
Um genügend Bein- und Bewegungsfreiheit zu haben, kann man sich zum Beispiel einen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit reservieren. Wenn man unter vermehrtem Harndrang leidet, ist ein Platz in der Nähe der Toilette oder zumindest am Gang empfehlenswert.

Während des Fluges ist es wichtig, auf regelmäßige Bewegung zu achten. Zusätzlich empfehlen wir, spezielle Kompressionsstrümpfe zu tragen, die ein Thromboserisiko mindern.
Wichtige Dokumente und Versicherungen für den Urlaub in der Schwangerschaft

Einige organisatorische Dinge sind unverzichtbar, wenn es schwanger in den Urlaub gehen soll. Diese Dokumente gehören mit ins Reisegepäck:

Mutter-Kind-Pass
Auslandskrankenschein
E-Card
Allergieausweis bei Allergien
Eine Notiz in der Handtaschen/Geldbörse mit dem Vermerk „Ich bin schwanger“ in der Landessprache.

Im vorab abzuklären:

Wir empfehlen, in jedem Fall eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen, für den Fall, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Man sollte auch absichern, dass von der Auslandskrankenversicherung im Notfall ein Rücktransport ins Heimatland abgedeckt ist.
Zusätzliche Tipps

Ausreichende Ruhepausen sind wichtig für die schwangere Frau und das Kind
Auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme und regelmäßige Nahrungsaufnahme sollte man unbedingt achten.
Urlaubsprogramm für schwangere Frauen

Grundsätzlich muss man – auch wenn man schwanger ist – nicht auf gewohnte Aktivitäten verzichten. Wenn man im Urlaub gern sportlich aktiv ist, kann man dem auch schwanger weiter nachgehen. Wichtig ist hierbei nur, dass man von gefährlichen Sportarten absieht. Wir empfehlen, sanften Sportarten wie Pilates, Walking, Schwimmen oder Yoga nachzugehen. Auch ausgiebige Spaziergänge tun gut.
Wer im Urlaub eher auf Entspannung und Wellness setzt, kann auch hier den gewohnten Interessen bedenkenlos nachgehen. Ruhe und Entspannung in einem Wellnesshotel sind auch für schwangere Frauen Balsam für die Seele. Selbst Städtereisen sind kein No Go, sofern man sich immer wieder Ruhepausen gönnt und übermäßige Anstrengung vermeidet.
Fazit: Urlaub in der Schwangerschaft

Noch einmal einen Urlaub ohne den Nachwuchs zu genießen und die Schwangerschaft gemeinsam mit einer kleinen Auszeit ganz bewußt zu erleben, tut sicher allen werdenden Eltern sehr gut. Man sollte bei der Auswahl des Reiseziels darauf achten, dass das ungeborene Baby und die werdende Mutter keiner gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden. Mit ein wenig Vorbereitung kann es dann bedenkenlos in den wohlverdienten Urlaub gehen!
Lieber nur ein paar Tage auf „Balkonien“ entspannen

Auch das kann zu einer wunderbaren, intensiven Zeit werden. Sich am wachsenden Babybauch zu erfreuen und das Babyzimmer gemeinsam einzurichten und den passenden Kinderwagen auszuwählen, ist einfach wunderbar. Nebenbei noch nach schönen Dingen für die restliche Erstausstattung zu stöbern, macht große Freude. Ganz egal für welche Art Urlaub man sich entscheidet: diese wunderbare Zeit sollte man unbedingt ganz bewusst erleben!

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Am Eggenkamp 29
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MGX Minerals schließt Spin-Out von MGX Renewables Inc. ab

Vancouver, British Columbia, Kanada / 28. Juni 2019 / MGX Minerals Inc. (MGX oder das Unternehmen) (CSE: XMG / FKT: 1MG / OTCQB: MGXMF) gibt bekannt, dass es den Spin-Out von rund 40% der Stammaktien von MGX Renewables Inc. (Renewables) entsprechend eines Plan of Arrangement gemäß Business Corporations Act (British Columbia) abgeschlossen hat. Das Unternehmen behält weiterhin rund 18 Mio. Aktien von MGXR.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Plan of Arrangement gibt MGX außerdem bekannt, dass die Freigabebedingungen für das Treuhandkonto im Zusammenhang mit Renewables zuvor abgeschlossenem Angebot von 8.020.000 Bezugsrechtszertifikaten (Bezugsrechtzertifikate) mit einem Bruttoerlös von 2.005.000 $ (die treuhänderisch hinterlegten Erlöse) erfüllt hat. Gemäß der Bezugsrechtzertifikatvereinbarung vom 11. Juni 2019 zwischen MGX, Renewables und Computershare Trust Company of Canada wurden die treuhänderisch hinterlegten Erlöse an Renewables übertragen.

Renewables hat die vorbehaltliche Genehmigung erhalten, die Stammaktien von Renewables (Renewables-Aktien) an der Canadian Securities Exchange (CSE) zu notieren. Die Notierung an der CSE ist abhängig davon, ob Renewables alle anderen Voraussetzungen der CSE erfüllt. Renewables geht davon aus, dass es die Voraussetzungen der CSE spätestes am 11. Juli 2019 erfüllt haben wird.

Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Verkauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die Renewables-Aktien, Bezugsrechtzertifikate und jegliche anderen Wertpapiere, die den Bezugsrechtzertifikaten zugrunde liegen, wurden und werden nicht gemäß United States Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, oder anderen Wertpapiergesetzen anderer Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nur angeboten oder verkauft werden, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Weitere Informationen zum Plan of Arrangement sowie das Angebot von Bezugsrechtszertifikaten finden Sie in den Unternehmenspressemitteilungen vom 1. November 2018 und 12. Juni 2019 auf dem SEDAR-Profil des Unternehmens unter www.sedar.com sowie www.mgxminerals.com.

Über MGX Renewables

MGX Renewables hat eine patentierte Zink-Luft-Batterie entwickelt, die Energie effizient in Form von Zinkpartikeln speichert und keine der herkömmlichen hochpreisigen Batterierohstoffe wie Lithium, Vanadium oder Kobalt enthält. Die Technologie ermöglicht eine kostengünstige Massenspeicherung von Energie und eignet sich für eine Vielzahl von skalierbaren Energiespeicheranwendungen. Die Zink-Luft-Batterie unterscheidet sich von anderen Batterietechnologien durch ihre Fähigkeit, die Beziehung zwischen Energie (kWh) und Leistung (kW) voneinander zu entkoppeln, durch die äußerst geringen Kosten des Zink-Energiespeichermediums und durch die Sicherheit, die sich aus der chemischen Zusammensetzung ergibt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mgxrenewables.com.

Über MGX Minerals

MGX Minerals ist ein diversifiziertes kanadisches Ressourcen- und Technologieunternehmen mit Beteiligungen an internationalen Rohstoff-, Energie- und Wasserprojekten im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.mgxminerals.com.

Kontaktdaten

MGX Minerals
Jared Lazerson
President & CEO
Telefon: 1.604.681.7735
Web: www.mgxminerals.com

Rechtliche Hinweise

Die Notierung der Renewables-Aktien steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der CSE. Ein Markt für Renewables Aktien kann sich möglicherweise nach Abschluss des Vereinbarungsplans nicht nachhaltig entwickeln. Wenn sich ein Markt für Renewables-Aktien nicht nachhaltig entwickelt, können MGX-Aktionäre Schwierigkeiten beim Verkauf ihrer Renewables-Aktien haben, und der Marktpreis für Renewables-Aktien kann volatil sein und großen Schwankungen unterliegen, die auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen sind, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und Renewables liegen.

Renewables

Nach Abschluss des Arrangement-Plans wird das Unternehmen Renewables-Aktien besitzen oder kontrollieren, und dieser Besitz oder diese Kontrolle kann wesentlich sein. Dadurch könnte die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Angelegenheiten zu kontrollieren oder abzulehnen, die den Aktionären der Renewables zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies kann die Attraktivität von Renewables für Dritte, die einen Erwerb von Renewables in Betracht ziehen, negativ beeinflussen oder den Marktpreis der Renewables-Aktien sinken lassen. Die Interessen der Gesellschaft können nicht in allen Fällen mit den Interessen der Aktionäre der Renewables in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ein Interesse an Akquisitionen, Veräußerungen und anderen Transaktionen haben, die nach Einschätzung des Managements ihre Beteiligung verbessern könnten, auch wenn solche Transaktionen Risiken für die Aktionäre von Renewables bergen und letztendlich den Marktpreis der Renewables-Aktien negativ beeinflussen können. Solange die Gesellschaft weiterhin direkt oder indirekt einen wesentlichen Teil der Renewables-Aktien besitzt, kann die Gesellschaft die Entscheidungen von Renwables stark beeinflussen oder effektiv kontrollieren.

Die Gesellschaft investiert von Zeit zu Zeit in andere Unternehmen und in eigene Forschungs- und Entwicklungsinitiativen. Daher kann die Gesellschaft Beteiligungen an Unternehmen erwerben oder anderweitig Unternehmen entwickeln, die direkt oder indirekt mit allen oder bestimmten Teilen des Geschäfts mit Renewables konkurrieren oder die Lieferanten oder Kunden von Renewables sind.

MGX-Aktionäre sollten ihre eigenen Steuerberater in Bezug auf den Arrangement-Plan konsultieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen oder Offenlegungen in Bezug auf MGX, die auf den Erwartungen des Managements basieren, sowie Annahmen und Informationen, die MGX derzeit zur Verfügung stehen und die zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen („zukunftsgerichtete Aussagen“) nach geltendem Wertpapierrecht darstellen können. Alle derartigen Aussagen und Offenlegungen, mit Ausnahme von historischen Fakten, die sich auf Aktivitäten, Events, Resultate, Ergebnisse oder Entwicklungen beziehen, die MGX vorhersieht oder erwartet, können oder werden in der Zukunft (ganz oder teilweise) auftreten, sollten als zukunftsorientierte Aussagen betrachtet werden. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung der Wörter „wird“, „könnte“, „erwarten“, „kann“ und anderer ähnlicher Begriffe identifiziert werden.

Insbesondere, aber ohne Einschränkung des Vorgenannten, enthält diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen zu folgenden Punkten: die Notierung der Renewables-Aktien an der CSE, der Markt für Renewables-Aktien, der Besitz und die Kontrolle von Renewables-Aktien durch das Unternehmen sowie die Zukunftspläne und die Investitionsstrategie des Unternehmens.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln mehrere wesentliche Faktoren, Erwartungen und Annahmen von MGX wider, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: dass MGX seine Geschäftstätigkeit weiterhin in einer Weise ausüben wird, die mit der Geschäftstätigkeit der Vergangenheit übereinstimmt; der allgemeine Fortbestand der aktuellen oder gegebenenfalls angenommenen Branchenbedingungen; die Verfügbarkeit von Fremd- und/oder Eigenkapitalquellen zur Finanzierung der Kapital- und Betriebsanforderungen von MGX bei Bedarf; und bestimmte Kostenannahmen.

MGX ist der Ansicht, dass die wesentlichen Faktoren, Erwartungen und Annahmen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, zu diesem Zeitpunkt angemessen sind, aber es kann nicht garantiert werden, dass sich diese Faktoren, Erwartungen und Annahmen als richtig erweisen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und sollten nicht übermäßig verlässlich sein. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese: allgemeine wirtschaftliche, markt- und geschäftsbezogene Bedingungen; die Notierung der Renewables-Aktien kann nicht in dem erwarteten Zeitrahmen, in der erwarteten Weise oder überhaupt nicht abgeschlossen werden; der Plan der Vereinbarung, das Angebot einer Bezugsbestätigung und/oder die Notierung der Renewables-Aktien kann nicht die von MGX derzeit erwarteten Ergebnisse liefern; die Nichterfüllung der erwarteten Vorteile des Vereinbarungsplans, erhöhte Kosten und Ausgaben und bestimmte andere Risiken, die von Zeit zu Zeit in den Offenlegungsdokumenten von MGX aufgeführt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in dieser Pressemitteilung genannten Risiken, von denen Kopien auf dem SEDAR-Profil von MGX unter www.sedar.com verfügbar sind. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die vorstehende Liste der Faktoren nicht vollständig ist und dass sie sich nicht zu sehr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollten.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben.

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MGX Minerals Inc.
Jared Lazerson
303 – 1080 Howe Street
Vancouver V6Z 2T1
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email : jared@mgxminerals.com

MGX is involved in the acquisition and exploration of industrial mineral properties in Western Canada. MGX has the right to acquire a 100% interest in the Driftwood Creek Magnesite Property located in the Golden mining district in southeast British Columbia. In addition to Driftwood Creek, MGX holds a portfolio of magnesite exploration properties in British Columbia. MGX’s wholly owned subsidiary, Manto Gold Corp., is engaged in gold exploration and holds a right to acquire a 100% interest in the 10,000 ha. Fran Gold Property, located 20km southwest of Mount Milligan in central British Columbia.

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