Videobeitragsthema Erbschleicherei: Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh referiert im Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei zur Frage ob eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein kann.

BildUnser Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei von Referenten Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?“

Das Video zum Beitrag finden Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Bz9le0Uj_a0 in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@Kanzlei-Thieler

Im Videobeitrag wird das Thema erörtert, ob eine eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei fuer Opfer und Opferangehörige hilfreich sein kann. Denn bei dem Verdacht auf Erbschleicherei ist es wichtig, angemessene Schritte zu unternehmen, um den Versuch der Erbschleicherei zu unterbinden.

Eine Ortsveränderung des Betroffenen kann in bestimmten Fällen Sinn machen, sollte jedoch gut durchdacht werden.

Wir geben Ihnen mit diesem Video einige Ideen und Anregungen, jedoch ist es wichtig zu betonen, dass diese Überlegungen allgemeiner Natur sind, und Ihre individuelle Situation variieren kann. Es wird daher dringend empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um eine auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene Beratung zu erhalten.

Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie erreichen uns unter muenchen@rechtsanwalt-thieler.de  oder 089/44-232-990.

Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Erbrecht, Schenkungsrechht, Immobilienrecht, Betreuungsrecht, Mietrecht, sowie Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Düsseldorfer Tabelle 2024 – Steigende Unterhaltsansprüche – MTR Legal

Trotz Düsseldorfer Tabelle können Unterhaltsansprüche auch immer wieder zu Streitigkeiten führen. MTR Legal Rechtsanwälte berät daher zum Unterhaltsanspruch und weiteren Punkten des Familienrechts.

BildDie Düsseldorfer Tabelle 2024 liegt vor und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. In der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle sind die Unterhaltsansprüche der Kinder gestiegen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine allgemein anerkannte Richtschnur für die Unterhaltsansprüche der Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern. Sie orientiert sich maßgeblich an den Lebensverhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes, erklärt die Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Familienrecht berät.

Die Düsseldorfer Tabelle wird seit 1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben und dient den Gerichten zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Bindend ist sie allerdings nicht.

Mindestunterhalt steigt ab 1. Januar 2024

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 ist der Mindestunterhalt für minderjährige aber auch für volljährige Kinder erneut gestiegen.

Nach der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle steigt ab dem 1. Januar 2024 der Unterhaltsanspruch für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres um 43 Euro auf 480 Euro. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs haben Anspruch auf 551 Euro. Ihr Anspruch ist damit um 49 Euro gestiegen. Ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit steigt der Anspruch um 57 Euro auf 645 Euro. Bei volljährigen Kindern steigt der Bedarf auf 689 Euro.

Einkommensstufen angehoben

Dies sind die Bedarfssätze für die erste Einkommensgruppe, die nun bei 2.100 Euro Einkommen endet. Auch die anderen Einkommensstufen wurden jeweils um 200 Euro angehoben.

Durch den Anstieg der Bedarfsätze in der ersten Einkommensgruppe steigen auch die Unterhaltsansprüche in den anderen Einkommensgruppe. Bis zur fünften Einkommensgruppe (bis 3.700 Euro) werden sie um jeweils fünf und danach um acht Prozent erhöht.

Unverändert ist der Bedarfssatz für studierende Kinder geblieben, die nicht bei den Eltern wohnen. Er beträgt nach wie vor 930 Euro und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch höher sein.

Das Kindergeld wird voraussichtlich 2024 bei 250 Euro je Kind bleiben und wird auf den Bedarf angerechnet.

Auch Selbstbehalt steigt

Nicht nur der Unterhaltsanspruch der Kinder steigt zum 1. Januar 2024, sondern auch der Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Elternteile. Der Selbstbehalt für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen steigt von bislang 1.120 Euro auf 1.200 Euro. Bei einem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner steigt er von 1.370 auf 1.450 Euro.

Trotz Düsseldorfer Tabelle können Unterhaltsansprüche auch immer wieder zu Streitigkeiten führen. MTR Legal Rechtsanwälte berät daher zum Unterhaltsanspruch und weiteren Punkten des Familienrechts.

Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt im Familienrecht auf.

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Herr Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
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MTR Legal Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Legal Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Düsseldorf, Berlin, Bonn, Stuttgart, Frankfurt, München und Hamburg.

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Master Studierende der Hochschule Reutlingen entwickeln digitale Inbox für Patentanwälte

Softwareunternehmen noventive will Erkenntnisse für die Entwicklung nutzen / Studierende des Projekts der Wirtschaftsinformatik begeistert: „Masterprojekt war die größte Lernkurve meines Studiums.“

BildPraxisnah, an den digitalen Herausforderungen und Ansprüchen der Unternehmen orientiert, dazu noch kreativ und zukunftsorientiert. So wünschen sich viele Studierende ihr Studium, damit sie später fit für den Job oder auch die Forschung sind. An der Fakultät Informatik der Hochschule Reutlingen werden diese Wünsche im Studium ernst genommen und auch praktisch umgesetzt. In der Wirtschaftsinformatik etwa gibt es spezielle Masterprojekte, die sich mit den Herausforderungen in der realen Unternehmenswelt befassen, wie etwa Samil Gencaslan, Dominik Stach, Dion Hoxha und Fabienne Bammert. Die vier Master Studierenden der Wirtschaftsinformatik entwickelten in Zusammenarbeit mit dem Softwareunternehmen noventive eine Digital Inbox mit der nicht nur die eingehenden digitalen Dokumente automatisch den jeweiligen Fällen zugeordnet werden, sondern auch die normale Briefpost digital archiviert wird.

Ein Prozess der in Patentanwaltskanzleien bisher oft manuell durchgeführt wird. Eingehende Briefe und Dokumente werden entweder in normalen Ordnern abgelegt oder gescannt und dann in einen von den Mitarbeitern gewählten digitalen Ordner abgelegt. Gleiches gilt für den Schriftverkehr und die Dokumente die per Mail oder auf einem anderen digitalen Weg die Patentanwaltskanzlei erreichen. Auch sie müssen manuell in den entsprechenden Ordnern abgelegt werden.

Um diesen manuellen Prozess zu vereinfachen und komplett zu digitalisieren, entwickelten die vier WI-Masterstudierenden in ihrem Masterprojekt in Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter noventive eine spezielle digitale Inbox. Sie analysiert die digital eingehenden Dokumente und Briefe etwa nach Kennziffern, Bearbeitungsnummer oder Namen. Die von den Studierenden entwickelten Software der digitalen Inbox sortiert sie dann in die entsprechenden digitalen Ordner der jeweiligen Fälle. Die implementierte Optical Character Recognition analysiert dabei auch schreibgeschützte Dokumente.

Doch das Ganze klingt einfacher als es ist, so Dion Hoxha vom Projektteam. „Das Problem ist, dass es bei der Patentierung oft unterschiedliche Vorgänge mit wechselnden Bearbeitungsnummern gibt oder sich die Ansprechpartner ändern. Dann reicht eine reine Analyse der Bearbeitungsnummer oder Namen nicht mehr aus. Man braucht dann so etwas wie eine künstliche Intelligenz, die den Text inhaltlich analysiert und aus dem Zusammenhang verschiedener Faktoren erkennt, zu welchem Patent das Dokument gehört.“

Um dieses umzusetzen griffen die Studierenden für ihre Software auf den Google BERT Algorithmus und passten diesen auf ihren Anwendungsfall an. Dafür erhielten die Studierenden von der Softwarefirma drei Aktenordner mit realen Fällen aus der Patentanmeldung und weiteres Material um den Algorithmus zu optimieren. Am Ende konnte die Software der digitalen Inbox 90 Prozent aller Dokumente zweifelfrei einem Patentantrag zuordnen.

Auch wenn es sich bei der Arbeit der Studierenden um eine Machbarkeitsstudie handelt, landen die Ergebnisse nicht im Papierkorb, so Maximilian Kolb von dem Softwareunternehmen noventive. „Wir haben die Ergebnisse aus dem Projekt genutzt, um das Konzept und den Funktionsumfang mit Testkunden zu erproben und zu validieren und konnten daraus die Basis für die digitale Inbox festlegen, die wir jetzt mit einem Team umsetzen. Dafür sind wir auf der Suche nach motivierten Softwareentwicklern (insb. Java, Python und Angular), die Lust darauf haben mit uns eine komplette Branche zu digitalisieren. „

Dass das Unternehmen die von den Studierenden entwickelte Software weiter nutzen will, freut auch die Studierenden des Projekts, wie Fabienne Bammert die mit den anderen drei Studenten ein ganzes Jahr an der Inbox geforscht hat. „Es ist schon ein Unterschied ob man Ideen für ein echtes reales Projekt entwickelt oder ob man nur etwas an der Hochschule quasi theoretisch entwickelt das dann ungenutzt bleibt. Etwas Reales zu entwickeln macht einfach mehr Sinn und motiviert deutlich mehr.“

Einschätzungen die Prof. Dr. Martin Schmollinger vom Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik gerne hört. Er betreute das Projekt der Studierenden. Gerade die Praxisanwendung ist ihm besonders wichtig und so knüpft er Kontakte zu ehemaligen Studierenden mit denen er dann zusammenarbeitet. Maximilian Kolb etwa hat selbst an der Fakultät Informatik den Studiengang Wirtschaftsinformatik studiert und war daher gerne bereit, ein Projekt mit Studierenden umzusetzen. „Das hat mir auch selbst Spaß gemacht, wieder mit der Wirtschaftsinformatik und Herrn Schmollinger zusammen zu arbeiten. Das Studenten-Team hat zudem aus meiner Sicht eine außerordentlich gute Arbeit abgeliefert. Sie haben sich nicht nur schnell in die komplett unbekannte fachliche Domäne eingearbeitet, sondern mussten sich während dem Projekt auch diverse neue technische Skills aneignen (ML-Algorithmen, Webservice Entwicklung, CI/CD, etc.).“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hochschule Reutlingen
Herr Siewe-Reinke Alfred
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Deutschland

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